Im
Fachbereich 02 – Sozialwissenschaften, Medien und Sport –,
Psychologisches Institut, ist zum 01.10.2018 eine
Juniorprofessur (Bes.Gr. W 1 LBesG)
für Persönlichkeitspsychologie und
Diagnostik
zu besetzen.
Das Arbeitsgebiet der Juniorprofessur soll sich in der Forschung auf einen
Teilbereich der Persönlichkeitspsychologie oder Diagnostik beziehen. Erwünscht
ist hierbei ein Schwerpunkt aus einem der folgenden Bereiche:
Persönlichkeitsentwicklung, Evaluation kognitionspsychologischer impliziter
Verfahren, Emotionsregulation, Persönlichkeit und soziale Beziehungen,
Personwahrnehmung.
In der Lehre soll die Juniorprofessur zum Lehrangebot in Persönlichkeitspsychologie
und Diagnostik für den Bachelor- und Master-Studiengang
Psychologie beitragen. Lehrerfahrung in der Persönlichkeitspsychologie
und/oder der Diagnostik sind erwünscht.
Einstellungsvoraussetzungen und dienstrechtliche Stellung: vgl. §§ 54, 55
Hochschulgesetz. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als
wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter oder als
wissenschaftliche Hilfskraft mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudium
erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen in
der Regel nicht mehr als sechs Jahre betragen haben.
Weitere Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen
Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie,
pädagogische Eignung, und eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen
Arbeit, die in der Regel durch eine herausragende Promotion und Publikationen
in internationalen Fachzeitschriften nachgewiesen wird. Erfahrung in der
Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten sowie eine internationale
Ausrichtung sind erwünscht. Erwartet wird die Bereitschaft zur Mitarbeit in der
akademischen Selbstverwaltung.
Die Juniorprofessorin bzw. der Juniorprofessor soll ihre/seine Aufgaben in
Forschung und Lehre selbständig wahrnehmen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen neben den allgemeinen dienstrechtlichen
Voraussetzungen die in § 49 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz geforderten
Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz vertreten
ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden und erwarten deshalb
eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Universität.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist bestrebt, den Anteil der Frauen im
wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen, und bittet daher Wissenschaftlerinnen,
sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre schriftliche Bewerbung mit den als Nachweis der Einstellungsvoraussetzungen
erforderlichen Angaben und Unterlagen richten Sie bitte bis
12.04.2018 an die
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Dekan des Fachbereichs 02
– Sozialwissenschaften, Medien und Sport –
Herrn Universitätsprofessor Dr. Gregor Daschmann
55099 Mainz
und zusätzlich als eine pdf-Datei an
geschaeftsfuehrungfb02@uni-mainz.de.