Jung, modern,
forschungsorientiert:
Im Jahr 1991 gegründet, hat sich die
Universität Potsdam (UP) in der Wissenschaftslandschaft
fest etabliert
und sich zu einem herausragenden
Wirtschaftsfaktor und Entwicklungsmotor
für die Region entwickelt. Sie
ist drittmittelstark, mehrfach prämiert
in der Lehre und verfügt über eine
serviceorientierte Verwaltung. Rund
22.000 Studierende und 3.000 Beschäftigte
arbeiten an drei Standorten
– Am Neuen Palais, Griebnitzsee und
Golm – an einer der am schönsten gelegenen
akademischen Einrichtungen
Deutschlands.
Bewerbungen mit aussagekräftigen
Unterlagen (Darstellung Ihrer Forschungsinteressen,
Lebenslauf, Kopien
von akademischen Zeugnissen und
Urkunden, Publikationsliste, Verzeichnis
der Lehrveranstaltungen, Lehrevaluationen,
Liste der Drittmittel-Projekte)
sind bis zum 30.04.2022 nach Veröffentlichung
per E-Mail (in einer
zusammengefassten PDF-Datei) an
ausschreibungen@uni-potsdam.de zu
richten.
Die UP ist die einzige lehrerbildende Hochschule in Brandenburg mit
rund 4.200 Lehramtsstudierenden (Bachelor und Master). Sie ist seit
2015 an der bundesweiten BMBF-geförderten „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“
beteiligt und wird auch in der zweiten Förderphase bis 2023
unterstützt. Die Digitalisierung im Lehr-Lern-Prozess ist hierbei ein wichtiger
Bestandteil der Lehrkräftebildung und daher Querschnittsaufgabe aller
Professuren der Lehrerbildung. Bis 2022 erfolgt ein qualitativer und
quantitativer Ausbau der Lehrerbildung. Unter anderem werden 22 neue
Professuren eingerichtet und zukünftig jedes Jahr 1.000 Studierende im
Bachelor immatrikuliert.
An der
Universität Potsdam sind zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
folgende Professuren zu besetzen:
An der
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, Institut für
Biochemie und Biologie die
WW1-Juniorprofessur für Didaktik der Biologie
(Tenure Track)
Bewerberinnen und Bewerber sollen über die notwendigen fachlichen
Qualifikationen verfügen, um die Didaktik der Biologie perspektivisch in
vollem Umfang in Forschung und Lehre zu vertreten und weiterzuentwickeln.
Die zukünftige Stelleninhaberin/Der zukünftige Stelleninhaber1 soll die
empirische Lehr- und Lernforschung mit Bezug zum Unterrichtsfach Biologie
an der Universität Potsdam sichtbar machen und auf einem aktuellen
Forschungsgebiet der Didaktik der Biologie ausgewiesen sein. Sie/Er soll
über Lehrerfahrungen in der Biologiedidaktik verfügen. Erfahrungen in
der Einwerbung von Drittmitteln sind erwünscht.
Die biologiedidaktische Lehre beinhaltet perspektivisch die Mitverantwortung
und Durchführung aller Didaktik-Lehrveranstaltungen im Bachelorund
Masterstudiengang für Lehramtsstudierende mit dem Fach Biologie
an der Sekundarstufe I und II einschließlich schulpraktischer Übungen
und der Betreuung im Praxissemester. Lehre und Forschung sollen in Zusammenarbeit
mit der Fachwissenschaft am Institut für Biochemie und
Biologie, den Fachdidaktiken an der mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fakultät sowie dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
(ZeLB) erfolgen.
Für weiterführende Informationen steht Ihnen Prof. Dr. Elke Dittmann-
Thünemann (
editt@uni-potsdam.de) gern zur Verfügung.
Die Universität Potsdam sieht eine besondere Herausforderung in der
Vernetzung von wissenschaftlicher Forschung und Lehre in der Lehrerbildung.
Der Stelleninhaber/-in1 muss in der Lage sein, beide Bereiche
adäquat zu vertreten.
Die an der Realität von Schule und Unterricht, aber auch am aktuellen
Forschungsstand orientierte Lehrerbildung mit einem hohen Anteil
an Praxisphasen ist profilbildend für die Universität Potsdam. Gemeinsam
mit den anderen lehramtsrelevanten Professuren an der Universität
Potsdam und in Kooperation mit dem Zentrum für Lehrerbildung und
Bildungsforschung soll das „Potsdamer Modell“ der Lehrerbildung
engagiert weiterentwickelt werden. Erwartet wird eine Bereitschaft zur
Mitwirkung an Lehrerfortbildungen und ein Interesse an der fakultätsübergreifenden
Zusammenarbeit. Ferner ist die Übernahme einer gleichstellungsorientierten
und vielfaltsfreundlichen Führungsverantwortung
gewünscht.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen des § 45 des Hochschulgesetzes
des Landes Brandenburg. Das Berufungsverfahren wird
nach § 40 BbgHG durchgeführt.
1 Diese Bezeichnung gilt für alle Geschlechterformen (w/m/d).