Das Denken ist frei Von Christoph Drösser
In dem Streit um Urheberrechte und Publikationsfreiheit gerät einiges durcheinander. In der Wissenschaft ist der freie Zugang zu Ergebnissen und Daten im Internet kein Schaden, sondern höchst wünschenswert.
© Falko Matte - Fotolia.comMit dieser zweifelhaften juristischen Expertise eröffnet Reuß einen ganz privaten Feldzug. Und dieser hat nichts mit Googles Sammelwut zu tun, sondern richtet sich gegen »Open Access« (zu Deutsch: Offener Zugang) - eine relativ junge Form des wissenschaftlichen Publizierens, bei der, grob gesagt, wissenschaftliche Artikel und Bücher für jedermann kostenlos im Internet abrufbar sind und die Kosten nicht vom Leser, sondern vom Autor getragen werden. Nun sind diese zwei Gegenstände aber höchst verschieden. Sie verbindet nicht mehr miteinander als die Tatsache, dass sie beide irgendetwas mit Internet zu tun haben. Open Access heißt jedenfalls nicht, dass Daniel Kehlmann nun befürchten müsste, sein nächster Roman stünde kostenlos zum Download im Internet. Worum geht es dann? Mit der Open-Access- Bewegung reagieren Forscher auf die dramatische Verteuerung wissenschaftlicher Journale. Open Access bedeutet dabei zunächst einmal nur, dass Wissen öffentlich zugänglich ist. Damit kann die private PDF-Kopie auf der Homepage des Forschers gemeint sein, in der Regel bezieht sich die Bewegung aber auf professionelle wissenschaftliche Zeitschriften und Bücher.
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Gegen den Würgegriff verschiedener Großverlage, die ihre Preise fast beliebig diktieren können, richtet sich die Open-Access-Politik der Wissenschaftsorganisationen - von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) über die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) bis zur Fraunhofer-Gesellschaft (FhG). Denn sie geben öffentliche Mittel für die Forschung aus und erwarten mit gewisser Berechtigung, dass die Geldgeber, also die Steuerzahler, die Ergebnisse dieser Forschung später kostenlos nachlesen können. Den Forschern wird lediglich abverlangt, dass es eine öffentlich einsehbare Version ihrer Arbeiten gibt - wo sie diese publizieren, ist genauso ihre Sache wie die Entscheidung, ob sie ihre Arbeit zum Beispiel noch in Buchform veröffentlichen wollen. Sind da »schamlose Enteigner « am Werk, wie Reuß behauptet, die es wieder zu enteignen gilt? Wenn man den Kampfbegriff der Enteignung schon in den Mund nimmt, dann sollte man ihn eher auf die bisherige Form des wissenschaftlichen Publizierens anwenden. Die lässt den Autoren zwar ihr Urheberrecht - das kann ihnen in unserem Rechtssystem ohnehin niemand nehmen -, aber alle Rechte der Verwertung seines geistigen Eigentums tritt der Autor an einen Verlag ab - und das meistens, ohne dass er am Erlös aus dem Verkauf seiner Texte beteiligt wird. Und just diese Knebelung soll dank Open Access gelockert werden.Diese Artikel könnten Sie interessieren
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