Die Hochschule für Musik Nürnberg ist die jüngste staatliche Institution
ihrer Art in Deutschland. Sie steht für exzellente Ausbildung
im künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Bereich. Studierende
aus vielen Nationen werden in einem breiten Fächerangebot
zukunftsorientiert auf das spätere Berufsleben vorbereitet.
An der Hochschule für Musik Nürnberg ist zum
1. Oktober 2021 die
Stelle der/des hauptamtlichen
Präsidentin/Präsidenten (w/m/d)
(BesGr W 3 zuzüglich eines Funktionsleistungsbezugs)
zu besetzen.
Die Hochschule sucht eine kommunikative und strategisch denkende Führungspersönlichkeit,
die gut vernetzt ist. Sie soll die Hochschullandschaft gut kennen, die Hochschule
zukunftsorientiert weiterentwickeln und die Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit unserer
Musikhochschule national und international nachhaltig stärken.
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit hoher Integrationskraft, Wertschätzung und Sensibilität
für die vielfältigen Kulturen innerhalb und außerhalb der Hochschule. Sie soll ihre
hochschulpolitische und organisatorische Erfahrung in die Hochschule einbringen und die
künstlerische, wissenschaftliche und pädagogische Kompetenz am Hause stärken und vernetzen.
Die Aufgaben und dienstrechtliche Stellung der Präsidentin/des Präsidenten sind in Art. 21
des Bayerischen Hochschulgesetzes geregelt.
Es wird erwartet, dass die Präsidentin/der Präsident einen Wohnsitz in der Region wählt.
Die Präsidentin/Der Präsident wird vom Hochschulrat gewählt und vom Bayerischen
Staatsminister für Wissenschaft und Kunst bestellt. Zur Präsidentin/Zum Präsidenten kann
bestellt werden, wer der Hochschule als Professorin oder Professor angehört oder eine
abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen
beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung
oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie/er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Die Präsidentin/Der Präsident wird zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit ernannt oder, sofern
sie/er nicht vor der Bestellung bereits als Professorin/Professor im Beamtenverhältnis auf
Lebenszeit an einer Hochschule des Freistaates Bayern steht, in einem befristeten privatrechtlichen
Dienstverhältnis beschäftigt. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Eine Wiederwahl ist
im Rahmen einer Amtszeit von insgesamt zwölf Jahren zulässig.
Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Stelle ist grundsätzlich für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung
bis spätestens 18.01.2021 über unser Online-Portal an die
Hochschule für Musik Nürnberg. Detaillierte Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten
finden Sie auf unserer Homepage unter:
www.hfm-nuernberg.de/service/stellenanzeigen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Kanzlerin der Hochschule, Frau RDin Claudia Döring, telefonisch
unter 0911/21522-106 oder per E-Mail (
hfm-kanzler@hfm-nuernberg.de) gerne zur
Verfügung.