In der
Fakultät für Medizin ist am
Institut für Humangenetik eine
Professur
der Besoldungsgruppe W 2
für Komplexe Erkrankungen
(insbesondere Netzhautforschung)
im Beamtenverhältnis auf Zeit zum 1. Oktober 2019 zunächst für die
Dauer von sechs Jahren zu besetzen. Ein Beamtenverhältnis auf Zeit
kann frühestens nach drei Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
umgewandelt werden. War die Professorin/der Professor bei der
Berufung bereits Mitglied der Hochschule, ist die Umwandlung nur in
besonderen Ausnahmefällen zulässig (vgl. Art. 8 Abs. 2 S. 5 BayHSchPG).
Zu den Aufgaben gehört die Vertretung des Faches in Lehre und Forschung.
Die wissenschaftlichen Schwerpunkte der Professur sollen im
Bereich der komplexen Erkrankungen des Menschen, insbesondere
der degenerativen Erkrankungen der Netzhaut liegen. Methodisch
sollen genetische, statistisch-genetische und funktionelle Ansätze
zum Einsatz kommen. Bewerberinnen/Bewerber müssen mehrjährige
Erfahrungen mit entsprechender Leistungsbilanz in der Analyse hochdimensionaler
Datensätze zur Identifizierung und funktionellen Charakterisierung
von genetischen Risikovarianten aufweisen. Strategisch
sollte die Professur im Bereich der Aufklärung von Krankheitsmechanismen
und deren therapeutischen Interventionsmöglichkeiten angesiedelt
sein.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher
Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen
wird, sowie zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch
eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die
auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen
oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg
ein besonderes Anliegen (nähere Infos unter
www.uni-regensburg.de/chancengleichheit). Um den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen und die
Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen
ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei ansonsten
im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten
sich nach den Bestimmungen des BayBG und des BayHSchPG. Die Altersgrenze
des Art. 10 Abs. 3 BayHSchPG ist zu beachten.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnissen,
Urkunden, Schriftenverzeichnis, die 5 wichtigsten Sonderdrucke, Angaben
zu Forschungsaufenthalten im Ausland und zum Drittmittelaufkommen,
Übersicht über die Lehrtätigkeit) sind bis zum
10. Januar 2019 an den
Dekan der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg,
Franz-Josef-Strauß-Allee 11, 93053 Regensburg zu richten. Bitte reichen
Sie Ihre Bewerbung schriftlich und in elektronischer Form (USB-Stick)
ein. Verwenden Sie dazu auch den Bewerbungsbogen unter:
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Medizin/index.html