Die Universität Siegen ist mit knapp 20.000 Studierenden, ca. 1.300 Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern sowie 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Technik und Verwaltung eine
innovative und interdisziplinär ausgerichtete Universität. Sie bietet mit einem breiten Fächerspektrum
von den Geistes- und Sozialwissenschaften über die Wirtschaftswissenschaften bis zu den
Natur- und Ingenieurwissenschaften ein hervorragendes Lehr- und Forschungsumfeld mit zahlreichen
inter- und transdisziplinären Forschungsprojekten. Die Universität Siegen bietet vielfältige
Möglichkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren. Sie ist deswegen seit 2006 als familiengerechte
Hochschule zertifiziert und bietet einen Dual Career Service an.
In der Fakultät III - Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht - der
Universität Siegen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Juniorprofessur
für „Rechtssoziologie“
(Bes.-Gr. W1 LBesG NRW)
zu besetzen.
Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll das Fach der Rechtssoziologie in Forschung und Lehre
vertreten und hierbei insbesondere die Bedeutung von Rechtsnormen mit Auswirkungen auf
Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit aus einer rechtssoziologischen Perspektive beleuchten.
Die Fakultät II entwickelt derzeit in Kooperation mit der Fakultät III der Universität Siegen einen
profilbildenden Forschungsschwerpunkt zum Zusammenhang von Sozialer Arbeit und Recht.
Anschließend an aktuelle rechtswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Forschungen, soll
eine Auseinandersetzung insb. mit Fragen aus den Feldern des Kinder- und/oder Erwachsenenschutzes
stattfinden, wobei die Rechtstatsachenseite im Fokus stehen sollte. Es ist erwünscht,
dass die Bewerberin/der Bewerber sich aktiv in den Ausbau des Themenzusammenhangs Soziale
Arbeit und Recht einbringt. Dies umfasst zum einen durch Drittmittel gestützte Forschungen im
kooperativen Zusammenhang, zum anderen Lehre im Bereich der Studiengänge der Sozialen
Arbeit. Die Lehrverpflichtung beträgt in den ersten drei Jahren jeweils vier Semesterwochenstunden.
Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sind neben den
allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem
rechts-, sozial-, oder erziehungswissenschaftlichen Bereich, pädagogische Eignung und die
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion
nachgewiesen wird. Die Promotion soll für Fragen aus den genannten Feldern einschlägig sein.
Die Einstellung erfolgt zunächst auf die Dauer von drei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei
Bewährung als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer soll das Beamtenverhältnis im dritten Jahr
um weitere drei Jahre verlängert werden.
Eine aktive Mitarbeit in den Selbstverwaltungsgremien der Universität wird erwartet.
Die Universität Siegen strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen an. Entsprechend qualifizierte
Frauen werden um ihre Bewerbung gebeten. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sind
erwünscht.
Für Fragen steht Ihnen Herr Universitätsprofessor Dr. Tobias Fröschle (
froeschle@recht.uni-siegen.de)
zur Verfügung.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Publikationsliste, Zeugnisse, Übersicht
über Lehrveranstaltungen und praktische Tätigkeiten) richten Sie bitte bis zum
25.07.2018 an den
Dekan der Fakultät III, Herrn Universitätsprofessor Dr. Volker Wulf, Universität Siegen, 57068 Siegen.
Informationen über die Universität Siegen finden Sie auf unserer Homepage:
www.uni-siegen.de