Professur "Arbeitsrecht"
(Bes.-Gr. W 2 LBesO W)
Die/Der Stelleninhaber/in soll die Fächer der Disziplin in den Bachelor- und
Masterstudiengängen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften in der
Lehre und der angewandten Forschung vertreten. Die Professur Arbeitsrecht
ist inhaltlich bezogen auf das Arbeitsrecht im Personalmanagement. Erwartet
wird darüber hinaus die Fähigkeit zur Übernahme von Lehrveranstaltungen im
Bereich Handelsrecht. Wünschenswert wären Erfahrungen im Datenschutzrecht
oder Informationsrecht, die in Lehrveranstaltungen und Forschung
einfließen sollen.
Bewerbungen mit der Darstellung des beruflichen und ausbildungsbezogenen
Werdegangs (mit entsprechenden Nachweisen), dem
vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen (zu finden unter
https://web.hs-niederrhein.de/professorenberufung/) sowie einem Exposé
bisheriger und geplanter Forschungstätigkeiten und der Kooperationsideen
innerhalb der Hochschule sind bis zum
09.12.2018 unter Angabe
der
Kennziffer P3-08-6/2018 zu richten an den
Präsidenten der
Hochschule Niederrhein, Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld.
Zusätzlich zum Grundgehalt können im Rahmen der Berufungsverhandlungen
unbefristete Berufungs-Leistungsbezüge gewährt werden.
Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis ist bis zu einem Alter von
49 Jahren möglich.
Die Hochschule Niederrhein fördert Frauen und fordert sie deshalb ausdrücklich
zur Bewerbung auf. Bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung werden sie bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der
Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die ausführlichen Ausschreibungstexte finden Sie auf den Internet-Seiten
der Hochschule Niederrhein unter
https://www.hs-niederrhein.de/professorenberufung/#c12958.