Im Fachbereich IV – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften,
Mathematik und Informatikwissenschaften – ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine
W1-Juniorprofessur für Soziologie mit dem
Schwerpunkt Arbeits- und Organisationssoziologie
mit Tenure Track nach W 2 (m/w/d)
im Beamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen.
Der/die zukünftige Stelleninhaber/in soll durch exzellente Forschung und Lehre in
der Arbeits- und Organisationssoziologie ausgewiesen sein. Es wird ein theoretisch
fundiertes Forschungsprofil mit empirischen Anwendungsfeldern in zentralen
Bereichen der Arbeits- und Organisationssoziologie vorausgesetzt. Bevorzugte
thematische Schwerpunkte sind Institutionen moderner Erwerbsarbeit und
Organisationen in modernen Gesellschaften sowie Verknüpfungen beider Felder. Ein
Interesse am Aufbau internationaler Kontakte, der Durchführung von Forschungsprojekten
und der Einwerbung von Drittmitteln sowie die Bereitschaft zu einer
aktiven sozialwissenschaftlichen Integration werden erwartet. Bewerberinnen und
Bewerber sollen durch einschlägige Publikationen ausgewiesen sein. Die Soziologie
ist an der Universität Trier in ein integratives Studienkonzept eingebunden. Die
Stelle bietet vor allem Lehrveranstaltungen in den sozialwissenschaftlichen
BA-Studiengängen (Soziologie und Sozialwissenschaften) sowie dem Master
Wirtschaftssoziologie an. Erwünscht ist daher eine hohe interdisziplinäre Anschlussfähigkeit
und Aufgeschlossenheit gegenüber den wirtschaftswissenschaftlichen
Studiengängen im Fachbereich.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 54 Hochschulgesetz des
Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere sind pädagogische Eignung und besondere
Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. Die Stellenausschreibung
richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
in einer frühen Karrierephase und mit einem außerordentlichen Potenzial für eine
weitere Karriere in der Wissenschaft. Gemäß § 55 HochSchG werden Juniorprofessuren
zunächst für die Dauer von drei Jahren besetzt und nach positiver
Zwischenevaluation um weitere drei Jahre verlängert. Im Anschluss daran ist
eine dauerhafte Übertragung der o. a. Professur (Bes.Gr. W 2 LBesG) vorgesehen,
wenn sich der/die Stelleninhaber/in nach Maßgabe der einschlägigen hochschulrechtlichen
Regelungen (Evaluationsverfahren) bewährt hat und die allgemeinen
dienstrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf § 50 Abs. 5
Satz 3 HochSchG wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Universität Trier vertreten ein Betreuungskonzept,
bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird. Die
Universität Trier ist bestrebt, die Zahl ihrer Hochschullehrerinnen zu erhöhen, und
fordert Wissenschaftlerinnen nachdrücklich zu einer Bewerbung auf. Schwerbehinderte
werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Schriftenverzeichnis, Lehrveranstaltungen und Zeugnissen
werden erbeten bis zum
3. Januar 2020 an den
Dekan des Fachbereichs
IV der Universität Trier, 54286 Trier (sowie zugleich vollständig
als PDF an das dekanatfb4@uni-trier.de).
Wir bitten, Bewerbungsunterlagen nicht in Mappen oder Hüllen
und auch nur als unbeglaubigte Kopien vorzulegen, da die Unterlagen
nicht zurückgesandt werden; sie werden nach Abschluss
des Auswahlverfahrens vernichtet.