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Was darf der Nachwuchs im Mittelbau?

von Christian Wild | Kommentare: 3

Was erlauben unverschämte Junioren? Das hätte wohl Giovanni Trapattoni in die Fachbereichsratsrunde gefragt, wenn er als Lehrstuhlinhaber mit dem Antrag eines Nachwuchsgruppenleiters, Habilitanden oder Assistenten auf Prüfungsberechtigung behelligt worden wäre.

Leider ist es vielerorts immer noch so, dass der aufstrebende Nachwuchs aus dem akademischen Mittelbau zwar die fachliche und methodische Betreuungsarbeit von Studentenarbeiten leistet bzw. Lehrveranstaltungen selbst konzipiert und durchführt, ihm aber verwehrt wird die studentische Leistung offiziell zu evaluieren, obwohl doch gerade die direkten Betreuer bzw. Dozenten diese gewöhnlich wesentlich besser einschätzen können als ein exklusiv prüfungsberechtigter Lehrstuhlinhaber, der oft noch nicht einmal den Namen des zu beurteilenden Studenten kennt.

Als Rechtfertigung für eine solche Regelung dient neben dem üblichen „das war schon immer so und soll daher auch so bleiben“ oft das Argument der Qualitätssicherung; dass es also eine übergreifende Instanz mit Erfahrung bräuchte, um studentische Leistung auch im Vergleich richtig bewerten zu können. Demgegenüber steht allerdings leider die gängige Praxis, dass Lehrstuhlinhaber sich Gutachten oder Scheine von ihren Mitarbeitern schreiben lassen, diese dann unter ihren Briefkopf oder über ihren Stempel kopieren und selbst unterzeichnen. Wünschenswert wären offizielle und durch die universitären Prüfungsämter anerkannte Fachgutachten bzw. Prüfungsbewertungen von den direkten Betreuern oder Dozenten, die dann formell abgesegnet werden vom Lehrstuhlinhaber. So werden die Verhältnisse korrekt abgebildet, die Selbständigkeit des akademischen Nachwuchs gefördert, und die Studenten kommen in den Genuss von beiden: einer direkten Beurteilung ihrer Arbeit bzw. ihres Könnens durch den fachlichen Betreuer oder Dozenten, verbunden mit einer Qualitätssicherungsmaßnahme durch den übergeordneten Chef.

Kommentare (3)

  • 27.06.2008 um 19:04 Uhr von Sandra Richter

    Der akademische Strukturkonservatismus, der sich ‘im prüfe, also bin ich’ niederschlägt, ist ein Kreuz. Aber letztlich ein schweres. Erstens ändert sich hoffentlich automatisch etwas durch die neu eingeführten/ einzuführenden BA/MA-Studiengänge. Hier ist so viel zu prüfen und doppelt zu prüfen, dass der geneigte Lehrstuhlinhaber vielleicht freiwillig auf sein Privileg verzichtet. Zweitens könnte der Mittelbau der jeweiligen Uni gemeinsam aktiv werden und entsprechende Prüfungsrechte erstreiten. Drittens könnte man sich, was das Recht zur Promotion betrifft, bei der DFG Schützenhilfe holen. Diese hat es schon häufig (vor allem im Zusammenhang) mit dem Emmy Noether-Programm) geschafft, Unis davpn zu überzeugen, dass sie Nicht-Habilitierten das Promotionsrecht zuerkennen.

  • 30.06.2008 um 18:06 Uhr von Jack

    Bei uns darf der promovierte Mittelbau Diplomprüfungen abnehmen und Diplomarbeiten begutachten. Darüber sind die Profs auch heilfroh, nimmt man ihnen doch beträchtlich Arbeit ab bzw. sichert die Diplomverteidigungen durch Beteiligung an der Prüfungskommission, falls sich mal wieder zu wenige Profs aufraffen.
    Das findet seine Grenzen freilich beim Promotionsrecht, wo nach wie vor nur Habilitierte mitmachen dürfen. Einen Juniorprof haben wir bei uns am Fachbereich noch nicht. Wäre interessant zu sehen, wie der behandelt würde.

  • 07.07.2008 um 23:20 Uhr von Cantatrix

    Ich würde es befürworten, wenn gute, junge und motivierte Habilitanden bzw. Assistenten die Möglichkeit hätten “ihre” Studierenden bis zum Studienabschluss zu begleiten, wenn der Professorein Auge darauf hat.
    Allerdings birgt ein solcher Vorstoß auch Nachteile, die bedacht werden sollten. In Hamburg ist es mittlerweile gängige Praxis, dass Lehrstühle aus Kostengründen nicht besetzt werden und stattdessen Nicht-Habilitierte mit außerordentlichen Prüfungsberechtigungen ausgestattet werden. Beispielsweise empfinde ich es als merkwürdig, wenn ein nicht-habilitierter Gastdozent an der Uni Hamburg Hauptseminare hält, um den Lehrbedarf zu decken, ihm aber genau das an seiner “Heimat-Uni” nicht gestattet ist. In einem anderen Fall lief eine Assistentenstelle aus und das zuständige Department verweigerte eine Weiterbeschäftigung, forderte die ehemalige Stelleninhaberin jedoch auf, weiterhin ihren Prüfungsaufgaben nachzukommen.
    Ich halte es zudem für problematisch, wenn der völlig überzogene Prüfungsirrsinn der BA/MA Studiengänge dazu führt, dass der Arbeitsaufwand von oben nach unten verteilt wird, statt darüber nachzudenken, die Prüfungslast sinnvoll zu reduzieren. Dies betrifft nicht nur die Habilitierenden, sondern auch Doktoranden und Studierende. So werden Kernveranstaltungen der Einführungs- und Aufbau-Module von frisch magistrierten (und oft überforderten) Wiss.Ma. gehalten und studentische Tutoren korrigieren die Klausuren ihrer Kommilitonen.
    Im Vergleich dazu halte ich Prüfungsberechtigungen für Habilitierende für akzeptabel – wenn es nicht auf die Kosten von Professorenstellen geht. Allerdings sollte auch dem akademischen Mittelbau daran gelegen sein, dass bei uns keine “amerikanischen Verhältnisse” entstehen, wo Undergraduates oft erst im letzten Jahr einen “richtigen” Professor zu Gesicht bekommen.

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