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An der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam ist folgende Professur zu besetzen:

Zum Sommersemester 2011 eine

W3-Professur Wachstum, Integration und nachhaltige Entwicklung

(Growth, Integration and Sustainable Development)

Bewerber/innen sollen in Forschung und Lehre Beiträge zur Theorie und Empirie des nachhaltigen Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung leisten und sich mit relevanten Politikstrategien beschäftigen. Sie sind verantwortlich für die Vermittlung der theoretischen und empirischen Makroökonomie in Forschung und Lehre.
 
Von den Bewerbern/-innen wird erwartet, dass sie durch Publikationen international ausgewiesen sind. Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln sind wünschenswert. Bewerber/innen sollten in der Lage sein, in Forschung und Lehre wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung des Profilbereichs "Public Policy and Management" der Fakultät und ihres Forschungsschwerpunktes "Innovation und nachhaltige Entwicklung" zu leisten. Dafür bedarf es eines besonderen Interesses an der interdisziplinären Zusammenarbeit. Vorausgesetzt werden ferner die Fähigkeit und Bereitschaft, die Weiterentwicklung der integrativen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Studiengänge der Fakultät aktiv mit zu gestalten und an der strukturierten Doktorandenausbildung mitzuwirken. Ein Teil der Lehre ist in englischer Sprache zu erbringen. Bewerber/innen sollten bereit sein, ihren Lebensmittelpunkt in die Region Brandenburg-Berlin zu verlagern.
 
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind nach § 39 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, umfassende Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.
 
Das Berufungsverfahren wird nach § 38 des BbgHG durchgeführt. Insbesondere bei der ersten Berufung in ein Professoren-Amt soll das Beamten- bzw. Angestelltenverhältnis gemäß § 41 Abs. 1 BbgHG befristet werden. Bei einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzw. in das unbefristete Angestelltenverhältnis ist ein erneutes Berufungsverfahren nicht erforderlich, wenn die Stelle zuvor unbefristet ausgeschrieben war.
 
Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteiles der Frauen in Lehre und Forschung an. Deshalb werden insbesondere qualifizierte Wissenschaftlerinnen um ihre Bewerbung gebeten.
 
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
 
Für Nachfragen steht der Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, Professor Dr. Klaus H. Goetz, zur Verfügung.

Bewerbungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung an die Präsidentin der Universität Potsdam, Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam, zu richten.


Bewerbungsschluss: 29.07.2010
Erschienen in Forschung & Lehre
vom 01.07.2010


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