Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ist mit ihrer über 500-jährigen Geschichte eine der renommiertesten und forschungsstärksten
Volluniversitäten Deutschlands mit einem breiten Fächerspektrum. Mit annähernd 24.000 Studierenden,
rund 6.700 Mitarbeiter*innen sowie international sichtbaren Wissenschaftler*innen ist sie Teil des europäischen
Universitätsverbunds Eucor – The European Campus und eng vernetzt mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Als Ort der Pluralität, der Weltoffenheit und des internationalen Austauschs orientiert sie sich an den Prinzipien
der Gleichstellung und Vielfalt und bekennt sich nachdrücklich zu dem Ziel einer familiengerechten Hochschule.
Zum 1. April 2022 ist an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg die Stelle der*des
Kanzlerin*Kanzlers (w/m/d)
als hauptamtliches Rektoratsmitglied für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung und Beauftragte*r
für den Haushalt gemäß Landeshaushaltsordnung zu besetzen. Die Universität Freiburg sucht eine herausragende,
engagierte Persönlichkeit mit mehrjähriger Leitungserfahrung im Management von Wissenschafts- oder Hochschuleinrichtungen.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben sind vertiefte inhaltliche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich
der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements, des Flächen- und Gebäudemanagements, der baulichen
Entwicklung, der Ressourcensteuerung und Wirtschaftsverwaltung sowie der Digitalisierung von Verwaltungsabläufen
an einer Universität oder einer wissenschaftlichen Einrichtung erforderlich.
Die*Der Bewerber*in soll im kooperativen und vertrauensvollen Zusammenwirken mit dem Rektoratskollegium und
den Selbstverwaltungsgremien dazu beitragen, die Universität Freiburg im Wettbewerb zu stärken, weiterzuentwickeln
und deren Spitzenposition national und international auszubauen. Hierzu bedarf es auch einer zukunftsweisenden,
strategischen und organisatorischen Weiterentwicklung des Bereichs der Wirtschafts- und Personalverwaltung. Insbesondere
die bauliche Entwicklung der Universität sowie die Digitalisierung von Organisationsstrukturen und
-abläufen sowie die Personalentwicklung sollen mit Nachdruck und kreativen Konzepten weiterverfolgt werden.
Die vielfältigen Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick.
Die Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung sollte mit einer mitarbeiter*innenorientierten
Führungskompetenz und einem breiten Verständnis für Forschung und Lehre einhergehen. Die Universität Freiburg
sucht hierfür eine integrative und führungsstarke Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Motivationsfähigkeit,
sozialer Kompetenz und Tatkraft. Erwartet werden zudem Sensibilität für genderbezogene Fragestellungen sowie die
Kompetenz und Bereitschaft, das Amt im Sinne der von der Universität verfolgten Gleichstellungsziele auszuüben.
Nach dem Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (§ 17 Abs. 5 Landeshochschulgesetz – LHG) muss die*der
Kanzler*in einen Hochschulabschluss haben und aufgrund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere
in der Personal- und Wirtschaftsverwaltung, erwarten lassen, den Aufgaben des Amtes gewachsen zu sein.
Die*Der Kanzler*in wird in einer gemeinsamen Sitzung von Senat und Universitätsrat gewählt und vom Ministerpräsidenten
des Landes Baden-Württemberg bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis
auf Zeit ernannt, falls nicht durch Vertrag ein befristetes Dienstverhältnis begründet wird. Gemäß § 18 Abs. 3 LHG
hat die Rektorin ein Vorschlagsrecht.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre; Wiederwahl ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe W3 zuzüglich
Funktionsleistungsbezügen.
Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen an und fordert
qualifizierte Interessent*innen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei entsprechender
gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung, sofern in elektronischer Form bitte in einer einzigen PDF-Datei, bis
zum
25. März 2021 an den Vorsitzenden des Universitätsrats der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Herrn Prof. Dr.
Dr. Andreas Barner, Geschäftsstelle des Universitätsrats, Friedrichstraße 39, 79098 Freiburg, E-Mail:
universitaetsrat@uni-freiburg.de. Sie erhalten innerhalb einer Woche eine elektronische Eingangsbestätigung. Der Universitätsratsvorsitzende
steht Ihnen für Rückfragen (Tel.: 0761 203-4374) gerne zur Verfügung.
Allgemeine und rechtliche Hinweise:
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Auswahl erfolgt nach den
Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Für den Inhalt dieser Anzeige ist die jeweils ausschreibende Einrichtung verantwortlich. Etwaige inhaltliche Fehler begründen keine
Ansprüche oder Rechte. Die rechtsgeschäftliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren und der Einstellung erfolgt
ausschließlich durch das zuständige Personaldezernat.
Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unberechtigte Zugriff Dritter bei der Kommunikation per unverschlüsselter
Mail nicht ausgeschlossen werden können.