Dezernat 23
23.12–03041–4
Ausschreibung zur Besetzung von mehreren Professuren an der Polizeiakademie Niedersachsen in dem Studiengebiet 4 an den Studienorten Nienburg, Oldenburg und Hann. Münden mit der Besoldungsgruppe W 2 NBesG
Die Polizeiakademie Niedersachsen ist für die Aus- und Fortbildung aller bei der Polizei des Landes Niedersachsen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. In der Polizeiakademie Niedersachsen sind aktuell rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lehre sowie in den unterschiedlichsten Service- und Verwaltungsbereichen tätig. Zusätzlich werden mehr als 3300 Studierende im Rahmen eines akkreditierten Bachelorstudiengangs auf ihre spätere Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen ausgebildet. Weitere Informationen über die Polizeiakademie Niedersachsen finden Sie unter
http://www.pa.polizei-nds.de.
Bei der Polizeiakademie Niedersachsen, dem Träger von Aus- und Fortbildung in der niedersächsischen Polizei, sind an den Studienorten Nienburg, Oldenburg und Hann. Münden zum nächstmöglichen Zeitpunkt
mehrere Professuren an der Polizeiakademie Niedersachsen
für den Fachbereich Sozialwissenschaften
zu besetzen. Die Professuren an der Polizeiakademie Niedersachsen sind zunächst für die Dauer von fünf Jahren befristet.
Zu den Aufgaben einer Professorin/eines Professors an der Polizeiakademie zählen die Durchführung von Lehrveranstaltungen in der Ausbildung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Bachelor- und Master-Studiengang ebenso wie Prüfungstätigkeiten, die Forschungstätigkeit im Sinne des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen und die Durchführung von Lehrveranstaltungen in der Fortbildung.
Zu den Aufgaben gehören ferner die Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung von Konzepten, die ein selbstgesteuertes, arbeitsplatznahes und computergestütztes Lernen in der Aus- und Fortbildung ermöglichen.
Die Polizeiakademie Niedersachsen als moderne Bildungseinrichtung entwickelt die aktuellen Prozesse weiter und nutzt die sich bietenden Möglichkeiten der Digitalisierung. Es wird verlangt, sich auch unter Berücksichtigung dieser Entwicklung im Rahmen der übertragenden Aufgabengebiete zu qualifizieren und das Fachwissen fortlaufend auf dem aktuellen Stand zu halten.
Neben den üblichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen gelten für alle Professuren an der Polizeiakademie gem. § 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen i.V.m. § 25 Abs. 1, Abs. 2, S. 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes nachfolgende Einstellungsvoraussetzungen:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
- durch praktische Erfahrungen bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung,
- die besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine überdurchschnittliche Promotion nachgewiesen wird und
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus den Anforderungen der jeweiligen Studiengebiete:
Studiengebiet 4 - Sozialwissenschaften/ Führung
Im Studiengebiet 4 stehen bis zu vier Professuren/ Stellen zur Verfügung. Für eine Professur an der Polizeiakademie Niedersachsen im Bereich der Sozialwissenschaften wird zwingend vorausgesetzt:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Soziologie, Psychologie, Sozialpsychologie, Kulturwissenschaft oder Politikwissenschaft oder weitere Studiengänge mit den oben entsprechend aufgeführten Schwerpunkten
- alternativ zu § 25 I Nr. 3 HS 1 NHG, kann auch berufen werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogisch-didaktische Eignung nachweist
Ebenso wird erwartet:
- die Fähigkeit, die Studieninhalte in den Sozialwissenschaften anwendungsorientiert und interdisziplinär zu vertreten
Umfangreiche Erfahrungen in Kommunikations- und Handlungstrainings sowie Kenntnisse im Bereich der Führungslehre sind von Vorteil.
Bei allen zu besetzenden Professuren an der Polizeiakademie sind zudem die Bereitschaft zur Mitarbeit insbesondere in der Konferenz der Polizeiakademie und in Kommissionen bzw. Ausschüssen sowie die Einarbeitung in weiteren jeweils benachbarten Lehrgebieten unabdingbar.
Erfahrungen in der polizeilichen Aus- und Fortbildung sowie im Bereich der angewandten Forschung im Rahmen der Polizeiwissenschaften sind förderlich. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit (studienorts- und studiengebietsübergreifend) werden erwartet.
Die Polizeiakademie Niedersachsen ist bestrebt, Unterrepräsentanzen im Sinne des NGG abzubauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie bereits in Ihrer Bewerbung auf die Behinderung hin, damit wir Ihre Interessen bestmöglich wahren können.
Die Polizeiakademie Niedersachsen schätzt kulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit, sie freut sich über Bewerberinnen und Bewerber, die hierzu beitragen.
Es ist beabsichtigt, bei wesentlicher Gleichheit mehrerer Bewerberinnen und/oder Bewerber strukturierte Auswahlgespräche vor einer Auswahlkommission durchzuführen und diese gegebenenfalls mit einer Lehrprobe vor einer Studiengruppe zu verbinden. Nähere Einzelheiten hierzu werden Ihnen nach einer Bewerbung zeitnah mitgeteilt.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter der Nennung unseres Zeichens: 23.12–03041–4 sowie des präferierten Studienortes/-gebietes bis zum
30.08.2018 bei der
Polizeiakademie Niedersachsen
Dezernat 23 / Personal
Bürgermeister-Stahn-Wall 9
31582 Nienburg/Weser
einzureichen oder per E-Mail an
persplan@akademie.polizei.niedersachsen.de
zu senden. Hierbei übersenden Sie Ihre Bewerbung bitte zusammengefasst in einer PDF-Datei (max. 5 MB).
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden vier Wochen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht berücksichtigte Bewerbungen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können.
Für evtl. fernmündliche Rückfragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen die zuständige Abteilungsleiterin Frau Dr. Matthias-Ripke, Tel.: 05021/9778-610, zur Verfügung.
Bei Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Maurer, Tel.: 05021/9778-623 oder an Frau Kassens, Tel.: 05021/9778-638, wenden.