Bei dem im Südosten des Landes Brandenburg
gelegenen Landkreis Spree-Neiße mit Verwaltungssitz
in der Kreisstadt Forst (Lausitz) ist die Stelle der/des
Ersten Beigeordneten
als allgemeiner Stellvertreter des Landrates
nach Ablauf der Amtszeit des Vorgängers mit Wirkung zum 10.02.2019 zu besetzen.
Der Geschäftsbereich der/des Ersten Beigeordneten umfasst die allgemeine Stellvertretung des Landrates
und die Leitung des Dezernates Planung, Bau, Umwelt, Kataster, Landwirtschaft und Veterinärwesen,
wobei Änderungen im Geschäftsbereich der Beigeordneten dem Landrat vorbehalten bleiben.
Der Landkreis Spree-Neiße mit 116.827 Einwohnern/innen grenzt im Osten an die Republik Polen. Mit
einer Fläche von 1.657 km² umfasst er ein großes Territorium in der Niederlausitz mit vielen Traditionen,
kulturellen und wirtschaftlichen Besonderheiten. Weitere Informationen über unseren lebenswerten Landkreis
finden Sie im Internet unter
www.landkreis-spree-neisse.de.
Die/der Erste Beigeordnete wird durch den Kreistag gewählt und für die Dauer von acht Jahren zur/
zum hauptamtlichen Beamtin/Beamten auf Zeit bestellt.
Nach der Verordnung über die Besoldung
und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf
Zeit der Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Brandenburg (Brandenburgische Kommunalbesoldungsverordnung
- BbgKomBesV) vom 2. Februar 2018 erfolgt die Besoldung in der Besoldungsgruppe
B 3.
Die Bewerberin/der Bewerber muss die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen
und ausreichende Erfahrungen für das Amt der/des Ersten Beigeordneten nachweisen. Die/der Erste
Beigeordnete soll die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder zum
Richteramt oder ein den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation haben.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gem. §§ 3
und 7 BeamtStG müssen vorliegen.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, entscheidungsfreudige, durchsetzungsfähige und zielstrebige
Persönlichkeit mit hoher Einsatzbereitschaft, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertschätzend und
leistungsorientiert zu leiten vermag. Die Bewerberin/der Bewerber sollte idealerweise aufgrund langjähriger
Erfahrungen in einer (Kommunal)Verwaltung, überdurchschnittlich gute Sach- und Fachkenntnisse,
insbesondere in den Schwerpunktaufgaben des Dezernates haben, die sie/ihn in die Lage versetzen, den
Bereich kompetent, bürgernah und den Herausforderungen an eine moderne dienstleistungsorientierte
Verwaltung entsprechend zu gestalten. Sie/Er besitzt ein selbstsicheres und freundliches Auftreten, das
den unterschiedlichen Anspruchsgruppen gerecht wird, sowie einen hohen Grad an Entscheidungsfähigkeit
und Durchsetzungsstärke bei gleichzeitiger Überzeugungsfähigkeit. Es wird ein starkes Engagement
und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landrat, der Verwaltung und den politischen Gremien
erwartet, wobei die umsichtige und loyale allgemeine Stellvertretung des Landrates vorausgesetzt wird.
Sie fühlen sich angesprochen? Dann kommen Sie mit uns ins Gespräch!
Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, nicht
erstattet werden.
Die Bewerbungsfrist endet am 19. Oktober 2018 um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist
eingehende Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.
Aussagefähige Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigten Zeugnisabschriften, lückenlose
Qualifikations- und Tätigkeitsnachweise, Referenzen, Führungszeugnis und bei Schwerbehinderung oder
Gleichstellung einer Kopie des entsprechenden Ausweises, richten Sie bitte in einem verschlossenen
Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbung Erste/Erster Beigeordnete/Beigeordneter“ an:
Landkreis Spree-Neiße
Landrat - persönlich-
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Hinweis: Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer
Daten einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten den Mitgliedern des
Kreistages zur Kenntnis gegeben werden können. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten
gelöscht bzw. vernichtet.