Seine Geschichte
Wir wollten unsere Tochter immer möglichst gleichberechtigt betreuen (mehr dazu in einem kommenden Beitrag), aber bezüglich Elternzeit und Elterngeld wollten wir natürlich auch auf möglichst wenig Familieneinkommen verzichten. Und da sah es so aus, dass ich, wie fast alle Männer, mehr als meine Frau verdiente. Um also den gemeinsamen Einkommensverlust zu minimieren, musste ich möglichst wenig Elternzeit nehmen. Also wurde ich offiziell ein von-der-Leyen-Vater und nahm die zwei Monate “bezahlte Elternzeit”, die meine Frau nicht auch noch hätte nehmen können: Einen Monat sofort nach der Geburt, um meiner Frau zu helfen und uns als Familie zu finden, was auch beides wirklich wichtig war; und einen Monat am Ende des ersten Lebensjahres unserer Tochter. Die Beantragung von Elternzeit muss man schon vor der Geburt des Kindes, die von Elterngeld direkt danach und für den gesamten Bezugszeitraum festlegen. Zum Glück heißt “direkt danach” bis zu drei Monate danach, denn in den ersten Wochen zu dritt hatten wir keinen Sinn für Behördengänge. Die Benachrichtigung des Arbeitgebers funktionierte aber ganz unkompliziert und formlos. Sowieso hatte meine Chefin Verständnis für meine Elternzeit, wobei man natürlich sagen muss, dass zum Einen zwei Monate Abstinenz nicht wirklich viel sind und zum Anderen die beiden Monate auch noch zum größten Teil in den Semesterferien lagen, meine Lehrverpflichtung also nicht beeinträchtigt war. Und natürlich bekam sie ja auch eine Vertretung für mich bezahlt.
Ihre Geschichte
Da ich keinen Arbeitsvertrag mit der Universität habe, sondern mich durch ein Stipendium finanziere, hatte ich kein zu versteuerndes Einkommen und so nur Anspruch auf den Mindestsatz Elterngeld von 300Euro im Monat für ein Jahr. Diese zwölf Monate habe ich vom ersten Lebenstag meiner Tochter an in Anspruch genommen. Mit dem Stipendium habe ich während dieser Zeit nicht pausiert, so dass ich nicht von 300Euro im Monat leben musste, sondern dieses Geld unser monatliches Budget für ein Jahr ganz gut aufbesserte. Hinzu kam, dass die Hans Böckler Stiftung, von denen ich mit dem Promotionsstipendium finanziert werde, allen StipendiatInnen, die während der ersten zwei Jahre ihrer Promotion Eltern werden, auf Antrag ein zusätzliches Jahr materielle Förderung pro Kind gewährt. So konnte ich relativ entspannt die Zeit mit Nachwuchs angehen ohne das Gefühl zu haben, mir läuft meine Finanzierung davon und ich kann mich nicht um meine Arbeit kümmern. Außerdem können alle StipendiatInnen (Studium- und Promotionsförderung) einen monatlichen Familien- und Kinderbetreuungzuschuss bei der Stiftung beantragen um so zum Beispiel die relativ kostenintensive Kleinkindbetreuung zwischen erstem und drittem Geburtstag der Kleinen zu realisieren. Diese Unterstützung gibt es auch in gleicher Höhe bei anderen großen Studienförderwerken, wie z.B. der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Die Fakten
Hier nochmal die wichtigsten Fakten zum Thema grob zusammengefasst: Elternzeit, also eine Pause von Erwerbsarbeit, können beide Elternteile bis zu drei Jahre nach Geburt ihres Kindes nehmen, auch gemeinsam. Dies sichert ihnen zu, dass sie danach wieder in ihren Job zurückkehren können; bei Verträgen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz z.B. werden befristete Verträge dazu während der Elternzeit pausiert. Allerdings wird natürlich auch die Gehaltszahlung pausiert. Dafür gibt es bis zu 14 Monate nach Geburt des Kindes das Elterngeld (wenn es nur ein Elternteil bezieht, nur bis zu 12 Monate). Wer wann Elternzeit nimmt und Elterngeld bezieht, ist flexibel regelbar: Die Elterngeldmonate können sowohl hintereinander als auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden (beispielsweise je sieben Monate für beide Elternteile) und der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann auf die doppelte Zeit gestreckt werden, wenn es monatlich nur hälftig in Anspruch genommen wird. Anspruchsberechtigt sind Eltern mit Wohnsitz in Deutschland, also auch Ausländer, wenn ihr Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist. Die Höhe des Elterngelds wird in einem komplizierten Verfahren berechnet, liegt aber meist zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlichen Einkommens im Jahr vor der Geburt und bei mindestens 300 Euro pro Monat. Man kann aber die Elternzeit auch in Teilzeit nehmen, wenn man höchstens 30 Wochenstunden arbeitet. Dann wird das Elterngeld auf den Verdienstausfall durch die Stundenreduzierung gewährt.




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Kommentare (2)
Ich verstehe nicht, warum es sinnvoll sein sollte, die Elternzeit in der normalerweise eher ruhigen, vorlesungsfreien Zeit zu nehmen. Die Möglichkeit, die Er hier gewählt hat, ist sehr ehrenhaft, aber ich glaube, für den wissenschaftlichen Nachwuchs allgemein (der ja eh schon oft ausgenutzt wird) nicht zu empfehlen. Da können die meisten wissenschaftlichen Angestellten bestimmt ein besseres Abkommen mit ihren Betreuern schließen.
Dass die meisten wissenschaftlichen Angestellten bestimmt ein besseres Abkommen mit ihren Betreuern schließen können, sehe ich deutlich anders: Es ist doch vielmehr so, dass über die Hälfte von ihnen Veträge von gredae mal einem Jahr bzw. weniger haben. Da kann man(n) ganz schnell nicht wiedereingestellt werden, wenn man irgendwelche als vollkomen unnötig oder sogar als “groben Undank” empfundene “Umstände” bereitet. Genau so wurde es nämlich nach meinen Erfahrungen relativ oft gesehen, wenn man(n) erstens “die eigene Wissenschaftskarriere trotz massiver professoraler Förderung aufs Spiel setzt, weil man trotz bekannter Unvereinbarkeit von Wissenschaft und Familie Kinder bekommt”. Und wenn es dann zweitens “zu allem Überfluss auch noch wegen ei paar Euro mehr ausgenutzt wird, indem man sich statt dann besonders dranzbleiben auch noch für mehrere Monate ganz n den Erziehungsurlaub verabschiedet”. (Alles so zu hören bekommen!)
Und auch für Stipendiat(inn)en ist es keineswegs selbstverständlich, dass man(n) mit Stipendium Elternzeit nehmen kann! Die Möglichkeit, die z.B. die Böckler-Stiftung oder auch andere Begabenförderwerke wie Böll-Stiftung oder das Studienwerk Villigst bieten, wurde vor nicht einmal einer Promovierendengeneration sogar gan grundsätzlich in Frage gestellt und konnte erst nach massiver Öffentlichkeits- und politischer Arbeit der Promovierenden-Initiative wieder erkämpt werden.
Ich nehme dies zum Anlass, in den nächsten Wochen hierzu einen Blogbeitrag zu veröffentlicen, um diese “jüngere historische Begebenheit” noch einmal darzustellen und damit zu veranchaulichen, wie wenig selbstverständlich sicher geglaubte Dinge manchmal ganz schnell sein können, dass es sich aber auch durchaus zu kämpfen lohnt…
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