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  • Alfried Krupp-Förderpreis für junge Hochschullehrer

    13.12.2018 Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung deutschlandweit
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Alfried Krupp-Förderpreis für junge Hochschullehrer

Veröffentlicht am
13.12.2018
Vollzeit-Stelle
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
deutschlandweit
logo
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung verleiht im Jahr 2019 zum 40. Mal den

Alfried Krupp-Förderpreis für junge Hochschullehrer

Mit der Verleihung des Preises werden für einen Zeitraum von fünf Jahren Fördermittel in Höhe von 1 Mio. € gewährt.

Das Förderangebot richtet sich an Natur- und Ingenieurwissenschaftler (m/w), deren Befähigung zu Forschung und Lehre durch die Erstberufung auf eine zeitlich unbefristete oder befristete Professur (W2- oder W3-Professur) an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist. Sie sollten nicht älter als 38 Jahre sein. Der Alfried Krupp-Förderpreis ist nicht ausgeschrieben für Juniorprofessoren und Professoren an Fachhochschulen.

Kandidaten (m/w) können von Einzelpersonen, von wissenschaftlichen Hochschulen und von Forschungsinstitutionen in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen werden. Die Vorschlagenden müssen in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sein. Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen.

Vorschläge müssen schriftlich bis zum 22. Februar 2019 an die Stiftung gerichtet werden. Für den Kandidatenvorschlag muss das hierfür bei der Stiftung erhältliche Formular verwendet werden. Das Formular sowie der vollständige Ausschreibungstext sind über die Homepage der Stiftung unter www.krupp-stiftung.de abrufbar.

Zusätzlich sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
  • zwei Vorschlagsgutachten, original unterschrieben,
  • Curriculum Vitae des Kandidaten (m/w),
  • Darstellung der bisherigen Forschungs- und Lehrtätigkeit,
  • Publikationsliste.
Erforderlich sind weiterhin die folgenden verbindlichen Angaben der Hochschule, an welcher der Kandidat (m/w) tätig ist:
  • Bestätigung, dass es sich bei der Professur des Kandidaten (m/w) um eine Erstberufung handelt,
  • Bestätigung, dass im Falle einer zeitlich befristeten Erstberufung des Kandidaten (m/w) die Möglichkeit zur dauerhaften Übernahme ("tenure track") besteht,
  • verbindliche Angabe, in welchem Umfang der Kandidat (m/w) Lehrveranstaltungen anbieten wird,
  • Angaben zur aktuellen Ausstattung der Professur mit Personal- und Sachmitteln.
Die Stiftung bittet um Vorlage der Unterlagen in deutscher Sprache. Gutachten auswärtiger Wissenschaftler können auch in englischer Sprache vorgelegt werden.

Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
Postfach 23 02 45, 45070 Essen
Telefon: +49 201 188 48 09 oder +49 201 188 48 07, Telefax: +49 201 41 25 87
E-Mail: akf@krupp-stiftung.de
Internet: www.krupp-stiftung.de/alfried-krupp-foerderpreis-fuer-junge-hochschullehrer

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