zu besetzen
Die Präsidentin/Der Präsident1 leitet die Hochschule nach Maßgabe des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in eigener Zuständigkeit und Verantwortung und vertritt sie nach außen. Von den Bewerberinnen/den Bewerbern1 wird erwartet, dass sie über ausgewiesene Leitungserfahrung in Hochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen verfügen und die Leitungsinstrumente einer zu Wissenschaftsfreiheit, Chancengleichheit, Autonomie und gesellschaftlichen Aufgaben verpflichteten Hochschule zu nutzen wissen. Das Leitbild und der Entwicklungsplan der Universität Potsdam sind dabei der Maßstab strategischer Entscheidungen.
Die Präsidentin/Der Präsident wird gemäß § 65 BbgHG aufgrund des Wahlvorschlages einer Findungskommission vom Senat gewählt und von der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Bestellt werden kann, wer aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist; sie oder er soll über eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügen. Die dienstrechtliche Stellung ergibt sich aus § 65 BbgHG. Die Vergütung bzw. Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe W3 BBesO. Zuzüglich erhält die Präsidentin/der Präsident Funktions-Leistungsbezüge nach Maßgabe der Hochschulleistungsbezügeverordnung des Landes Brandenburg.
Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen an und fordert Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
1 Diese Bezeichnung gilt für alle Geschlechterformen (w/m/d).
Im Jahr 1991 gegründet, hat sich die Universität Potsdam in der Wissenschaftslandschaft fest etabliert und sich zu einem herausragenden Wirtschaftsfaktor und Entwicklungsmotor für die Region entwickelt. Sie ist drittmittelstark, mehrfach prämiert in der Lehre, verfügt über eine serviceorientierte Verwaltung und wurde als familienfreundlich ausgezeichnet. Rund 22.000 Studierende und 3.000 Beschäftigte arbeiten an drei Standorten – Am Neuen Palais, Griebnitzsee und Golm – an einer der am schönsten gelegenen akademischen Einrichtungen Deutschlands.
Bewerbungen sind bis zum 23.06.2023 mit den üblichen Unterlagen als vertrauliche Personalsache zu richten an die Findungskommission in der Geschäftsstelle des Landeshochschulrates im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dortustr. 36, 14467 Potsdam.
Die vollständige Ausschreibung finden Sie unter:
https://www.uni-potsdam.de/verwaltung/dezernat3/stellen/