Die Universität Vechta ist eine staatliche Hochschule des Landes Niedersachsen.
Im Oldenburger Münsterland historisch und regional verankert, ist
die Universität heute international und zukunftsorientiert ausgerichtet. Knapp
5.000 Studierende und mehr als 500 Beschäftigte forschen, lehren, arbeiten
und studieren an der modernen Campusuniversität. Profilschwerpunkte sind
Lehrerbildung, Soziale Dienstleistungen, Kulturwissenschaften, Agrar/Ernährung
und insbesondere als Querschnittsschwerpunkt Nachhaltige Transformationsprozesse
in ländlichen Räumen. In einem wirtschaftlich starken Umfeld
im Nordwesten Niedersachsens bietet die Universität attraktive Arbeits- und
Lebensbedingungen. Umfassende Modernisierungsprozesse in den vergangenen
Jahren haben die Grundlagen für eine erfolgreiche Entwicklung der Universität
Vechta geschaffen.
An der Universität ist zum 01.01.2022 die Stelle
der Präsidentin/des Präsidenten (m/w/d)
BesGr. W3 mit Funktions-Leistungsbezügen
neu zu besetzen. Die Stelle ist nicht teilzeitgeeignet.
Die Präsidentin/Der Präsident führt den Vorsitz im Präsidium und legt die
Richtlinien für das Präsidium fest. Das Präsidium besteht derzeit neben der
Präsidentin/dem Präsidenten aus einer hauptberuflichen Vizepräsidentin für
Personal und Finanzen sowie zwei Vizepräsidenten mit jeweiliger Ressortverantwortung
für Lehre und Studium sowie Forschung, Nachwuchsförderung
und Transfer.
Im Einzelnen ergeben sich die Aufgaben und die dienstrechtliche Stellung aus
§§ 37, 38 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Die Präsidentin/
Der Präsident wird aufgrund der Empfehlung einer Findungskommission nach
gemeinsamer Erörterung in Senat und Hochschulrat vom Senat mit einer Stellungnahme
des Hochschulrats dem Niedersächsischen Minister für Wissenschaft
und Kultur zur Bestellung vorgeschlagen und für eine Amtsdauer von
sechs und bei Wiederwahl von acht Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt
oder in einem entsprechend befristeten Angestelltenverhältnis bestellt.
Gemäß § 38 Abs. 3 NHG kann für die Funktion vorgeschlagen werden, wer
nach dem Hochschulabschluss mindestens fünf Jahre in einer Stellung mit herausgehobener
Verantwortung in Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Verwaltung
oder Rechtspflege tätig war.
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit entsprechend ausgewiesener Leitungserfahrung
vor allem im Hochschul- oder Wissenschaftsmanagement, welche die
Entwicklung der Universität erfolgreich vorantreiben kann. Sie soll über wissenschaftliche,
in Forschung und Lehre nachgewiesene und über ausgeprägte soziale
und kommunikative Kompetenz mit wertschätzendem Umgang verfügen.
Sie soll mit Überzeugungskraft, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit
die Mitglieder der Universität und ihr Umfeld, insbesondere in der Region,
für die Ziele der Universität gewinnen können. Ein hohes Engagement bei
der innovativen Weiterentwicklung der Universität sowie bei ihrer regionalen,
nationalen und internationalen Vernetzung in Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung
und Transfer ist unerlässlich.
Die Universität Vechta setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Vielfalt ein
und fördert einen höheren Anteil von Frauen in akademischen Spitzenpositionen.
Sie fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich zur
Bewerbung auf.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung
bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (CV, Zeugnisse, Publikationsverzeichnis,
Referenzen etc.) und einem aussagekräftigen Konzept für die weitere
Entwicklung der Universität richten Sie bitte per E-Mail in einer einzelnen PDFDatei
bis zum 19.02.2021 (Eingang E-Mail-Postfach) an den
Vorsitzenden der Findungskommission
Dr. Josef Lange – persönlich/vertraulich –
Universität Vechta
E-Mail: findungskommission@uni-vechta.de