Die Berliner Hochschule für Technik ist die Hochschule
für angewandte Wissenschaften mit dem
größten ingenieurwissenschaftlichen Angebot in
Berlin und Brandenburg und eine der größten Hochschulen
für angewandte Wissenschaften Deutschlands.
„Studiere Zukunft“ gilt für die mehr als
13.000 Studierenden in über 75 technischen, natur- und
wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor- und
Masterstudiengängen der Berliner Hochschule für
Technik. Lehre im praxisnahen Studienangebot und
Forschung in ausgewiesenen Forschungsfeldern
rund um das Thema „Stadt der Zukunft“ bilden das
Arbeitsfeld der 300 Professor*innen und 450 Mitarbeitenden.
Ab 1. Oktober 2023 ist das Amt der/des
Präsident*in (m/w/d)
zu besetzen.
Sie sind eine engagierte Führungspersönlichkeit
und ihr Ziel ist es, das Profil und die Wettbewerbsfähigkeit
der Berliner Hochschule für Technik aktiv
zu gestalten und die Position der Hochschule im
nationalen und internationalen Wettbewerb weiter
auszubauen.
Sie bringen strategisches Denken und Handeln bei
der Entwicklung und Umsetzung langfristiger Zielvorstellungen,
Erfahrung und Kompetenz in finanziellen
Steuerungs- und Budgetierungsprozessen
mit. Langjährige bildungs- und hochschulpolitische
Erfahrung, Kompetenz im Bereich der Gleichstellung,
Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
sowie Verhandlungsgeschick innerhalb und außerhalb
der Hochschule, Integrationsfähigkeit sowie
Fähigkeit und Erfahrungen im Konfliktmanagement
zeichnen Sie aus.
Die Berliner Hochschule für Technik wird durch ein
Präsidium (Präsident*in und drei Vizepräsident*innen)
mit Ressortzuständigkeit geleitet. Die/Der Präsident*
in hat die Richtlinienkompetenz und vertritt
die Hochschule nach außen.
Zur/Zum Präsident*in kann gewählt werden, wer
eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt
und mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit herausgehobener
Verantwortung, insbesondere in Hochschul-
oder anderen Wissenschaftseinrichtungen
oder der Wirtschaft nachweisen kann. Kenntnisse
der öffentlichen Verwaltung sind erforderlich.
Die Aufgaben der/des Präsident*in sind in § 7 der
Grundordnung der Berliner Hochschule für Technik
geregelt. Die Amtszeit beträgt 4 bei erfolgreicher
Wiederwahl maximal 8 Jahre.
Die Beschäftigung soll im Rahmen eines Beamtenverhältnisses
auf Zeit erfolgen. Das Amt wird
hauptberuflich wahrgenommen. Es werden Bezüge
nach Besoldungsgruppe W3 und einen Funktionsleistungsbezug
in Höhe von 39,59 vom Hundert des
Grundgehalts der Besoldungsgruppe W 3 (§ 2 Abs.
1 S. 1 Nr. 2 AV FLB Hochschulleitung) gezahlt, was in
der Summe einem Gesamtgehalt in Anlehnung an
B 6 entspricht.
Die Berliner Hochschule für Technik tritt als moderne
Wissenschaftseinrichtung für Chancengleichheit
und Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Sie
begrüßt Bewerbungen von Frauen, Menschen mit
Migrationshintergrund und schwerbehinderten
Menschen.
Ihre Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf enthält
aussagekräftige Unterlagen hinsichtlich der
Bewerbungsvoraussetzungen sowie ergänzend ihre
schriftlichen Vorstellungen über das Selbstverständnis
der Amtsführung als Präsident*in und zur
weiteren Entwicklung der Berliner Hochschule für
Technik.
Bewerbungen sind bis spätestens
1. März 2023 (Ausschlussfrist),
an die Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit, Pflege und Gleichstellung - Frau
Senatorin Ulrike Gote - in elektronischer Form an die
E-Mail-Adresse
VCHochschulen@senwgpg.berlin.de
zu richten.