Im Zentrum der Landeshauptstadt bieten wir familienfreundliche Arbeitsplätze in akademischer Lehre, Forschung und Weiterbildung. In den Studienbereichen Architektur und Gestaltung, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Mathematik, Informatik, Vermessung und Wirtschaft stehen attraktive Bachelor- und Master-Studiengänge zur Auswahl. Als Forschungs- und Entwicklungspartner sind wir in der Wirtschaft gefragt.
In der Fakultät Architektur und Gestaltung ist zum Sommersemester 2022 (01.03.2022) eine
Professur (w/m/d) für Entwerfen im Kontext sozialer und ressourcenbewusster Gestaltung (Bes. Gr. W2)
Kennziffer 2021/03A
zu besetzen.
Der Studiengang Innenarchitektur richtet mit dieser Neuberufung sein Profil auf zukünftige Tätigkeitsfelder aus: soziale und kulturelle Heterogenität, demografischer Wandel, Ressourcenknappheit und zunehmende Digitalisierung werden die Innenarchitektur der Zukunft prägen. Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit, die diese Aspekte in einer nachhaltigen und hochwertigen Gestaltung in Beziehung zu Mensch und Raum vertritt.
Das Aufgabenfeld umfasst die Lehre im Bachelor-Studiengang Innenarchitektur, im Master-Studiengang IMIAD (International Master of Interior Architectural Design), sowie in benachbarten Studiengängen, von den Grundlagen bis zur Vertiefung. Hierzu gehören neben der Durchführung von Vorlesungen, Übungen und Seminaren auch die Betreuung der Studierenden in der Entwurfs- und Projektarbeit. Wir erwarten eine konzeptionelle und methodische Entwurfslehre, die den künftigen Anforderungen an neue Lebens- und Arbeitsformen Rechnung trägt.
Ein Hochschulabschluss in Innenarchitektur oder Architektur ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Die herausragenden gestalterischen und kreativen Fähigkeiten sollen am eigenen Werk oder an Arbeiten in projektverantwortlicher Position nachgewiesen werden. Erfahrungen mit experimentellem Arbeiten und der Einbindung von Realisierungsprojekten (zum Beispiel design-build) in der Lehre sind erwünscht. Die theoretische wie praxisnahe Vermittlung von Kompetenzen in der Konstruktion und im Einsatz limitierter Ressourcen wird ebenso vorausgesetzt wie Erfahrung mit aktuellen und zukunftsweisenden Werkzeugen und Technologien, insbesondere digitalen.
Die Hochschule strebt bei ihrer Professorenschaft eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und fordert daher Frauen besonders zur Bewerbung auf.
Weitere inhaltliche Auskünfte zur Stellenbeschreibung erhalten Sie von Prodekanin Prof. Dr. Elke Sohn (
elke.sohn@hft-stuttgart.de). Wichtige Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen sowie den dienstlichen Aufgaben der Professorinnen und Professoren finden Sie unter:
www.hft-stuttgart.de/Einstellungsvoraussetzungen
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen sowie aussagekräftigen Unterlagen über eigene Projekte und wissenschaftliche Veröffentlichungen ausschließlich über unser
Online-Bewerbungsportal unter der o. g. Kennziffer. Die Bewerbungsfrist endet am
11.07.2021.
Wichtige Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
Die Dienstaufgaben ergeben sich allgemein aus dem gesetzlichen Auftrag der Hochschulen hinsichtlich Lehre, Forschung und Weiterbildung. Neben Ihrem fachspezifischen Profil erwarten wir
- didaktische Kompetenzen,
- die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit,
- eine digitale Kompetenz in der Nutzung von Fachwerkzeugen sowie für eLearning, um sich in die Digitalisierungsprozess der Hochschule einzubringen,
- die Übernahme von englischsprachigen Lehrveranstaltungen,
- die Beteiligung an der Ausbildung auch in anderen als in der Ausschreibung genannten Studiengängen,
- die Vertretung des fachlichen Schwerpunkts in der angewandten Forschung, insbesondere durch die Initiierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten und die Einwerbung von Drittmitteln sowie
- die Bereitschaft, Aufgaben in der Hochschulselbstverwaltung wahrzunehmen.
Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen sind in § 47 des Landeshochschulgesetzes (LHG) Baden-Württemberg geregelt:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium,
- pädagogische Eignung,
- besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit,
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Die Übernahme als Professor oder Professorin in das Beamtenverhältnis richtet sich nach § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 LHG sowie nach § 48 LHO.
Die Hochschule strebt bei ihrer Professorenschaft eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und fordert daher Frauen besonders zur Bewerbung auf. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter
gleichstellungsbeauftragte@hft-stuttgart.de.
Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Aktuelle Angaben zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter:
https://lbv.landbw.de/service/gehaltstabellen