Leistungsorientierte Mittelvergabe in der Hochschulmedizin Von Matthias Kern
Die leistungsorientierte Mittelvergabe wird von vielen als entscheidendes Instrument zur Qualitätsverbesserung im Wettbewerb angesehen und eingesetzt. Dass dies zu ungerechtfertigten Nachteilen führen kann, zeigt das Beispiel der Medizinischen Fakultät der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel. Ein Bericht.
© Uni Kiel - Kröger/DorfmüllerCAU KielBesonderheiten der Hochschulmedizin
Die Hochschulmedizin bzw. Medizinischen Fakultäten unterscheiden sich von allen anderen Fakultäten dadurch, dass der überwiegende Anteil des wissenschaftlichen Personals nicht wie in den anderen Fakultäten nur Aufgaben in der Forschung und Lehre (F&L) hat, sondern im klinischen Bereich auch einen großen Aufgabenanteil im Bereich der Krankenversorgung wahrzunehmen hat. Trotzdem forschen natürlich auch viele der klinisch tätigen Wissenschaftler, ist dies doch in der Regel Bestandteil des Dienstvertrages und für die übliche Promotion und natürlich auch eine Habilitation Voraussetzung. Letztere ist nicht nur für die universitäre Karriere erforderlich, sondern verbessert ebenfalls die Karrierechance in außeruniversitären Versorgungseinrichtungen. Bezahlt werden die überwiegend in der Krankenversorgung tätigen Mitarbeiter selbstverständlich auch über die Einnahmen aus der Krankenversorgung. Der häufig vorgetragene und auf den ersten Blick plausible Einwand, stärker in der Krankenversorgung tätige Wissenschaftler hätten weniger Zeit für Forschung als stärker in der Lehre eingesetzte wissenschaftliche Mitarbeiter, ist in der klinischen Medizin übrigens nicht zutreffend, da die stärker in der Lehre eingesetzten Mitarbeiter zu den Nichtlehrzeiten in der Regel auch ärztlich, das heißt krankenversorgend, tätig sind. Denn sonst hätten sie ja kaum die Qualifikation, Studenten ärztlich auszubilden.Artikel zum Thema
Beispiel Medizinische Fakultät
in Kiel In der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel existieren Einrichtungen mit weniger als fünf und mehr als 90 wissenschaftlichen Mitarbeitern. Um unterschiedliche Einrichtungsgrößen zu berücksichtigen, hat der Konvent der Medizinischen Fakultät der CAU beschlossen, dass zur Korrektur der Größe der Einrichtungen die Leistungsparameter einer Einrichtung durch die Zahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter geteilt werden, die der Einrichtung aus dem Landeszuschuss Forschung und Lehre im Rahmen der Basisausstattungen für Forschung und Lehre zugewiesen werden. Auch wenn eine Größenkorrektur grundsätzlich sinnvoll erscheint, entsteht bei dieser Methodik die Problematik, dass die Leistungsparameter nicht ins Verhältnis zu allen wissenschaftlichen Mitarbeitern gesetzt werden, sondern lediglich die Mitarbeiter zugrunde gelegt werden, die der Einrichtung aus dem Landeszuschuss Forschung und Lehre im Rahmen der Basisausstattung Forschung und Lehre zugewiesen werden. Die Anzahl dieser Mitarbeiter deckt sich jedoch nicht mit der Anzahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter, die tatsächlich an der Leistungserbringung beteiligt sind. Sinnbildlich wurde hiermit das Anlegen von unterschiedlich schweren Gewichtswesten für den Marathonlauf LOM beschlossen.Diese Artikel könnten Sie interessieren
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