Die Hochschule Worms – University of Applied Sciences – ist mit ihren drei Fachbereichen Informatik, Touristik / Verkehrswesen und Wirtschaftswissenschaften eine branchenorientierte Campushochschule mit praxisorientierten Studieninhalten, angewandter Forschung und über 180 Partnerhochschulen in Europa und der ganzen Welt. Ausgezeichnete Betreuungsrelationen, konsequenter Praxisbezug und eine günstige Lage zwischen der Metropolregion Rhein-Neckar und dem Rhein-Main-Gebiet, machen die Hochschule Worms zu einem attraktiven Lern- und Lehrort.
An der Hochschule Worms ist im Fachbereich Touristik / Verkehrswesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
W2-Professur
für das Lehrgebiet
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere
Controlling und Investition / Finanzierung
zu besetzen.
Neben den allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen müssen Bewerberinnen und Bewerber über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Betriebswirtschaftslehre verfügen. Vorausgesetzt werden außerdem mehrjährige wissenschaftliche und berufspraktische Erfahrungen im Bereich des Rufgebietes, idealerweise mit Bezug zu Tourismus und/oder Verkehr. Wünschenswert sind umfangreiche Kenntnisse in SAP-Software des betrieblichen Rechnungswesens. Bewerberinnen und Bewerber verfügen über sehr gute englische Sprachkenntnisse. Die Übernahme englischsprachiger Lehrveranstaltungen sowie von Grundlagenveranstaltungen u. a. im internen und externen Rechnungswesen wird vorausgesetzt. Darüber hinaus wird die Bereitschaft erwartet, die Lehre über den eigenen Fachbereich hinaus anzubieten. Das Mitwirken in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung sowie an Studienreformprozessen wird erwartet.
Die Hochschule Worms will ihr internationales und interdisziplinäres Profil in Lehre und Forschung weiter schärfen. Erwünscht sind daher entsprechende Berufserfahrung sowie nationale und internationale Vernetzung im Rufgebiet. Die Hochschule Worms legt großen Wert auf praxisorientierte Forschung und den Wissenstransfer durch Professorinnen und Professoren in die Praxis. Entsprechende Forschungsaktivitäten und anerkannte Publikationen sowie der Ausbau von Kontakten zu externen regionalen und überregionalen Partnern sind daher sehr erwünscht.
Ferner vertreten das Land Rheinland-Pfalz und die Hochschule Worms ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird.
Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren ergeben sich aus § 49 Hochschulgesetz (HochSchG) des Landes Rheinland-Pfalz.
Bei der Professur handelt es sich um eine Vollzeit-Professur im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden. Die Professur kann jedoch auch geteilt werden, wobei die Besetzung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis erfolgt.
Hinweise zum Fachbereich finden sich im Internet unter
www.hs-worms.de/touristik. Nähere Informationen zu der ausgeschriebenen Professur können beim Dekan des Fachbereichs Touristik / Verkehrswesen, Herrn Prof. Dr. Rück, per E-Mail unter
rueck@hs-worms.de, erfragt werden.
Qualifizierte Wissenschaftlerinnen, welche die Voraussetzungen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte sowie Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugnisabschriften und Schriftenverzeichnis einschließlich eines Dissertationsexemplares sowie Nachweise der Berufstätigkeit können bis zum
20.02.2019 unter folgendem upload-Link:
https://www.hs-worms.de/stellen hochgeladen oder auf dem Postweg an den Präsidenten der Hochschule Worms, Erenburgerstraße 19, 67549 Worms, eingereicht werden.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Erstellen Sie aus Ihren Unterlagen (inklusive Anschreiben) eine Gesamtdatei (max. 5 MB) im PDF-Format.
- Benennen Sie die Datei bitte in folgendem Format: Nachname_Vorname.pdf
- Bitte beachten Sie vor der Übermittlung Ihrer Unterlagen die Hinweise zum Datenschutz auf unserer Homepage.
- Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nach Beendigung des Besetzungsverfahrens gemäß den Anforderungen des Datenschutzes zeitnah vernichtet bzw. gelöscht.