Bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Professur (Bes.Gr. W 2) für „Öffentliche Betriebs- und Finanzwirtschaft“
an der Fakultät I Management und Recht zu besetzen.
Aufgaben an der Hochschule
Die Professur stärkt die betriebs- und finanzwirtschaftlichen Kompetenzen der Fakultät Management und Recht, insbesondere in den Bereichen Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, öffentliches Haushalts- und Rechnungswesen, Controlling und Beteiligungsmanagement. Methodische Schwerpunkte liegen auf der praxisorientierten Vermittlung der Lehrinhalte, der Durchführung anwendungsbezogener Lehrforschungsprojekte und dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Innovationsprozesse der öffentlichen Verwaltung.
Angebot an künftige Professorinnen und Professoren
Die HVF bietet ein vielfältiges Tätigkeitsfeld. Die Lehre erfolgt überwiegend in kleineren Gruppen, die sich durch direkte Interaktion und engen Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden auszeichnen. Eine flexible Stundenplanung lässt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in besonderem Maße zu. Auch in der Forschung (im Institut für Angewandte Wissenschaften IAF) und im Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung LUCCA bestehen diverse Einsatzmöglichkeiten.
Professorinnen und Professoren erhalten eine Grundbesoldung in der Bes.Gr. W 2 Baden-Württemberg im Rahmen einer Beamtenstellung auf Lebenszeit. Dazu können bei guter Leistung zusätzliche Bezüge auf Basis der Leistungsbezügeverordnung treten.
Profil
Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin vertritt die Öffentliche Betriebs- und Finanzwirtschaftslehre in Lehre und angewandter Forschung mit Bezug zur Kommunalwirtschaft und kommunalen Daseinsvorsorge sowie deren Innovationsprozessen.
Vorausgesetzt werden:
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem grundständigen verwaltungs- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang.
- Besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel über eine fachlich einschlägige Promotion nachgewiesen wird.
- Pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre nachgewiesen wird.
- Mehrjährige praktische Erfahrungen im oder mit Bezug zum öffentlichen Sektor.
Von Vorteil sind:
- Nachgewiesene Fachkenntnisse aus den Bereichen Öffentliches Haushalts- und Rechnungswesen und/oder Verwaltungscontrolling und/oder Beteiligungsmanagement.
- Erfahrungen aus Innovationsprozessen öffentlicher Verwaltungen in den oben genannten Fachbereichen.
- Fachlich einschlägige Veröffentlichungen oder Forschungstätigkeiten.
Aufgaben in Forschung und Lehre:
- Selbständige Vorbereitung, praxisorientierte Durchführung und innovative Weiterentwicklung von Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, öffentliches Haushalts- und Rechnungswesen, Controlling und/oder Beteiligungsmanagement.
- Engagement in der Forschung (Drittmitteleinwerbung und Publikationstätigkeit), beispielsweise mit Bezug zur Kommunalwirtschaft, Daseinsvorsorge und deren Innovationsprozessen.
- Aktive Mitwirkung an der Gestaltung des anwendungsorientierten Lehr- und Forschungsprofils der Fachgruppe Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie in der akademischen Selbstverwaltung der Fakultät Management und Recht.
- Ausbau und Pflege der Kontakte mit fachlich einschlägigen Praktikern und Ausbildungsstellen, um die enge Verzahnung von Lehre und Praxis zu gewährleisten.
- Mitwirkung an der Entwicklung von fachlich einschlägigen Weiterbildungsangeboten, insbesondere über das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (LUCCA).
Die Professur ist insbesondere an der grundständigen Lehre und den Vertiefungsschwerpunkten im Bachelor-Studiengang ‚Public Management‘ beteiligt. Ein hohes Engagement in der Lehre in den weiteren Bachelor- und Masterstudiengängen der Fakultät Management und Recht wird vorausgesetzt.
Einstellungsvoraussetzungen nach § 47 LHG sind neben dem abgeschlossenen Hochschulstudium pädagogische Eignung (in der Regel nachgewiesen durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung oder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in Hochschuldidaktik), besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel nachgewiesen durch die Qualität einer Promotion) sowie eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt können Professorinnen/Professoren zu Beamten auf Probe ernannt werden. Sofern die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vorliegen (z. B. bei Erreichen der Altersgrenze mit Vollendung des 47. Lebensjahrs) kann ein Beschäftigungsverhältnis in Betracht kommen. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt anschließend die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Professorinnen als familiengerechte Hochschule mit entsprechenden Maßnahmen an und sieht daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum
06.11.2022 an die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg an das
Bewerberportal unter
https://www.hs-ludwigsburg.de/einrichtungen/personalabteilung/aktuelle-stellenausschreibungen.html erbeten. Ansprechpartner für fachliche Fragen ist Prodekan Prof. Dr. Frank Kupferschmidt, (Tel. 07141/140-1588, E-Mail
frank.kupferschmidt@hs-ludwigsburg.de).
Die Unterlagen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.