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Recht Professor/in Niedersachsen Hochschule

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Professur (W2) Rechtswissenschaften

Veröffentlicht am
02.08.2018
Bewerbungsfrist
30.08.2018
Vollzeit-Stelle
Polizeiakademie Niedersachsen
Nienburg, Oldenburg, Hann. Münden
logo

Dezernat 23
23.12–03041–3

Ausschreibung zur Besetzung von mehreren Professuren an der Polizeiakademie Niedersachsen in dem Studiengebiet 3 an den Studienorten Nienburg, Oldenburg und Hann. Münden mit der Besoldungsgruppe W 2 NBesG

Die Polizeiakademie Niedersachsen ist für die Aus- und Fortbildung aller bei der Polizei des Landes Niedersachsen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. In der Polizeiakademie Niedersachsen sind aktuell rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lehre sowie in den unterschiedlichsten Service- und Verwaltungsbereichen tätig. Zusätzlich werden mehr als 3300 Studierende im Rahmen eines akkreditierten Bachelorstudiengangs auf ihre spätere Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen ausgebildet. Weitere Informationen über die Polizeiakademie Niedersachsen finden Sie unter http://www.pa.polizei-nds.de.

Bei der Polizeiakademie Niedersachsen, dem Träger von Aus- und Fortbildung in der niedersächsischen Polizei, sind an den Studienorten Nienburg, Oldenburg und Hann. Münden zum nächstmöglichen Zeitpunkt

mehrere Professuren an der Polizeiakademie Niedersachsen
für den Fachbereich Rechtswissenschaften


zu besetzen. Die Professuren an der Polizeiakademie Niedersachsen sind zunächst für die Dauer von fünf Jahren befristet.

Zu den Aufgaben einer Professorin/eines Professors an der Polizeiakademie zählen die Durchführung von Lehrveranstaltungen in der Ausbildung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Bachelor- und Master-Studiengang ebenso wie Prüfungstätigkeiten, die Forschungstätigkeit im Sinne des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen und die Durchführung von Lehrveranstaltungen in der Fortbildung.

Zu den Aufgaben gehören ferner die Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung von Konzepten, die ein selbstgesteuertes, arbeitsplatznahes und computergestütztes Lernen in der Aus- und Fortbildung ermöglichen.
Die Polizeiakademie Niedersachsen als moderne Bildungseinrichtung entwickelt die aktuellen Prozesse weiter und nutzt die sich bietenden Möglichkeiten der Digitalisierung. Es wird verlangt, sich auch unter Berücksichtigung dieser Entwicklung im Rahmen der übertragenden Aufgabengebiete zu qualifizieren und das Fachwissen fortlaufend auf dem aktuellen Stand zu halten.

Neben den üblichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen gelten für alle Professuren an der Polizeiakademie gem. § 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen i.V.m. § 25 Abs. 1, Abs. 2, S. 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes nachfolgende Einstellungsvoraussetzungen:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • durch praktische Erfahrungen bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung,
  • die besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine überdurchschnittliche Promotion nachgewiesen wird und
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus den Anforderungen der jeweiligen Studiengebiete:

Studiengebiet 3 – Rechtswissenschaften

Im Studiengebiet 3 stehen mindestens drei Professuren/ Stellen zur Verfügung. Für eine Professur an der Polizeiakademie Niedersachsen für Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Grundzüge des Zivilrechtes sowie für eine Professur an der Polizeiakademie Niedersachen für Öffentliches Recht (Schwerpunkte Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungs- und Polizeirecht sowie Recht des öffentlichen Dienstes) wird zwingend vorausgesetzt:

  • die erfolgreich absolvierte Zweite Juristische Staatsprüfung bzw. eine vergleichbare Qualifikation, die zur Befähigung zum Richteramt führt

Ebenso wird erwartet:
  • die Fähigkeit, die Studieninhalte in den Rechtswissenschaften anwendungsorientiert und interdisziplinär zu vertreten
Bei allen zu besetzenden Professuren an der Polizeiakademie ist zudem die Bereitschaft zur Mitarbeit insbesondere in der Konferenz der Polizeiakademie und in Kommissionen bzw. Ausschüssen sowie die Einarbeitung in weiteren jeweils benachbarten Lehrgebieten unabdingbar.

Erfahrungen in der polizeilichen Aus- und Fortbildung sowie im Bereich der angewandten Forschung im Rahmen der Polizeiwissenschaften sind förderlich. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit (studienorts- und studiengebietsübergreifend) werden erwartet.

Die Polizeiakademie Niedersachsen ist bestrebt, Unterrepräsentanzen im Sinne des NGG abzubauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie bereits in Ihrer Bewerbung auf die Behinderung hin, damit wir Ihre Interessen bestmöglich wahren können.

Die Polizeiakademie Niedersachsen schätzt kulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit, sie freut sich über Bewerberinnen und Bewerber, die hierzu beitragen.

Es ist beabsichtigt, bei wesentlicher Gleichheit mehrerer Bewerberinnen und/oder Bewerber strukturierte Auswahlgespräche vor einer Auswahlkommission durchzuführen und diese gegebenenfalls mit einer Lehrprobe vor einer Studiengruppe zu verbinden. Nähere Einzelheiten hierzu werden Ihnen nach einer Bewerbung zeitnah mitgeteilt.

Aussagekräftige Bewerbungen sind unter der Nennung unseres Zeichens: 23.12–03041–3 sowie des präferierten Studienortes/-gebietes bis zum 30.08.2018 bei der

Polizeiakademie Niedersachsen
Dezernat 23 / Personal
Bürgermeister-Stahn-Wall 9
31582 Nienburg/Weser

einzureichen oder per E-Mail an

persplan@akademie.polizei.niedersachsen.de

zu senden. Hierbei übersenden Sie Ihre Bewerbung bitte zusammengefasst in einer PDF-Datei (max. 5 MB).

Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden vier Wochen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht berücksichtigte Bewerbungen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können.

Für evtl. fernmündliche Rückfragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen die zuständige Abteilungsleiterin Frau Dr. Matthias-Ripke, Tel.: 05021/9778-610, zur Verfügung.
Bei Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Maurer, Tel.: 05021/9778-623 oder an Frau Kassens, Tel.: 05021/9778-638, wenden.

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