„Chancen durch Bildung“ ist das gelebte Motto der
Frankfurt University of Applied Sciences
(Frankfurt UAS). Internationalität, Diversität und gesellschaftliche Verantwortung sind ihre Werte. Sie versteht sich als Institution des Lebenslangen Lernens sowie als innovative Forschungs- und Entwicklungspartnerin der Region. Unsere über 16.000 Studierenden und ca. 900 Mitarbeitenden in Lehre, Forschung und zentralen Serviceeinheiten sind ihre Gestalter/-innen.
Wir suchen Persönlichkeiten, die auf der Grundlage einer überdurchschnittlichen Promotion ihre umfassenden praktischen Erfahrungen aus ihrer beruflichen Position in die Lehre und Forschung an unserer Hochschule einbringen wollen. Praxisnähe, interdisziplinäre Ausbildung, internationale Ausrichtung und regionale Einbindung prägen unser Profil. Exzellente Qualität von Lehre und Forschung ist unser Anspruch.
Lehren und forschen Sie an einer dynamischen Hochschule für angewandte Wissenschaften am Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit!
Der Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Frankfurt UAS ist einer der größten Fachbereiche für diese Themenfelder in Deutschland. Er steht für die Abdeckung der gesamten Breite und Tiefe der Sozialen Arbeit vom Bachelor bis zur Promotion und seit langem für die Akademisierung der Gesundheitsberufe. Gesellschaftliche Verantwortung und interdisziplinäre Arbeit an den damit verbundenen Aufgaben sind für uns ebenso zentral wie eine enge Verzahnung zwischen Wissenschaft und Praxis.
Im Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit
ist folgende Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:
Professur für das Fachgebiet:
Gesundheits- und Sozialrecht
insbesondere:
Kranken- und Pflegeversicherungsrecht,
Rehabilitationsrecht
(Bes. Gr. W2 HBesG)
Kennziffer: P04/2021
Die Stelleninhaberin / Der Stelleninhaber soll diese Fachgebiete in Forschung und Lehre vertreten. Die Lehre soll insbesondere in den grundständigen Bachelor-Studiengängen Pflege, Management Pflege und Gesundheit, Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe sowie in den konsekutiven Master-Studiengängen Psychosoziale Beratung und Recht, Inclusive Design (Barrierefreie Systeme), Advanced Practice Nursing des Fachbereiches erbracht werden.
Zum Stellenprofil gehört Interdisziplinarität und die Bereitschaft zur regionalen Vernetzung mit der Praxis sowie zur wissenschaftlichen Publikation von Lehr- und Forschungsergebnissen.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie im Gesundheits- und Sozialrecht hervorragend ausgewiesen sind und über einschlägige wissenschaftliche und berufliche Erfahrungen verfügen.
Erwünscht sind Erfahrungen in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Beratungserfahrung in psychosozialen Arbeitsfeldern sind von besonderem Interesse.
Vorausgesetzt wird neben o. g. Qualifikationen und den gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen ein Studium der Rechtswissenschaft (erstes und zweites Staatsexamen oder ein äquivalenter Hochschulabschluss).
Wir erwarten von unseren Professorinnen und Professoren:
hohe Präsenz an der Hochschule und intensive Betreuung der Studierenden;
Beteiligung an der Grundlagenausbildung, d. h. die Vertretung des jeweiligen Fachgebiets in einführender Form in allen Studiengängen des Fachbereiches;
Befähigung und Neigung zur Forschung und Einwerbung von Drittmitteln;
Gender- und Diversity-Kompetenz;
Beteiligung an den internationalen Aktivitäten der Hochschule,
einschließlich der Lehre in englischer Sprache;
Mitwirkung am interdisziplinären Studium Generale;
Beiträge zum Angebot der Hochschule in Weiterbildung, lebensbegleitendem Lernen und eLearning;
Übernahme von Verantwortung im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung;
kontinuierliche Weiterbildung in Fachwissenschaft und Hochschuldidaktik;
Bereitschaft zur standortübergreifenden Kooperation mit anderen Hochschulen der Region;
Engagement und Initiative im Rahmen eines leistungsorientierten Entgelts.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen der §§ 61 und 62 des Hessischen Hochschulgesetzes. Die Stellen stehen unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt erfolgt die Beschäftigung
zunächst in einem Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit einer 3-jährigen Probezeit.
Weitere Dienstaufgaben und Voraussetzungen ergeben sich aus §§ 61 - 63, 68 und 69 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 (GVBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2017 (GVBl. S. 482) – einzusehen unter
www.hmwk.hessen.de.
Die Frankfurt University of Applied Sciences tritt für die Erhöhung des Beschäftigungsanteils von Frauen ein und fordert daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung auf. Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Daher informieren wir Sie gemäß den einschlägigen Datenschutzvorschriften über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung. Die Hinweise zu den allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Frankfurt University of Applied Sciences sind einzusehen unter:
https://www.frankfurt-university.de/index.php?id=5184
Bewerbungen mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen (inkl. Publikationsverzeichnis, Projekte, Darstellung bisheriger Lehr- und Forschungstätigkeit) werden auf dem Postweg
bis 18.03.20201 unter Angabe der Kennziffer erbeten an den
Präsidenten der
Frankfurt University of Applied Sciences
Personal und Personalentwicklung
Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt am Main
www.frankfurt-university.de