Gesucht wird eine qualifizierte Persönlichkeit mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Rechtswissenschaften oder eines fachbezogen vergleichbaren Studiengangs, die über ausgewiesene Lehr- sowie berufspraktische Erfahrungen im Themengebiet der ausgeschriebenen Professur verfügt. Vorausgesetzt werden ferner das erste Staatsexamen oder eine gleichwertige Qualifikation nach § 112 a DRiG sowie das zweite Staatsexamen, wobei mindestens eines der abgelegten Staatsexamen vorzugsweise mit Prädikat, mindestens jedoch mit befriedigend im oberen Bereich abgelegt worden sein muss.
Die besondere fachliche Kompetenz wird idealerweise durch eine mehrjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Syndikusanwalt/Syndikusanwältin oder Richter/Richterin im Bereich des Bauwesens nachgewiesen. Gewünscht ist eine abgeschlossene Weiterbildung zum Fachanwalt/zur Fachanwältin für Baurecht/Architektenrecht. Ein erweitertes Grundverständnis des Bauwesens unter Einbeziehung technischer und wirtschaftlicher Aspekte ist gewünscht. Eine überdurchschnittliche wissenschaftliche Qualifikation wird vorausgesetzt.
Der Einsatz der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers in der Lehre erfolgt in allen Studiengängen des Studienbereichs Bauen. Außerdem wird die Bereitschaft vorausgesetzt, je nach den Erfordernissen der Fakultät, angrenzende Module in der Lehre auch anderer Studiengänge zu übernehmen.
Es wird erwartet, dass die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber im Rahmen ihrer/seiner Professur praxisorientierte Forschung und Entwicklung sowie Wissens- und Technologietransfer leistet. Entsprechende Publikationen oder Erfahrungen in der Forschung oder in der Einwerbung von Drittmitteln sind erwünscht.
Als selbstverständlich setzen wir Teamfähigkeit und die Bereitschaft voraus, sich zielgruppenorientiert in die Studienberatung, die Vertretung der Hochschule nach außen und in die akademische Selbstverwaltung einzubringen. Im Rahmen der Internationalisierung werden zukünftig auch Lehrveranstaltungen in Englisch angeboten. Insofern sind Kompetenz und Bereitschaft, einzelne Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache abzuhalten, erwünscht.
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gern
Prof. Dr. Dirk Gouverneur (dirk.gouverneur@hawk.de).
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), die Dienstaufgaben aus § 24 NHG. Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (insbesondere Nachweise über Ihre wissenschaftlichen Qualifikationen und berufspraktischen Erfahrungen sowie Lehrnachweise) richten Sie bitte bis zum 28.02.2023 an die HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Personalabteilung, Hohnsen 4, 31134 Hildesheim oder an jobboerse@hawk.de.
Frauen sollen nach § 21 Absatz 3 NHG bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden, solange der Frauenanteil in der jeweiligen Berufsgruppe an der Hochschule 50 von Hundert nicht erreicht hat. Die hauptberufliche Gleichstellungbeauftragte Nicola Hille gibt hierzu auf Anfrage weitere Auskünfte (
nicola.hille@hawk.de).
Die HAWK versteht sich als ein Ort der Chancenermöglichung. Daher wird auch von Seiten der Person, die die Professur ausübt, ein gleichstellungsorientierter und vielfaltsfreundlicher
Umgang im Kollegium und mit Studierenden als wesentlicher Bestandteil der Lehr- und Führungskompetenz vorausgesetzt.
Personen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer
Interessen teilen Sie bitte bereits in der Bewerbung mit, ob eine Schwerbehinderung/
Gleichstellung vorliegt.
Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger Übersendung eines ausreichend frankierten, adressierten Rückumschlages. Andernfalls werden sie nach Abschluss
des Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzrechtes vernichtet. Elektronische Bewerbungen werden entsprechend gelöscht.