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Top Job

Erster Beigeordneter (m/w) als allgemeiner Stellvertreter des Landrates

Veröffentlicht am 30. August 2018 (vor 173 Tagen)
Bewerbungsende 19. Oktober 2018 (vor 123 Tagen)
Vollzeit-Stelle
Landkreis Spree-Neiße Forst (Lausitz)
logo
Bei dem im Südosten des Landes Brandenburg gelegenen Landkreis Spree-Neiße mit Verwaltungssitz in der Kreisstadt Forst (Lausitz) ist die Stelle der/des

Ersten Beigeordneten
als allgemeiner Stellvertreter des Landrates

nach Ablauf der Amtszeit des Vorgängers mit Wirkung zum 10.02.2019 zu besetzen.

Der Geschäftsbereich der/des Ersten Beigeordneten umfasst die allgemeine Stellvertretung des Landrates und die Leitung des Dezernates Planung, Bau, Umwelt, Kataster, Landwirtschaft und Veterinärwesen, wobei Änderungen im Geschäftsbereich der Beigeordneten dem Landrat vorbehalten bleiben.

Der Landkreis Spree-Neiße mit 116.827 Einwohnern/innen grenzt im Osten an die Republik Polen. Mit einer Fläche von 1.657 km² umfasst er ein großes Territorium in der Niederlausitz mit vielen Traditionen, kulturellen und wirtschaftlichen Besonderheiten. Weitere Informationen über unseren lebenswerten Landkreis finden Sie im Internet unter www.landkreis-spree-neisse.de.

Die/der Erste Beigeordnete wird durch den Kreistag gewählt und für die Dauer von acht Jahren zur/ zum hauptamtlichen Beamtin/Beamten auf Zeit bestellt. Nach der Verordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Brandenburg (Brandenburgische Kommunalbesoldungsverordnung - BbgKomBesV) vom 2. Februar 2018 erfolgt die Besoldung in der Besoldungsgruppe B 3.

Die Bewerberin/der Bewerber muss die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und ausreichende Erfahrungen für das Amt der/des Ersten Beigeordneten nachweisen. Die/der Erste Beigeordnete soll die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder zum Richteramt oder ein den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation haben. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gem. §§ 3 und 7 BeamtStG müssen vorliegen.

Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, entscheidungsfreudige, durchsetzungsfähige und zielstrebige Persönlichkeit mit hoher Einsatzbereitschaft, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertschätzend und leistungsorientiert zu leiten vermag. Die Bewerberin/der Bewerber sollte idealerweise aufgrund langjähriger Erfahrungen in einer (Kommunal)Verwaltung, überdurchschnittlich gute Sach- und Fachkenntnisse, insbesondere in den Schwerpunktaufgaben des Dezernates haben, die sie/ihn in die Lage versetzen, den Bereich kompetent, bürgernah und den Herausforderungen an eine moderne dienstleistungsorientierte Verwaltung entsprechend zu gestalten. Sie/Er besitzt ein selbstsicheres und freundliches Auftreten, das den unterschiedlichen Anspruchsgruppen gerecht wird, sowie einen hohen Grad an Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzungsstärke bei gleichzeitiger Überzeugungsfähigkeit. Es wird ein starkes Engagement und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landrat, der Verwaltung und den politischen Gremien erwartet, wobei die umsichtige und loyale allgemeine Stellvertretung des Landrates vorausgesetzt wird.

Sie fühlen sich angesprochen? Dann kommen Sie mit uns ins Gespräch!

Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, nicht erstattet werden.

Die Bewerbungsfrist endet am 19. Oktober 2018 um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.

Aussagefähige Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigten Zeugnisabschriften, lückenlose Qualifikations- und Tätigkeitsnachweise, Referenzen, Führungszeugnis und bei Schwerbehinderung oder Gleichstellung einer Kopie des entsprechenden Ausweises, richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbung Erste/Erster Beigeordnete/Beigeordneter“ an:

Landkreis Spree-Neiße
Landrat - persönlich-
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)


Hinweis: Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer Daten einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten den Mitgliedern des Kreistages zur Kenntnis gegeben werden können. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht bzw. vernichtet.

Erschienen in der ZEIT am 30. August 2018

Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Bewerbung auf

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