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Service in neuer Dimension - über die Reform der ZVS und der Hochschulzulassung

Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) wurde in den vergangenen Jahren immer wieder scharf kritisiert. Von "Zulassungschaos" war die Rede. Was ist von der nach der Reform entstandenen Stiftung zu erwarten? Was ändert sich? Wird nun alles besser?

Service in neuer Dimension - über die Reform der ZVS und der Hochschulzulassung© ZVSDr. Ulf Bade ist Geschäftsführer der Stiftung für Hochschulzulassung.
Forschung & Lehre: Warum ist die ZVS reformiert worden? Hat sie versagt?

Ulf Bade: Das ist eine fürwahr aufreizende Frage! Die Aufgaben der klassischen ZVS, also die Vergabe von Studienplätzen in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen - wie zum Beispiel Medizin -, sind ja unverändert erhalten geblieben. Weder Länder noch Hochschulen haben da grundlegenden Änderungsbedarf gesehen. Es ist aber eine wahre Herkulesaufgabe hinzugekommen, nämlich die Unterstützung der Hochschulen bei der Verwaltung tausender örtlich zulassungsbeschränkter Studiengänge. Die ZVS hat bereits in den letzten Jahren viele Hochschulen im Rahmen des von ihr entwickelten Serviceverfahrens bei der Auswahl der Bewerber unterstützt und sich hierbei als guter Partner erwiesen. Insoweit ist die Ausweitung der Aufgaben nur konsequent. Die Reform der ZVS ist bei Licht betrachtet vor allem eine Reform der Hochschulzulassung, so dass der Rechtsformwechsel wohl wichtig ist, aber auch nicht überbewertet werden sollte. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Reform des Hochschulzugangs vom Januar 2004 gaben den Impuls für die Entwicklung. Die tragenden Gedanken waren die Stärkung der Selbstauswahl durch die Hochschulen und die dabei zu gewährende Unterstützung durch eine hochschulübergreifende Einrichtung. Die Gründung der ZVS geht zurück auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Kernaussagen der damaligen NC-Urteile wie die Aufforderung an den Staat, durch geeignete Maßnahmen für eine rechtzeitige und erschöpfende Besetzung der Studienplätze zu sorgen, oder die grundrechtlich geschützte Stellung des Studienplatzbewerbers haben noch heute Gültigkeit und sind durch die Auflösung der ZVS keinesfalls außer Kraft gesetzt worden.

F&L: Was ändert sich durch die neue ZVS-Rechtsform?

Ulf Bade: Die Rechtsform "Stiftung des öffentlichen Rechts" bedeutet, dass die Einrichtung nicht mehr zur unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen gehört. Die Stiftung ist zwar errichtet nach dem Recht des Sitzlandes NRW, aber ihr Wirtschaftsplan ist nicht mehr Bestandteil des Landeshaushalts. Folglich muss sich die Stiftung gegen allfällige Risiken selbst versichern, sie kann auch nicht mehr wie eine landesunmittelbare Einrichtung die DV-Infrastruktur des Landes nutzen und ähnliches mehr. Mit anderen Worten: Einiges wird auch komplizierter und teurer. Aus meiner Sicht überwiegen aber dennoch ganz klar die Vorteile: Nun existiert erstmals eine Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung in gemeinsamer Verantwortung von Hochschulen und Ländern. Damit sind die Voraussetzungen für einen Service geschaffen, der sich Hochschulen und Bewerbern als Kunden gleichermaßen verpflichtet weiß. An den Bedürfnissen dieser beiden Zielgruppen wird sich der Erfolg unserer Arbeit messen. Die Mitarbeiter der Stiftung werden diese Herausforderung mit großem Engagement annehmen.

F&L: Ziel der Reform der ZVS war es, die Blockade freier Studienplätze in Numerus-Clausus-Fächern (NC) durch Mehrfachbewerbungen und -Zulassungen zu vermeiden. Ist das gelungen?

Ulf Bade: Hier sind wir auf einem erfolgversprechenden Weg. Der Staatsvertrag ist erst vor einem Monat in Kraft getreten, und der Zuschlag für den Entwicklungsauftrag der neuen Software liegt wenige Monate zurück. Aber ich bin für die nahe Zukunft sehr zuversichtlich. Das Ziel wird erreicht werden, wenn das dialogorientierte Verfahren breite, möglichst flächendeckende Akzeptanz findet. Zur Zeit arbeiten wir unter Hochdruck zusammen mit dem Entwickler und mit interessierten Hochschulen an der Etablierung der neuen Strukturen. Der Zeitplan für die Erstellung der nötigen Software, die im Zulassungsverfahren zum WS 2011/12 erstmalig zum Einsatz kommen soll, ist extrem ambitioniert, was auch allen Beteiligten klar ist. Außerdem hat der erfolgreiche Einsatz neuer Software auch neue Verfahrensweisen bei der Zulassung in jeder einzelnen Hochschule zur Voraussetzung. Auch hier stehen wir noch am Anfang der Entwicklung. Ich bin sehr dankbar, dass Hochschulen gemeinsam mit der Stiftung diesen Entwicklungsprozess in Angriff nehmen. Gerade auch im Hinblick auf die anstehenden doppelten Abiturjahrgänge in den bevölkerungsstarken Bundesländern wollen und müssen wir den Einsatz zum WS 2011/12 schaffen.