An der Universität Bayreuth ist die Stelle der/des
Präsidentin/Präsidenten
ab dem 01. Juli 2019 neu zu besetzen.
Die Universität Bayreuth ist eine dynamische, forschungsorientierte Campus-Universität mit derzeit ca. 14.000 Studierenden und ca. 230 Professorinnen
und Professoren, die zukunftsfähige Bildung durch Wissenschaft und
forschungsbasierte Lehre vermittelt. In hervorragend ausgewiesenen Fachdisziplinen
und in strategisch ausgewählten Profilfeldern bietet die Universität
Bayreuth Studierenden aus dem In- und Ausland beste Studienbedingungen;
sie ist für Forscherinnen und Forscher aus der ganzen Welt
attraktiv.
Dabei agiert die Universität Bayreuth offensiv im regionalen, nationalen und
internationalen Wettbewerb und verfügt über eine fokussierte Internationalisierungsstrategie.
Durch direkte, offene Kommunikation gelangen die Angehörigen
der Universität Bayreuth zu tragfähigen Entscheidungen und einer
nachhaltigen Nutzung der Ressourcen. Die Campusstruktur fördert die
wissenschaftliche Kooperation, den Austausch unter Studierenden und
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie die sachgerechte Unterstützung
durch die Verwaltung.
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit hoher Führungs- und Organisationskompetenz
sowie bildungs- und hochschulpolitischer Erfahrung. Von ihr werden
Überzeugungskraft, Integrations- und Kooperationsfähigkeit erwartet. Zudem
muss sie nach innen und außen wirksam kommunizieren können.
Zur Präsidentin oder zum Präsidenten kann bestellt werden, wer der Hochschule
als Professorin oder als Professor angehört oder eine abgeschlossene
Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen
verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst,
Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er
den Aufgaben des Amtes gewachsen ist (Art. 21 Abs. 2 BayHSchG). Die
Amtszeit beträgt sechs Jahre; Wiederwahl ist möglich.
Die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Präsidentin/des
Präsidenten ergeben sich aus den Art. 20 ff. des Bayerischen Hochschulgesetzes
und der Grundordnung der Universität Bayreuth vom 25. Juni 2007
in der geltenden Fassung. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 3 Abs. 7
der Grundordnung.
Die Präsidentin/Der Präsident der Universität Bayreuth erhält gemäß des
Bayerischen Besoldungsgesetzes als Besoldung ein Grundgehalt der
Besoldungsgruppe W 3, Funktions-Leistungsbezüge, die der Bedeutung des
Amtes entsprechen, und gegebenenfalls einen Familienzuschlag.
Die Universität Bayreuth strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in
leitenden Positionen an und bittet deshalb Frauen nachdrücklich um ihre
Bewerbung. Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden
schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind schriftlich mit aussagekräftigen Unterlagen und konzeptionellen
Vorstellungen bis zum 28. Juni 2018 an den
Vorsitzenden des
Hochschulrates der Universität Bayreuth, Herrn Dr. Adalbert Weiß,
Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth zu richten.