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Recht Professor/in Schweiz Hochschule

  • Assistenzprofessur für Rechtsfragen der Reproduktion und Humangenetik

    27.01.2022 Universität Zürich Zürich (Schweiz) Assistenzprofessur für Rechtsfragen der Reproduktion und Humangenetik - Universität Zürich - Logo
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Assistenzprofessur für Rechtsfragen der Reproduktion und Humangenetik

Veröffentlicht am
27.01.2022
Bewerbungsfrist
30.03.2022
Vollzeit-Stelle
Universität Zürich
Zürich (Schweiz)
Professur - Universität Zürich - Logo

Rechtswissenschaftliche Fakultät
An der Universität Zürich ist eine

Assistenzprofessur für Rechtsfragen der
Reproduktion und Humangenetik
(UFSP Human Reproduction Reloaded)

auf den Beginn des Herbstsemesters 2022 (1. August 2022) oder nach Vereinbarung zu besetzen.
Der Universitäre Forschungsschwerpunkt (UFSP) Human Reproduction Reloaded widmet sich den rechtlichen, philosophischen, medizinischen und soziologischen Dimensionen menschlicher Reproduktion und legt einen besonderen Fokus auf die Fortpflanzungsmedizin, einschliesslich der Humangenetik. Er verfolgt in einem High-Risk-Projekt auch die Anwendungsoptionen der sog. «Genschere» CRISPR. Ein erklärtes Ziel des UFSP ist die Nachwuchsförderung, weshalb zwei Assistenzprofessuren für die Laufzeit des Projektes vorgesehen sind, eine mit medizinischer Ausrichtung im CRISPR-Projekt, die andere im Teilprojekt 1 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RWF). Das Teilprojekt 1 widmet sich der Normativität menschlicher Reproduktion und untersucht damit die Wechselwirkungen zwischen biologischen Gegebenheiten und historischen, philosophischen und rechtswissenschaftlichen Konzepten sowie ihre gendertheoretischen Auswirkungen.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die ausgehend von einer Qualifikation in der Rechtswissenschaft interdisziplinäre Kompetenzen, namentlich im Bereich der reproduktiven Medizin und Genetik, ferner z. B. in den Bereichen Geschichte, Ethik, Gender Studies oder Philosophie besitzt. Der Nachweis der Qualifikation ist durch eine herausragende Dissertation und durch weitere Publikationen zu erbringen. Die Dissertation soll sich mit einem Rechtsbereich befassen, der mit Fragen von Reproduktionsmedizin und Humangenetik verbunden ist oder Bezüge zu diesen aufweist, wie etwa das Medizin-, Familien-, Sachen- oder Personenrecht.
Über den UFSP und die RWF hinaus soll die Assistenzprofessur dem MERH-Zentrum angeschlossen sein, das grundlegende Fragen des Medizinrechts verhandelt. Daher liegt die optimale thematische Ausrichtung im Medizinrecht, namentlich dem Recht der Fortpflanzungsmedizin und der Humangenetik. Vorstellbar ist eine privatrechtliche Qualifikation, daneben kommen das öffentliche Recht oder das Wirtschaftsrecht sowie ggfls. auch das Strafrecht in Betracht. Hintergrund ist, dass die im UFSP untersuchten Dimensionen menschlicher Reproduktion und Genetik Rechtsfragen ganz unterschiedlicher Denomination aufwerfen, die im existierenden Fächerkanon der Rechtswissenschaft nicht vollständig abgebildet werden. Dies gilt insbesondere auch für die Begleitung des High-Risk- Projektes CRISPR.
Die Assistenzprofessur im Teilprojekt 1 des UFSP ist als Qualifikationsstelle konzipiert und umfasst Aufgaben in Forschung und Lehre sowie in der Organisation des UFSP. Ziel der Inhaberschaft einer Assistenzprofessur ist die weitere Qualifikation für eine Professur und damit – im Normalfall – die Durchführung eines Habilitationsverfahrens an der RWF. Der Bewerbung ist ein Projektvorschlag beizulegen, der nachweist, dass für die Habilitation die Fähigkeit und ein Interesse besteht, die im UFSP behandelten Rechtsfragen vertieft zu untersuchen und neue Lösungsansätze für dringende rechtliche Fragen der menschlichen Reproduktion und Humangenetik zu entwickeln. Eine Verstetigungsoption wird im Rahmen des Berufungsverfahrens unter Einbezug der betroffenen Fachgruppen geprüft.
Bei Bewerber:innen mit nichtschweizerischem und/oder fremdsprachlichem Hintergrund ist die Bereitschaft erforderlich, sich Deutschkenntnisse anzueignen. Diese dienen einerseits der internen Kommunikation im UFSP und in der RWF, andererseits sind auch Lehrveranstaltungen in der Regel auf Deutsch abzuhalten. Gute Kenntnisse in anderen Sprachen, namentlich Englisch, das als zweite Arbeitssprache des UFSP vorgesehen ist, sind erwünscht bzw. können für eine Einarbeitungszeit die deutsche Sprache ersetzen.
Die Universität Zürich strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Forschung und Lehre an und ermuntert entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung.
Nähere Angaben zum Anforderungsprofil finden sich unter www.ius.uzh.ch/de/faculty/news/jobs.html.

Weitere Auskünfte

Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht das zuständige Mitglied der Berufungskommission, Prof. Dr. Ulrike Babusiaux (ulrike.babusiaux@rwi.uzh.ch), zur Verfügung.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen gemäss Anforderungsprofil bis zum 30. März 2022 online unter www.recruiting.ius.uzh.ch/position/10158080 ein. Die Einreichung von Schriften in Druckform wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gesondert erbeten.

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