Im Zentrum der Landeshauptstadt bieten wir familienfreundliche Arbeitsplätze in akademischer Lehre, Forschung und Weiterbildung.
In den Studienbereichen Architektur und Gestaltung, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Mathematik, Informatik, Vermessung und Wirtschaft
stehen attraktive Bachelor- und Master-Studiengänge zur Auswahl. Als Forschungs- und Entwicklungspartner sind wir in der
Wirtschaft gefragt.
In der
Fakultät Architektur und Gestaltung ist zum Sommersemester 2019 (01.03.2019) eine
Professur für Gestaltung (W2)
Kennziffer 2018/04A
zu besetzen. Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber soll das Fachgebiet im Bachelor- und Master-Studiengang Architektur der
Fakultät Architektur und Gestaltung, insbesondere im Grundstudium sowie in benachbarten Studiengängen lehren und vertreten.
Hierzu gehört, neben der Durchführung von Vorlesungen, Übungen und Seminaren, auch die Betreuung der Studierenden in
der Entwurfs- und Projektarbeit.
Die zu berufende Person sollte über umfassende praktische und theoretische Erfahrungen in der Architektur verfügen und ein eigenes substantielles
gestalterisches Werk nachweisen können.
Die Lehre im Fachgebiet umfasst die ästhetischen Form- und Gestaltfindungsprozesse im räumlichen Kontext von Hochbau und gebauter Umwelt.
Dabei sollen die Grundlagen der räumlichen Gestaltung vermittelt und das Erkennen und Bewerten des eigenen Schaffens anhand von künstlerischen
Kriterien geübt werden. Lehrziele der Professur sind Methodenerwerb und Kompetenzaufbau für digitale und analoge Werkzeuge der
Gestaltung, räumliche Modellierung und Visualisierung. Dabei sollen manuelle Fertigkeiten wie Freihandzeichnung, Skizze und Modellbau ebenso
angestrebt werden, wie der gekonnte Umgang mit computergestützten Fertigungs- und Darstellungstechnologien als Grundlagen des
architektonischen Entwurfs.
Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Architektur sowie eine Promotion oder der Nachweis promotionsäquivalenter Leistungen
anhand von einschlägigen Veröffentlichungen, Preisen, Auszeichnungen etc. Fachbezogene Auslandserfahrung ist erwünscht, aber nicht zwingend.
Weitere inhaltliche Auskünfte zur Stellenbeschreibung erhalten Sie von Prodekanin Prof. Dr.-Ing. Elke Sohn
(
elke.sohn@hft-stuttgart.de). Bitte beachten Sie nachfolgend die
wichtigen Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugniskopien sowie aussagekräftigen Unterlagen über eigene Projekte und
wissenschaftliche Veröffentlichungen, ausschließlich über unser
Online-Bewerbungsportal unter der o. g. Kennziffer. Die Bewerbungsfrist endet am
06.07.2018.
Wichtige Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren.
Die Dienstaufgaben ergeben sich allgemein aus dem gesetzlichen Auftrag der Hochschulen hinsichtlich Lehre, Forschung und Weiterbildung. Neben Ihrem fachspezifischen Profil erwarten wir
- didaktische Kompetenzen,
- die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit,
- eine digitale Kompetenz in der Nutzung von Fachwerkzeugen sowie für eLearning, um sich in die Digitalisierungsprozesse der Hochschule einzubringen,
- die Übernahme von englischsprachigen Lehrveranstaltungen,
- die Beteiligung an der Ausbildung auch in anderen als in der Ausschreibung genannten Studiengängen,
- die Vertretung des fachlichen Schwerpunkts in der angewandten Forschung, insbesondere durch die Initiierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten und die Einwerbung von Drittmitteln sowie
- die Bereitschaft, Aufgaben in der Hochschulselbstverwaltung wahrzunehmen.
Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen sind in § 47 des Landeshochschulgesetzes (LHG) Baden-Württemberg geregelt:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium,
- pädagogische Eignung,
- besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit,
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Die Übernahme als Professor oder Professorin in das Beamtenverhältnis richtet sich nach § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 LHG sowie nach § 48 LHO.
Die Hochschule strebt bei ihrer Professorenschaft eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und fordert daher Frauen besonders zur Bewerbung auf. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter
gleichstellungsbeauftragte@hft-stuttgart.de.
Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Aktuelle Angaben zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter
https://lbv.landbw.de/service/gehaltstabellen.