An der Hochschule Wismar, Fakultät für Ingenieurwissenschaften, ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Professur W 2
„Elektrische Antriebe und
Leistungselektronik“
Gesucht wird eine Persönlichkeit die umfassende theoretische und
praktische Kenntnisse auf den Gebieten der elektrischen Maschinen- und
Antriebstechnik, der Leistungselektronik sowie der Elektroenergietechnik
mitbringt.
Sie besitzen ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Elektrotechnik
und verfügen über Promotion. Darüber hinaus besitzen Sie umfassende
berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet der elektrischen Antriebstechnik
oder der Leistungselektronik. Mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung,
davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches,
werden für die Stelle vorausgesetzt.
Die Bewerber/-innen müssen bereit sein, die Fachgebiete in Lehre, Weiterbildung
und anwendungsbezogener Forschung zu vertreten und sollten
über internationale Erfahrungen und Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere
Englisch) verfügen, so dass auch fremdsprachige Lehrveranstaltungen
angeboten werden können. Es wird erwartet, dass auch Lehrveranstaltungen
im Grundlagenbereich und in anderen Studiengängen
übernommen werden. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen
Selbstverwaltung wird vorausgesetzt.
Nähere Auskünfte erteilt der Vorsitzende der Berufungskommission, Herr
Prof. Dr.-Ing. Dünow (
peter.duenow@hs-wismar.de).
Die Professur wird in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder im Angestelltenverhältnis
besetzt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Hinsichtlich der
allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 LHG M-V verwiesen.
Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils bei der
Professorenschaft an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur
Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar
unterpräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation
bevorzugt berücksichtigt (§9 Abs.1 GlG MV).
Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als Familiengerechte
Hochschule zertifiziert.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder
Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei gleicher Eignung und
Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der
Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung
aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen.
Dies gilt auch für evtl. Gespräche.
Bewerbungen mit entsprechenden aussagekräftigen Unterlagen (inkl.
Publikationsliste) senden Sie bitte ausschließlich schriftlich bis zum
31.03.2021 an:
Vertrauliche Personalsache
Hochschule Wismar
University of Applied Sciences
Technology, Business and Design
78 400 024
Postfach 1210, 23952 Wismar
oder gerne elektronisch als ein PDF-Dokument an
personalabteilung@hs-wismar.de