An der
Universität Potsdam, Juristische Fakultät, ist im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professur zu
besetzen:
W1-Juniorprofessur für IT-Recht und Medienrecht
(Tenure Track)
Von der Stelleninhaberin oder dem Stelleninhaber wird erwartet, dass sie oder er in Zusammenarbeit mit
anderen Professorinnen und Professoren der Fakultät eine Lehr- und Forschungstätigkeit im IT-Recht
und im Medienrecht aufnimmt.
Eine Übernahme auf eine Professur auf Lebenszeit nach Ablauf der Juniorprofessur bei entsprechender
Bewährung (Tenure Track) ist beabsichtigt.
Im Bereich der Lehre sind von der Juniorprofessorin oder dem Juniorprofessor Vorlesungen, Seminare
und Übungen in dem Schwerpunktbereich 3 (Medien- und Wirtschaftsrecht) durchzuführen. Auf die
Gebiete IT-Recht und Medienrecht sollte entsprechend dem Profil der Fakultät auch die Forschung
ausgerichtet sein.
Folgende Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sind nach § 45
Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) nachzuweisen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die
herausragende Qualität der Promotion nachgewiesen wird. Wünschenswert sind Auslandserfahrungen,
herausragende Publikationsaktivitäten sowie Lehrerfahrung.
Das Berufungsverfahren wird nach § 40 BbgHG durchgeführt. Die Berufung erfolgt mit Bereitstellung
einer wertigkeitskonformen Planstelle. Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von bis zu vier
Jahren im Beamtenverhältnis bzw. im Angestelltenverhältnis. Eine Verlängerung der Professur soll mit
Zustimmung der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors auf 6 Jahre erfolgen, wenn sie oder er sich
als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer bewährt hat. Rechtzeitig vor Ablauf der Juniorprofessur wird
eine weitere Evaluierung durchgeführt. Im Falle eines positiven Ausgangs erfolgt eine Übernahme auf
eine unbefristete Professur (Tenure Track;
www.uni-potsdam.de/tenure-track). Die Bewertung und
Zuordnung zur Besoldungsgruppe W2 oder W3 (BbgBesO W) der in Aussicht gestellten
Lebenszeitprofessur richtet sich nach § 18 Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG) und erfolgt
nach Feststellung der Bewährung gem. § 46 BbgHG.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur betreibt derzeit eine Änderung des § 45
BbgHG. Danach dürfen zukünftig die Zeiten einer hauptberuflichen wissenschaftlichen Tätigkeit
zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung auf eine Juniorprofessur mit
Tenure Track sechs Jahre nicht überschreiten. Diese Zeiten verlängern sich im Umfang einer
Ermäßigung der Arbeitszeit um mindestens ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit, die für die
Betreuung oder Pflege eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftiger sonstiger
Angehöriger gewährt worden ist. Mit Blick auf die zu erwartende Gesetzesänderung sollten sich
Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, ebenfalls auf
die Stelle bewerben.
Personen, die die Einstellungsvoraussetzungen für eine Universitätsprofessur gem. § 41 Abs. 1 Nr. 4a
BbgHG erfüllen, können im Rahmen dieses Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Die Universität strebt in allen Beschäftigungsgruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an. Bei
gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und schwerbehinderte Bewerber bevorzugt
berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die Universität Potsdam unterstützt neu berufene Professorinnen und Professoren durch einen Dual
Career-Service und Coachingangebote:
www.uni-potsdam.de/berufungen.html
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Darstellung Ihrer Forschungsinteressen,
Lebenslauf, Kopien von akademischen Zeugnissen und Urkunden, Publikationsliste, Verzeichnis
der Lehrveranstaltungen, Liste der Drittmittel-Projekte) sind bis zum 20.07.2018 per E-Mail (in
einer zusammengefassten PDF-Datei) an ausschreibungen@uni-potsdam.de zu richten.