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Top Job
Ingenieure, Informatiker oder Naturwissenschaftler als Patentprüfer (w/m/div)
Veröffentlicht am
04.05.2022
Vollzeit-Stelle
Deutsches Patent- und Markenamt
München
Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist das Kompetenzzentrum für alle gewerblichen Schutzrechte des geistigen Eigentums – für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und fünftgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen Dienstleistungen für Erfinderinnen und Erfinder sowie Unternehmen und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme weiter.
Wir suchen laufend an unserem Standort München zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Fachbereichen Elektrotechnik und Physik mehrere
Ingenieurinnen und Ingenieure, Informatikerinnen und Informatiker (technische Informatik) und Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler (w/m/div)
für die Tätigkeit einer Patentprüferin oder eines Patentprüfers.
Ihr Fachgebiet ist nicht dabei? Gerne können Sie unseren RSS-Feed nutzen, um über künftige Ausschreibungen informiert zu werden.
Ihre wesentlichen Aufgaben:
Recherche des weltweit bekannten Standes der Technik mittels moderner Datenbanksysteme
Prüfung der zum Patent angemeldeten Erfindungen auf Patentfähigkeit
Entscheidung über Erteilung oder Versagung von Patenten nach dem Patentgesetz
Wir setzen voraus:
Ein mit Master oder Diplom an einer Universität abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Studium (z.B. Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und Informationstechnologie, Physik) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Eine daran anschließende, in der Regel fünfjährige berufliche Tätigkeit im Bereich der Technik oder Naturwissenschaften (auch im Rahmen einer Promotion)
Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (§ 26 Abs. 2 Satz 3 PatG, § 7 Abs. 1 BBG)
Sehr gute Kenntnisse der Amtssprache Deutsch, die mindestens der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen
Wünschenswert sind:
Fachkenntnisse auf mindestens einem Spezialgebiet (siehe hierzu die weiterführenden Links)
Fremdsprachenkenntnisse in Englisch (Französisch von Vorteil)
Fähigkeit zu detaillierter Analyse und Bewertung von technischen oder naturwissenschaftlichen Sachverhalten
Ausgeprägtes Entscheidungs- und Durchsetzungsverhalten
Hohes Maß an Lernbereitschaft sowohl im techischen als auch im juristischen Bereich
Fähigkeit, sich schnell in komplexe Themenstellungen einzuarbeiten
Wir bieten:
Einstellung als Bundesbeamtin bzw. Bundesbeamter im höheren Dienst auf Probe (als Regierungsrätin bzw. Regierungsrat, Besoldungsgruppe A 13) und grundsätzlich nach drei Jahren Verbeamtung auf Lebenszeit
Eine intellektuell anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
Eine professionelle 18-monatige Qualifizierung
Einen sicheren und modernen Arbeitsplatz
Sehr gute Aufstiegsmöglichkeiten (Beförderung in die Besoldungsgruppe A 15 derzeit in der Regel schon nach fünf Jahren; auch danach weitere Aufstiegsmöglichkeiten)
Gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Gleitzeit, grundsätzliche Möglichkeit von Teilzeit- und Telearbeit, Inhouse-Kinderkrippe in Kooperation mit der Stadt München mit 18 Plätzen)
Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
Fremdsprachenkurse und internationalen Austausch
Möglichkeit einer internen Dozententätigkeit
Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket
Ihre Bewerbung:
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung – gerne per E-Mail – mit Bewerbungsformular an:
Bewerbungsformular an:
Deutsches Patent- und Markenamt
Sachgebiet 4.1.1.e – Personalgewinnung
Frau Göktepe / Herr Wernthaler
80297 München
E-Mail: Bewerbung@dpma.de
Telefon: +49 89 2195-2034 / -3194
Es handelt sich um eine Stellenausschreibung als Dauerveröffentlichung. Die Bewerbungen werden zum jeweils nächsten Stichtag – veröffentlicht auf unserer Homepage – berücksichtigt. Der jeweilige Stichtag gilt hierbei als Ablauf der Bewerbungsfrist.
Wir verstehen uns als familienfreundlicher Arbeitgeber und begrüßen daher auch Bewerbungen von Menschen mit Familienpflichten. Wir gewährleisten die berufliche Gleichstellung und freuen uns über Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts. Zur Förderung der Gleichberechtigung im Beruf wünschen wir uns insbesondere Bewerbungen von Frauen. Bei gleicher Eignung berücksichtigen wir Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt. Ebenso berücksichtigen wir Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit entsprechend den personellen und organisatorischen Möglichkeiten.
Bitte beachten Sie: Ihr Anfangsgehalt als Patentprüferin bzw. Patentprüfer ist abhängig von Ihrer beruflichen Erfahrung. Für die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe sollten Ihre Bewerbungsunterlagen daher eine aussagekräftige Darstellung Ihrer bisherigen Tätigkeit im Bereich der Naturwissenschaften oder der Technik nach Abschluss Ihres Studiums und entsprechende Nachweise enthalten.
Personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, verarbeiten wir im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter https://www.dpma.de/dpma/recht_und_gesetz/datenschutzerklaerung/index.html.
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