An der HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen ist an der Fakultät Bauen
und Erhalten am Standort Hildesheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professur
zu besetzen:
PROFESSUR (W2) FÜR DAS
LEHRGEBIET VERKEHRSWEGEBAU
Gesucht wird eine qualifizierte Persönlichkeit mit einem
abgeschlossenen Hochschulstudium des Bauingenieurwesens,
die über ausgewiesene Erfahrungen in der Lehre in
Verbindung mit relevanten berufspraktischen Erfahrungen im
Verkehrswegebau und überdurchschnittlicher wissenschaftlicher
Qualifikation verfügt.
Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers
gehört die Lehre im Studiengang Bauingenieurwesen (Bachelor
und Master). Außerdem wird die Bereitschaft vorausgesetzt,
je nach den Erfordernissen der Fakultät, angrenzende und
auch Grundlagenfächer in der Lehre zu übernehmen.
Forschungserfahrungen und Publikationen im Verkehrswegebau
sowie Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln
sind von besonderem Vorteil. Als selbstverständlich setzen
wir Teamfähigkeit und die Bereitschaft voraus, sich zielgruppenorientiert
in die Studienberatung, die Vertretung der
Hochschule nach außen und in die akademische Selbstverwaltung
einzubringen. Im Rahmen der Internationalisierung
werden auch Lehrveranstaltungen in Englisch angeboten.
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gern Herr Prof. Dr. Günther
Bahre (
guenther.bahre@hawk.de).
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des
Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), die Dienstaufgaben
aus § 24 NHG. Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen
(insbesondere Nachweise über Ihre wissenschaftlichen
Qualifikationen und berufspraktischen Erfahrungen sowie
Lehrnachweise) richten Sie bitte bis zum 12.02.2021 an die
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst
Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Personalabteilung,
Hohnsen 4, 31134 Hildesheim oder an jobboerse@hawk.de.
Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nur
bei gleichzeitiger Übersendung eines ausreichend frankierten,
adressierten Rückumschlages. Andernfalls werden
sie nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach den
Vorgaben des Datenschutzrechtes vernichtet. Elektronische
Bewerbungen werden entsprechend gelöscht.
Bewerbungen von Frauen,
die entsprechend § 21
Abs. 3 Satz 2 NHG bei
gleichwertiger Qualifikation
bevorzugt berücksichtigt
werden sollen,
sind erwünscht. Auf
diesbezügliche Fragen
gibt das Gleichstellungsbüro
gern Auskunft.
Die HAWK versteht sich
als ein Ort der Chancenermöglichung.
Daher
wird auch von Seiten der
Stelleninhaberin/des
Stelleninhabers der ausgeschriebenen
Professur
ein gleichstellungsorientierter
und vielfaltsfreundlicher
Umgang im
Kollegium und mit Studierenden
als wesentlicher
Bestandteil der
Lehr- und Führungskompetenz
vorausgesetzt.
Bewerberinnen und Bewerber
mit Schwerbehinderung
werden bei gleicher
Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung
nach Maßgabe der
einschlägigen Vorschriften
bevorzugt berücksichtigt.
Zur Wahrung Ihrer
Interessen teilen Sie
bitte bereits in der Bewerbung
mit, ob eine
Schwerbehinderung/
Gleichstellung vorliegt.