An der Fakultät Architektur und Stadtplanung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
die
Professur für Grundlagen
des Gestaltens, Darstellens und Entwerfens
(1 Stelle, Besoldungsgruppe W2, Kennziffer A20)
zu besetzen.
Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt
erfolgt die Beschäftigung grundsätzlich auf Zeit befristet auf drei
Jahre. Das Verfahren zur Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Zeit in
ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entnehmen Sie bitte § 86Abs. 2 Thüringer
Hochschulgesetz (ThürHG).
Gegenstand der Professur ist die praktische und theoretische Vermittlung der
Grundlagen des Gestaltens, Darstellens und Entwerfens im Studiengang Architektur.
Die Gestaltung von Räumen und Baukörpern ist im Rahmen des Projektstudiums
anhand architektonischer Entwürfe systematisch zu lehren. Dazu
zählen die Behandlung verschiedener Maßstäbe - von Stadt über Gebäude bis
Innenraum - sowie von Aspekten wie Licht, Farbe, Bewegung und Raumaneignung
durch vielfältige Nutzungen etc. Unterschiedlichste Darstellungsarten
sind als Werkzeuge der Gestaltung und des Entwurfes zu vermitteln: von analogen
Techniken wie der Freihandzeichnung bis hin zu digitalen Werkzeugen wie der
Modellierung und Visualisierung räumlicher Gestaltungen. Die Darstellungslehre
umfasst ebenfalls die Grundlagen der darstellenden Geometrie, die Systematik
der CAD-Anwendung und der Plangestaltung. Diese Inhalte sind im Rahmen
eines kooperativen Lehrkonzeptes im Grundstudium zu vermitteln.
Als Bewerberinnen/Bewerber kommen Architektinnen/Architekten mit hervorragenden
Entwurfs- und Konzeptleistungen in Betracht, die über eine mehrjährige
qualifizierte Berufs- und Entwurfspraxis, auch außerhalb der Hochschule, verfügen.
Eigene sowohl durch Wettbewerbserfolge und/oder Architekturpreise
als auch durch Realisierungen belegte herausragende Referenzen müssen
nachgewiesen werden. Lehrerfahrung, didaktische Konzepte mit dem Schwerpunkt
der Gestaltungs- und Darstellungslehre und Erfahrungen im wissenschaftlichen
Arbeiten werden vorausgesetzt.
Die Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Fachgebieten, z. B. mit der Stadt- und
Raumplanung, internationale Vernetzung sowie Erfahrungen bei der Einwerbung
und Bearbeitung von Drittmittelprojekten sind erwünscht. Darüber hinaus
wird von der zukünftigen Stelleninhaberin/dem zukünftigen Stelleninhaber
Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit und hohes Engagement bei der Fortsetzung
und der Weiterentwicklung des erfolgreichen Erfurter Modells der Architekturausbildung
in Lehre und Forschung erwartet.
Über die Stellenbeschreibung hinaus sind die Aufgaben in § 83 ThürHG festgelegt.
Insbesondere wird die Mitarbeit in den Hochschulgremien, bei der Weiterentwicklung
der Lehre und der Pflege internationaler Kontakte erwartet. Die allgemeinen
Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 84 ThürHG. Einzelheiten
hierzu können im Internet unter
www.fh-erfurt.de nachgelesen werden.
Wir wünschen uns mehr Frauen in Lehre und Forschung an unserer Hochschule
und freuen uns daher besonders über Bewerbungen von Interessentinnen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die
Bewerbungsunterlagen sind in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens
werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen/
Bewerber vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage
eines ausreichend frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende
Kosten werden nicht erstattet.
Die schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte
unter Angabe der Kennziffer bis zum
21.01.2019 an:
Rektor der Fachhochschule Erfurt
Altonaer Straße 25
Postfach 45 01 55
99051 Erfurt
E-Mail:
rektorat@fh-erfurt.de
http://www.fh-erfurt.de
Wir verarbeiten die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten nach
§ 27 ThürDSAnpUG-EU.