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Bedrohte Freiheit? Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die "Political Correctness" Von Klaus Adomeit

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat in Europa viele der Anliegen der Political Correctness zur Rechtspflicht erhoben und gerichtlicher Kontrolle ausgesetzt. Dazu gehören nicht diskriminierendes Verhalten und Minderheitenschutz. Hintergründe und Folgerungen.

Bedrohte Freiheit? Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die "Political Correctness"© RTimages - iStockphoto.com
Als man in den 60er Jahren, zuerst in den USA, dann bei uns in Europa, darauf zu achten begann, die Angehörigen von Minderheiten (Farbige, Einwanderer, Frauen im Berufsleben) betont freundlich zu benennen, jede Verwendung herabsetzender Bezeichnungen zu vermeiden, war dies begrüßenswert, eine Verbesserung der Manieren, ein Plus an Sitte und Anstand. Man zuckte zusammen, wenn jemand noch immer unkontrolliert von "Negern", "Fidschis", gar "Kanaken" sprach oder sonst rassistisches, machistisches, fremdenfeindliches Vokabular verwendete.
Aber auch diese Aufklärung hatte ihre Dialektik, stand in der Gefahr von Übertreibungen, löste Gegentendenzen aus. Ein gewichtiger Einspruch war der Aufsatz von Richard Bernstein, New York Times vom 27. Oktober 1990 "The Rising Hegemony of the Politically Correct". Es war zu beobachten, dass aus Verboten und Geboten der Sprachverwendung solche der Denkrichtung wurden.

Das akademische Leben an den US-amerikanischen Fakultäten, die Handhabung von Forschung und Lehre hatte sich jetzt durchgängig durch nachweisbaren emanzipativen Gehalt zu rechtfertigen. Willkommen waren jetzt - mit der Aussicht auf Forschungsgelder! - etwa afrikanisch-amerikanische Studien, Schwulen-/Lesben-Forschung, alle Formen von Feminismus, Friedensforschung auch in zweifelhafter Gestalt, etwa über terroristische Bewegungen in der Dritten Welt. Es geriet hier eine universal verstandene Befreiungsideologie mit Grundprinzipien der Wissenschaft (Objektivität, Neutralität) in Konflikt, man denke nur daran, was ein Max Weber, Schöpfer des verbindlichen Wertfreiheitsprinzips, darüber gesagt hätte.

Auch fiel unangenehm auf, dass Förderungen und Erfolge durch Anhäufung politisch korrekter Formulierungen leicht (oder sogar schon: billig) zu erreichen waren, die ursprünglich idealistischen Ziele also zu berufs- und karrierepolitischen Strategien verkamen, wovon die Geschichte des "Gender mainstreaming" künden kann. Es war dann kaum noch zu identifizieren, ob "Political Correctness" eine Forderung und Verfahrensweise progressiver Art oder ironischer Abwehrbegriff von verärgerten Konservativen war. Es war von "Sprachpolizisten" die Rede, von "Gedankenpolizei" im Stile von "McCarthy- Kommunisten-Jägern".

In der SZ veröffentlichte Christine Brink am 3. November 1991 den kritischen Artikel "Multi-kultureller Joghurt. In amerikanischen Universitäten greift ein neuer Sprach-Terror um sich." Es wurde berichtet von Dozenten, die wegen unkorrekter Sprache keine Aussicht auf eine Professorenstelle mehr hätten, von sich verbreitender Intoleranz.

Kollisionen mit der wissenschaftlichen Freiheit

Forschung und Lehre sind höchst verletzliche Einrichtungen, auch in liberalen Verfassungsstaaten kann die lebensnotwendige freiheitliche Substanz verloren gehen. Es ist daran zu erinnern - obwohl dies auch schon wieder ein PCVerstoß ist! - wie beherrschend an unseren geisteswissenschaftlichen Fakultäten im "roten Jahrzehnt" 1970-1980 (neo-)marxistisch ausgerichtete Strömungen im Sinne der 68er Philosophie waren, wie magistral sie auftraten, nichts anderes aufkommen ließen. Versuche der Gegenwehr etwa durch einen ziemlich hilflos operierenden "Bund Freiheit der Wissenschaft" wurden taktisch geschickt unter Faschismus-Verdacht gestellt. Einem Golo Mann, der den Hohepriestern der Frankfurter Schule widersprochen hatte, wurde die Geeignetheit für einen historischen Lehrstuhl mit der empörenden Verleumdung abgesprochen, Antisemit zu sein.