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Architektur, Stadt-, Raumplanung Professor/in Sachsen-Anhalt Hochschule

  • Professur (W2) für Stadtplanung

    27.09.2018 Hochschule Anhalt Dessau
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Professur (W2) für Stadtplanung

Veröffentlicht am
27.09.2018
Bewerbungsfrist
01.11.2018
Vollzeit-Stelle
Hochschule Anhalt
Dessau
logo
Willkommen an der Hochschule Anhalt, einer der forschungsstärksten Hochschulen des Landes. Im Herzen Mitteldeutschlands bieten wir als eine der Innovativen Hochschulen Forschung und Lehre auf internationalem Niveau sowie beste Studien- und Lebensqualität.
Mit mehr als 70 Studiengängen schaffen wir individuellen Freiraum zur Entwicklung von Persönlichkeiten und bereiten etwa 8.000 deutsche und internationale Studierende vor allem auf eines vor: einen gelungenen Berufsstart.

Im Fachbereich Architektur, Facility Management und Geoinformation am Standort Dessau ist folgende Position neu zu besetzen:

Professur für Stadtplanung

(Bes.-Gr. W 2)

Stadtplanung im Sinn der ausgeschriebenen Stelle beschäftigt sich mit der großräumigen und nachhaltigen Entwicklung der Stadt, insbesondere mit ihrem räumlichen, sozialen, technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang und den damit in Verbindung stehenden Prozessen in der formellen und informellen Planung.
Das Lehrgebiet beinhaltet die Themen: Bauleitplanung mit Bauplanungsrecht (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung, öffentliches Baurecht), Verkehrsplanung, Freiraumplanung sowie Stadtgestaltung.

Grundlage ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Architektur oder Stadtplanung/Städtebau. Entscheidend sind herausragende Kenntnisse und Erfahrungen im Berufungsgebiet. Wünschenswert ist die Mitgliedschaft in einer Stadtplanerliste der Berufskammern. Internationale Erfahrungen und Perspektiven in Berufspraxis, Forschungs- oder Lehrtätigkeit werden begrüßt. Die Fähigkeit und Bereitschaft, Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache abzuhalten wird erwartet.
Die Lehrveranstaltungen aus Vorlesungen und Seminaren beinhalten die Grundlagen der Stadtplanung und Bauleitplanung, die Lehre in den Masterstudiengängen sowie die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten.

Erwartet wird neben Sozial- und Führungskompetenz ein Forschungspotenzial im Kontext des eigenen beruflichen Werdegangs. Der Forschungserfahrung auf dem Gebiet Stadtplanung wird eine fundierte Berufserfahrung in kommunalen Stadtplanungsämtern gleichgestellt. Ebenso gleichgestellt sind stadtplanerischen Erfahrungen im eigenen Büro, wie städtebauliche Planungen, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne für Kommunen.

Die Bereitschaft zur Weiterentwicklung der Ausbildung, zur Mitarbeit in den Gremien und in der Selbstverwaltung der Hochschule sowie zur interdisziplinären Zusammenarbeit wird erwartet.

Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 35 Hochschulgesetz Land Sachsen-Anhalt (HSG LSA). Gemäß § 17 der Grundordnung der Hochschule Anhalt i. V. m. § 38 HSG LSA wird bei einer ersten Berufung in ein Professorinnen- oder Professorenamt grundsätzlich ein Dienstverhältnis auf Probe begründet. Die Besoldung erfolgt im Rahmen der rechtlichen und haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen.

Die Hochschule Anhalt strebt eine Erhöhung des Anteils an Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Für Schwerbehinderte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs einschließlich der Lehrtätigkeit sowie der fachpraktischen Tätigkeit, Schriftenverzeichnis, beglaubigte Zeugnisse/Urkunden - Abitur, Hochschulabschluss, Promotion, ggf. Habilitation) werden bis zum 01.11.2018 erbeten an:

Präsident der Hochschule Anhalt
Bernburger Straße 55
06366 Köthen (Anhalt)

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