Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung verleiht im Jahr 2019 zum
40. Mal den
Alfried Krupp-Förderpreis
für junge Hochschullehrer
Mit der Verleihung des Preises werden für einen Zeitraum von fünf Jahren Fördermittel
in Höhe von 1 Mio. € gewährt.
Das Förderangebot richtet sich an Natur- und Ingenieurwissenschaftler (m/w),
deren Befähigung zu Forschung und Lehre durch die Erstberufung auf eine zeitlich
unbefristete oder befristete Professur (W2- oder W3-Professur) an einer wissenschaftlichen
Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist.
Sie sollten nicht älter als 38 Jahre sein. Der Alfried Krupp-Förderpreis ist nicht
ausgeschrieben für Juniorprofessoren und Professoren an Fachhochschulen.
Kandidaten (m/w) können von Einzelpersonen, von wissenschaftlichen Hochschulen
und von Forschungsinstitutionen in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen
werden. Die Vorschlagenden müssen in der Bundesrepublik Deutschland ansässig
sein. Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen.
Vorschläge müssen schriftlich
bis zum 22. Februar 2019 an die Stiftung gerichtet
werden. Für den Kandidatenvorschlag muss das hierfür bei der Stiftung erhältliche
Formular verwendet werden. Das Formular sowie der vollständige Ausschreibungstext
sind über die Homepage der Stiftung unter
www.krupp-stiftung.de abrufbar.
Zusätzlich sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
- zwei Vorschlagsgutachten, original unterschrieben,
- Curriculum Vitae des Kandidaten (m/w),
- Darstellung der bisherigen Forschungs- und Lehrtätigkeit,
- Publikationsliste.
Erforderlich sind weiterhin die folgenden verbindlichen Angaben der Hochschule,
an welcher der Kandidat (m/w) tätig ist:
- Bestätigung, dass es sich bei der Professur des Kandidaten (m/w) um eine Erstberufung
handelt,
- Bestätigung, dass im Falle einer zeitlich befristeten Erstberufung des Kandidaten
(m/w) die Möglichkeit zur dauerhaften Übernahme ("tenure track") besteht,
- verbindliche Angabe, in welchem Umfang der Kandidat (m/w) Lehrveranstaltungen
anbieten wird,
- Angaben zur aktuellen Ausstattung der Professur mit Personal- und Sachmitteln.
Die Stiftung bittet um Vorlage der Unterlagen in deutscher Sprache. Gutachten
auswärtiger Wissenschaftler können auch in englischer Sprache vorgelegt werden.
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
Postfach 23 02 45, 45070 Essen
Telefon: +49 201 188 48 09 oder +49 201 188 48 07, Telefax: +49 201 41 25 87
E-Mail:
akf@krupp-stiftung.de
Internet:
www.krupp-stiftung.de/alfried-krupp-foerderpreis-fuer-junge-hochschullehrer