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An der Stiftung Universität Hildesheim ist im Institut für Erziehungswissenschaft, Fachbereich I - Erziehungs- und Sozialwissenschaften - zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
Universitätsprofessur (W 2 / W 3) für Schulpädagogik
zu besetzen. Der/Die Stelleninhaber/-in sollte das Fach in seiner ganzen Breite vertreten. Vorausgesetzt werden Forschungserfahrungen in wenigstens zwei der folgenden Bereiche:
- Didaktische Forschung, Unterrichtsforschung
- Lehr-Lernforschung
- Soziales Lernen (z. B. Klassenführung, Unterrichtsstörungen)
- Heterogenität, Diversität und Inklusion im Unterricht
- Schulentwicklung, Schulkultur, Schultheorie
- Vergleichende Bildungsforschung
- Lehrerbildungsforschung
Zu den Aufgaben der Professur gehört insbesondere die Lehre in den auf das Lehramt der Grund-, Haupt- und Realschulen bezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen; dies schließt auch eine Mitarbeit in den schulpraktischen Studienanteilen ("Hildesheimer Modell") ein.
Erwartet wird ein hohes Engagement in der Einwerbung von drittmittelgeförderten Forschungsvorhaben sowie Kooperation mit dem Centrum für Bildungs- und Unterrichtsforschung (CeBU) und ggf. weiteren Forschungszentren der Universität.
Einstellungsvoraussetzungen:
- Promotion von überdurchschnittlicher Qualität und zusätzliche Leistungen, die in der Regel durch eine Habilitation oder durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen werden
- Veröffentlichungen in hochrangigen, möglichst internationalen Fachzeitschriften
- Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln
Erwünscht sind außerdem Erfahrungen in der Hochschulselbstverwaltung.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 25 ff des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26.02.2007 (Nds. GVBl. S. 69), geändert mit Art. 1 des Gesetzes vom 10.06.2010 (Nds. GVBl. S. 242). Gemäß § 28 NHG erfolgt bei Universitätsprofessuren die Ernennung bei erstmaliger Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von fünf Jahren.
Die Universität Hildesheim legt besonderen Wert auf Gender- und Diversitykompetenzen in der Gestaltung der Lehre.
Die Universität Hildesheim hält es für erforderlich, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre zu erhöhen. Frauen sollen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Auskünfte erteilt der Dekan des Fachbereichs I, Prof. Dr. Werner Greve (Tel.: 05121/883-400, E-Mail: wgreve@uni-hildesheim.de).
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Liste der Veröffentlichungen und Lehrveranstaltungen) bis zum 10.02.2012 unter Angabe der Kennziffer 2011/107 zu richten an den
Universität Hildesheim
Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten
Marienburger Platz 22
31141 Hildesheim
Bewerbungsschluss: 10.02.2012





