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1 Stellenangebot zu
Recht Professor/in Brandenburg Hochschule

  • Juniorprofessur (W1) für IT-Recht und Medienrecht (Tenure Track)

    21.06.2018 Universität Potsdam Potsdam Juniorprofessur (W1) für IT-Recht und Medienrecht (Tenure Track) - Universität Potsdam - Logo
  • Professur Wirtschaftsrecht

    25.02.2021 IUBH Internationale Hochschule deutschlandweit
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Juniorprofessur (W1) für IT-Recht und Medienrecht (Tenure Track)

Veröffentlicht am
21.06.2018
Bewerbungsfrist
20.07.2018
Vollzeit-Stelle
Universität Potsdam
Potsdam
Logo

An der Universität Potsdam, Juristische Fakultät, ist im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professur zu besetzen:

W1-Juniorprofessur für IT-Recht und Medienrecht
(Tenure Track)

Von der Stelleninhaberin oder dem Stelleninhaber wird erwartet, dass sie oder er in Zusammenarbeit mit anderen Professorinnen und Professoren der Fakultät eine Lehr- und Forschungstätigkeit im IT-Recht und im Medienrecht aufnimmt.
Eine Übernahme auf eine Professur auf Lebenszeit nach Ablauf der Juniorprofessur bei entsprechender Bewährung (Tenure Track) ist beabsichtigt.
Im Bereich der Lehre sind von der Juniorprofessorin oder dem Juniorprofessor Vorlesungen, Seminare und Übungen in dem Schwerpunktbereich 3 (Medien- und Wirtschaftsrecht) durchzuführen. Auf die Gebiete IT-Recht und Medienrecht sollte entsprechend dem Profil der Fakultät auch die Forschung ausgerichtet sein.
Folgende Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sind nach § 45 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) nachzuweisen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität der Promotion nachgewiesen wird. Wünschenswert sind Auslandserfahrungen, herausragende Publikationsaktivitäten sowie Lehrerfahrung.
Das Berufungsverfahren wird nach § 40 BbgHG durchgeführt. Die Berufung erfolgt mit Bereitstellung einer wertigkeitskonformen Planstelle. Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von bis zu vier Jahren im Beamtenverhältnis bzw. im Angestelltenverhältnis. Eine Verlängerung der Professur soll mit Zustimmung der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors auf 6 Jahre erfolgen, wenn sie oder er sich als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer bewährt hat. Rechtzeitig vor Ablauf der Juniorprofessur wird eine weitere Evaluierung durchgeführt. Im Falle eines positiven Ausgangs erfolgt eine Übernahme auf eine unbefristete Professur (Tenure Track; www.uni-potsdam.de/tenure-track). Die Bewertung und Zuordnung zur Besoldungsgruppe W2 oder W3 (BbgBesO W) der in Aussicht gestellten Lebenszeitprofessur richtet sich nach § 18 Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG) und erfolgt nach Feststellung der Bewährung gem. § 46 BbgHG.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur betreibt derzeit eine Änderung des § 45 BbgHG. Danach dürfen zukünftig die Zeiten einer hauptberuflichen wissenschaftlichen Tätigkeit zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung auf eine Juniorprofessur mit Tenure Track sechs Jahre nicht überschreiten. Diese Zeiten verlängern sich im Umfang einer Ermäßigung der Arbeitszeit um mindestens ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit, die für die Betreuung oder Pflege eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftiger sonstiger Angehöriger gewährt worden ist. Mit Blick auf die zu erwartende Gesetzesänderung sollten sich Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, ebenfalls auf die Stelle bewerben.
Personen, die die Einstellungsvoraussetzungen für eine Universitätsprofessur gem. § 41 Abs. 1 Nr. 4a BbgHG erfüllen, können im Rahmen dieses Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Die Universität strebt in allen Beschäftigungsgruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und schwerbehinderte Bewerber bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die Universität Potsdam unterstützt neu berufene Professorinnen und Professoren durch einen Dual Career-Service und Coachingangebote: www.uni-potsdam.de/berufungen.html
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Darstellung Ihrer Forschungsinteressen, Lebenslauf, Kopien von akademischen Zeugnissen und Urkunden, Publikationsliste, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, Liste der Drittmittel-Projekte) sind bis zum 20.07.2018 per E-Mail (in einer zusammengefassten PDF-Datei) an ausschreibungen@uni-potsdam.de zu richten.

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