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Schnittstelle "Bachelor-Master": Sackgasse statt Übergang? Von Viola Herrmann

Die Bologna-Reform hat zu einer neuen Schnittstelle an den Hochschulen geführt: den Übergang von den Bachelor- in die Masterstudiengänge. Garantiert sie aber allen Studierenden einen Übergang in die nächste Stufe, oder wird hier selektiert? Kann nur ein Teil der Bachelorabsolventen ein konsekutives Masterstudium aufnehmen? Eine Analyse.

Schnittstelle "Bachelor-Master": Sackgasse statt Übergang?© angi71 - iStockphoto.com
Sowohl die Kultusministerkonferenz (KMK) als auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich explizit gegen eine politisch verordnete Quote für die Relation zwischen Bachelorabsolventen und Masterstudienanfängern ausgesprochen. Dennoch implizieren die KMK-Strukturvorgaben von 2003, dass nur ein Teil der Bachelorabsolventen ein Masterstudium aufnehmen soll: 1. Der Bachelorabschluss soll als erster berufsqualifizierender Abschluss den Regelabschluss darstellen, der für die Mehrzahl der Studierenden zu einer ersten Berufseinmündung führt. 2. Die Länder können für den Zugang zum Masterstudium besondere Zulassungsvoraussetzungen festlegen. Der Bachelorabschluss berechtigt also nur rein formal zum Masterstudium.

Versteckte Übergangsquote

Bei einem Blick auf die einzelnen Bundesländer zeigt sich, dass kein Landesministerium für den Übergang zwischen den Bachelor- und Masterstudiengängen offizielle Quoten vorschreibt (und schreiben darf). Die Länder können ihren Hochschulen aber Vorgaben machen bzw. Empfehlungen aussprechen: Die bisherigen Kapazitäten der Diplom- und Magisterstudiengänge müssen unter den neuen Bachelor- und Masterstudiengänge aufgeteilt werden. Zudem soll der Bachelor als Regelabschluss etabliert werden, die Studienanfängerquoten beibehalten sowie die Betreuungsrelationen im Bachelorstudium verbessert werden.

Bleiben dann für die Masterstudiengänge überhaupt noch genügend Kapazitäten übrig? Im Endeffekt führen diese Empfehlungen und Vorgaben in nahezu allen Bundesländern zu einer Art 'versteckter' Übergangsquote. Diese Quoten auf Landesebene unterscheiden sich in ihrer Verbindlichkeit: Es gibt Länder, die keine konkreten Zahlen nennen, aber durch die o.g. allgemeinen Vorgaben und Empfehlungen zur Kapazitätsverteilung automatisch den Übergang ins Masterstudium quotieren (z.B. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz). Andere Länder nennen konkrete Zahlen: In Berlin wurde eine rechnerische Quote von (durchschnittlich) 70 Prozent zwischen Hochschulen und Land vereinbart (verbindliche Quote), in Niedersachsen ist die Quote von 50 Prozent lediglich eine Planungsgröße (unverbindliche Quote).

Besonders deutlich wird die Beschränkung des Zugangs zum Masterstudium bei einem Blick auf die Regelungen auf Hochschulebene. Die fünf untersuchten Hochschulen gehen an der Schnittstelle 'Bachelor-Master' unterschiedlich vor: An drei der untersuchten Universitäten gibt es verbindliche Übergangsquoten, die alle über 50 Prozent liegen (FU Berlin, Uni Hamburg, Uni Hohenheim). Diese werden mit dem Land vereinbart (FU Berlin, Uni Hamburg) oder unabhängig vom Land im Struktur- und Entwicklungsplan der Hochschule (Uni Hohenheim) festgeschrieben. Die Universitäten Potsdam und Saarland haben - wie auch auf der jeweiligen Landesebene - keine verbindlichen Vorgaben.

Zum Zeitpunkt der Untersuchung (Frühjahr 2008) gab es an den untersuchten Universitäten kaum Probleme mit eingeschränkten Übergangsquoten an der Schnittstelle 'Bachelor-Master'. Das liegt daran, dass es zum Untersuchungszeitpunkt noch gar nicht genügend Bachelorabsolventen für die bereitgestellten Masterstudienplätze gab. Die Probleme deuten sich aber jetzt schon an: Ein Blick auf die von den Hochschulen festgelegte Anzahl von ca. 25 Masterstudienplätzen bzw. auf die Zulassungsbeschränkungen zeigt, dass bei einer zunehmenden Zahl von Bachelorabsolventen zukünftig nicht alle ein Masterstudium aufnehmen werden können. In diesem Fall würden sich also rechnerische Übergangsquoten ergeben, die deutlich niedriger als die o.g. verbindlichen Quoten sind.