Die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin – Berlin School of Economics and Law - ist eine der führenden akademischen Ausbildungsstätten für den Management-Nachwuchs in Wirtschaft, Verwaltung und Justiz in Deutschland. Derzeit sind ca. 12.000 Studierende aus rund 100 Ländern in 56 Studiengängen der HWR Berlin immatrikuliert. Für die Ausbildung engagieren sich rund 260 Professorinnen und Professoren sowie mehr als 900 Lehrbeauftragte aus einem breiten disziplinären Spektrum, das die Betriebs- und Volkswirtschaftslehre ebenso wie Rechts-, Sozial- und Ingenieurwissenschaften umfasst. An der HWR Berlin wird in deutscher und englischer Sprache gelehrt.
Die Hochschule zeichnet sich durch hohen Praxisbezug in der Lehre, intensive und vielfältige Forschung sowie eine starke internationale Orientierung aus. Gegenwärtig bestehen mehr als 180 aktive Partnerschaften mit Universitäten weltweit. Die HWR Berlin ist Mitglied im Hochschulverbund „UAS 7 - Alliance for Excellence“, einem Zusammenschluss von sieben großen deutschen Fachhochschulen zur gemeinsamen Qualitätssicherung und Internationalisierung.
Am
Fachbereich 4 „Rechtspflege“ der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin ist folgende Stelle zu besetzen:
eine Gastprofessur bzw. Gastdozentur
(je nach Qualifikation)
(m/w/d)
für „Familienrecht“
Kennziffer: 012_GP_2023
Stellenumfang: 18 Semesterwochenstunden
Bewerbungsschluss: 24.02.2023
Standort/ Arbeitsort: Campus Lichtenberg
Besetzbar: ab sofort bis zum 30. September 2024
Vergütung: 6.004,15€ (Festbetrag Gastprofessur)
4.546,22€ (Festbetrag Gastdozentur)
Ihr Aufgabengebiet:
Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber sollen das Fachgebiet in den Studiengängen Rechtspflege und gehobener Konsularischer Dienst vermitteln. Inhaltliche Schwerpunkte sind Abstammungsrecht, Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht nebst jeweiligem Verfahrensrecht.
Ihr Anforderungsprofil:
- Anforderungen für Gastprofessorinnen und Gastprofessoren:
Gastprofessorinnen und Gastprofessoren müssen die Berufungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren gemäß § 100 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) erfüllen. Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der durch § 100 Abs. 1 Nr. 4 lit. b) BerlHG geforderten beruflichen Praxis außerhalb des Hochschulbereichs sollen sich auf die Schwerpunktbereiche Abstammungsrecht, Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, insbesondere aber Pflegschafts- und Betreuungsrecht beziehen.
- Anforderungen für Gastdozentinnen und Gastdozenten:
Gastdozenten und Gastdozentinnen können gemäß § 113 Abs. 2 BerlHG für einen begrenzten Zeitraum Aufgaben übernehmen, die nicht die Qualifikation von Professoren und Professorinnen erfordern. Personen, die als Gastdozent bzw. Gastdozentin beschäftigt werden, müssen folgende Einstellungsvoraussetzungen erfüllen:
Erforderlich ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften) in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang sowie eine nach Abschluss des Hochschulstudiums ausgeübte mindestens dreijährige wissenschaftliche oder fachpraktische Tätigkeit, in der Regel in einem hauptberuflichen Dienstverhältnis, sowie der Nachweis pädagogischer Eignung (in der Regel einschlägige Lehrerfahrung). Praktische Erfahrungen im Abstammungsrecht, Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht nebst jeweiligem Verfahrensrecht sind wünschenswert.
Die Berücksichtigung von Gender- und Diversity-Aspekten in Forschung und Lehre wird erwartet.
Die Bereitschaft und Fähigkeit, Lehrveranstaltungen in englischer Sprache durchzuführen, wird vorausgesetzt. Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung gehört zu den Dienstpflichten.
Medienkompetenz und eine aufgeschlossene Haltung für ein System des „Blended Learning“ sind wünschenswert.
Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin misst einer intensiven Betreuung der Studierenden einen hohen Stellenwert bei und erwartet deshalb von den Lehrenden eine ausgeprägte Präsenz an der Hochschule.
Bewerbung und Ansprechpartner/in:
Die HWR Berlin fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern, wir freuen uns deshalb besonders über die Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Nachweisen – soweit vorhanden auch Ergebnissen von Lehrevaluationen - und Zeugnissen zur Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen
bis zum 24.02.2023 über unser Online-Bewerbungsportal unter
https://karriere.hwr-berlin.de.
Bei Rückfragen zur ausgeschriebenen Position wenden Sie sich bitte an:
Herrn Prof. Ulrich Keller
ulrich.keller@hwr-berlin.de
Interessierte Frauen können Kontakt zur zentralen
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule, Frau Viola Philipp, per Telefon (030) 30877 1231 oder per E-Mail
viola.philipp@hwr-berlin.de aufnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.hwr-berlin.de sowie unter
http://www.uas7.de/Qualitaetsstandards.54.0.html.