Rechtswissenschaftliche Fakultät
An der Universität Zürich ist eine
Assistenzprofessur für Rechtsfragen der
Reproduktion und Humangenetik
(UFSP Human Reproduction Reloaded)
auf den Beginn des Herbstsemesters 2022 (1. August 2022) oder nach Vereinbarung zu besetzen.
Der Universitäre Forschungsschwerpunkt (UFSP) Human Reproduction Reloaded widmet sich
den rechtlichen, philosophischen, medizinischen und soziologischen Dimensionen menschlicher
Reproduktion und legt einen besonderen Fokus auf die Fortpflanzungsmedizin, einschliesslich
der Humangenetik. Er verfolgt in einem High-Risk-Projekt auch die Anwendungsoptionen der
sog. «Genschere» CRISPR. Ein erklärtes Ziel des UFSP ist die Nachwuchsförderung, weshalb
zwei Assistenzprofessuren für die Laufzeit des Projektes vorgesehen sind, eine mit medizinischer
Ausrichtung im CRISPR-Projekt, die andere im Teilprojekt 1 an der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät (RWF). Das Teilprojekt 1 widmet sich der Normativität menschlicher Reproduktion und
untersucht damit die Wechselwirkungen zwischen biologischen Gegebenheiten und historischen,
philosophischen und rechtswissenschaftlichen Konzepten sowie ihre gendertheoretischen
Auswirkungen.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die ausgehend von einer Qualifikation in der Rechtswissenschaft
interdisziplinäre Kompetenzen, namentlich im Bereich der reproduktiven Medizin und Genetik, ferner
z. B. in den Bereichen Geschichte, Ethik, Gender Studies oder Philosophie besitzt. Der Nachweis
der Qualifikation ist durch eine herausragende Dissertation und durch weitere Publikationen
zu erbringen. Die Dissertation soll sich mit einem Rechtsbereich befassen, der mit Fragen von
Reproduktionsmedizin und Humangenetik verbunden ist oder Bezüge zu diesen aufweist, wie etwa
das Medizin-, Familien-, Sachen- oder Personenrecht.
Über den UFSP und die RWF hinaus soll die Assistenzprofessur dem MERH-Zentrum angeschlossen
sein, das grundlegende Fragen des Medizinrechts verhandelt. Daher liegt die optimale thematische
Ausrichtung im Medizinrecht, namentlich dem Recht der Fortpflanzungsmedizin und der Humangenetik.
Vorstellbar ist eine privatrechtliche Qualifikation, daneben kommen das öffentliche Recht
oder das Wirtschaftsrecht sowie ggfls. auch das Strafrecht in Betracht. Hintergrund ist, dass die
im UFSP untersuchten Dimensionen menschlicher Reproduktion und Genetik Rechtsfragen ganz
unterschiedlicher Denomination aufwerfen, die im existierenden Fächerkanon der Rechtswissenschaft
nicht vollständig abgebildet werden. Dies gilt insbesondere auch für die Begleitung des High-Risk-
Projektes CRISPR.
Die Assistenzprofessur im Teilprojekt 1 des UFSP ist als Qualifikationsstelle konzipiert und umfasst
Aufgaben in Forschung und Lehre sowie in der Organisation des UFSP. Ziel der Inhaberschaft einer
Assistenzprofessur ist die weitere Qualifikation für eine Professur und damit – im Normalfall – die
Durchführung eines Habilitationsverfahrens an der RWF. Der Bewerbung ist ein Projektvorschlag
beizulegen, der nachweist, dass für die Habilitation die Fähigkeit und ein Interesse besteht, die im
UFSP behandelten Rechtsfragen vertieft zu untersuchen und neue Lösungsansätze für dringende
rechtliche Fragen der menschlichen Reproduktion und Humangenetik zu entwickeln. Eine
Verstetigungsoption wird im Rahmen des Berufungsverfahrens unter Einbezug der betroffenen
Fachgruppen geprüft.
Bei Bewerber:innen mit nichtschweizerischem und/oder fremdsprachlichem Hintergrund ist die
Bereitschaft erforderlich, sich Deutschkenntnisse anzueignen. Diese dienen einerseits der internen
Kommunikation im UFSP und in der RWF, andererseits sind auch Lehrveranstaltungen in der Regel
auf Deutsch abzuhalten. Gute Kenntnisse in anderen Sprachen, namentlich Englisch, das als zweite
Arbeitssprache des UFSP vorgesehen ist, sind erwünscht bzw. können für eine Einarbeitungszeit die
deutsche Sprache ersetzen.
Die Universität Zürich strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Forschung und Lehre an und
ermuntert entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung.
Nähere Angaben zum Anforderungsprofil finden sich unter
www.ius.uzh.ch/de/faculty/news/jobs.html.
Weitere Auskünfte
Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht das zuständige Mitglied der Berufungskommission,
Prof. Dr. Ulrike Babusiaux (
ulrike.babusiaux@rwi.uzh.ch), zur Verfügung.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen gemäss Anforderungsprofil bis zum
30. März 2022 online unter www.recruiting.ius.uzh.ch/position/10158080 ein. Die Einreichung
von Schriften in Druckform wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gesondert erbeten.