Die
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig sucht zum nächstmöglichen
Termin eine Persönlichkeit für das Amt
der Hauptberuflichen Vizepräsidentin/
des Hauptberuflichen Vizepräsidenten
(Besoldungsgruppe W3 NBesO zzgl. Funktions-Leistungsbezügen)
Die Hauptberufliche Vizepräsidentin oder der Hauptberufliche Vizepräsident ist
Mitglied des Präsidiums und verantwortlich für den Bereich der zentralen
Hochschulverwaltung (insbesondere Finanzen, Personal, Gebäudemanagement).
Sie bzw. er ist Beauftragte/Beauftragter für den Haushalt. Die Aufgaben
des Präsidiums ergeben sich aus § 37 Niedersächsisches Hochschulgesetz.
Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig/University of Art hat ein
einzigartiges Profil mit der Verknüpfung von Kunst, Design, Kunstwissenschaft
und Medienwissenschaften sowie Lehramtsstudiengängen. Sie ist eine international
orientierte künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule mit Promotions-
und Habilitationsrecht. Mit 1.000 Studierenden, 50 Professuren und 119
Beschäftigten sowie 13 Studiengängen gehört die HBK zu den großen Kunsthochschulen
in Deutschland.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die die personelle, strategische und bauliche
Entwicklung der Hochschule zukunftsorientiert verantwortlich mitgestaltet.
Die Hauptberufliche Vizepräsidentin/der Hauptberufliche Vizepräsident soll
eine in der Verwaltung, Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft erfahrene Persönlichkeit
sein, die mit dem Hochschulwesen vertraut ist. Sie/Er sollte über Leitungserfahrung
verfügen und ein hohes Maß an Sozial- und Führungskompetenz
aufweisen.
Erwartet werden
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- einschlägige Erfahrungen insbesondere in den Bereichen Recht, Personal,
Haushalts- und Wirtschaftsführung nach kaufmännischen Grundsätzen
- Erfahrungen in den Bereichen Gebäude-, Liegenschaftsverwaltung, Organisation
und IT-Service
- Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit Organen,
Gremien und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Hochschule
- verhandlungssichere Englischkenntnisse
Die Ernennung oder Bestellung erfolgt in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für
eine Amtsdauer von sechs und bei Wiederwahl von acht Jahren oder in ein
entsprechend befristetes Angestelltenverhältnis. Das Nähere ergibt sich aus
dem Niedersächsischen Hochschulgesetz.
Die Hochschule tritt für Geschlechtergerechtigkeit und personelle Vielfalt ein.
Sie fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bewerbungen von Frauen
sind besonders erwünscht.
Bewerbungen schwerbehinderter Personen werden bei gleicher Eignung und
Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Die Behinderung sollte zur Wahrung der
Interessen bereits im Bewerbungsschreiben angezeigt werden.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (insbesondere
Nachweise über Ihre Qualifikationen und berufspraktische Erfahrungen) richten
Sie bitte bis zum 06.04.2018 ausschließlich elektronisch per E-Mail
HVP-Bewerbung@hbk-bs.de an die Vorsitzende der Findungskommission,
Frau Dr. Carina Plath.