An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist zum 01.03.2023 folgende
Professur, unbefristet zu besetzen:
Professur W2
„Wirtschaftsinformatik / Informationsmanagement
– Digitalisierung und
Gesellschaft“
Gesucht wird eine engagierte und innovative Persönlichkeit mit einem einschlägigen
Hochschulabschluss und pädagogischer Eignung. Sie verfügen
über umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der digitalen Informationsinfrastrukturen
in Unternehmen und den Ansätzen der Technologiefolgenforschung
in Bezug auf eine nachhaltige Unternehmensführung und haben
Ihre besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit durch eine Promotion
nachgewiesen.
Eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis, von der mindestens drei
Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sind, ist nachzuweisen.
Gesucht werden Bewerber/-innen mit nachgewiesenen wissenschaftlichen
Qualifikationen und Praxiserfahrungen zu digitalen Informationsinfrastrukturen,
Big-Data- und Cloud-Konzepten, klientelorientierten
Informationsversorgungsleistungen, virtuellen Unternehmenskonfigurationen
sowie zur praktischen Umsetzung von IT-Sicherheits-/Datenschutzkonzepten
im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Des Weiteren ist
für den Teil der Technologiefolgenabschätzung die Sicht auch auf ethische
und moralische Werteauszurichten und dabei die gesellschaftliche Akzeptanz
hinsichtlich einer Nachhaltigkeitsorientierung eines ökonomischen, ökologischen
und sozialen Handels zu berücksichtigen.
Die Bewerber/-innen müssen bereit sein, die Inhalte des Fachgebietes im
Bachelor- und Masterstudium Wirtschaftsinformatik zu vertreten.
Zum Aufgabenbereich gehören neben der Wahrnehmung der Lehre in diesem
Fachgebiet die Betreuung praxisorientierter Projekte sowie die Übernahme
von Lehrveranstaltungen in Grundlagenfächern. Die Bereitschaft zur Mitarbeit
in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Des Weiteren
besteht die Möglichkeit zur Mitarbeit im Fernstudium sowie im neuen Innovationszentrum
für Digitalisierung der Hochschule Wismar.
Nähere Auskünfte erteilt der Berufungsausschussvorsitzende, Herr Prof.
Dr. Wißotzki (
matthias.wissotzki@hs-wismar.de). Die Professur wird im
Beamten- oder Angestelltenverhältnis besetzt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.
Hinsichtlich der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58
LHG M-V verwiesen.
Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in der Professorenschaft
an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung
auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert
sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt
berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 GlG M-V). Die Hochschule ist Trägerin des Total-
E-Quality-Prädikates und als Familiengerechte Hochschule zertifiziert und
unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder
Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei gleicher Eignung und
Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der
Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung
aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerbungskosten können von der Hochschule Wismar nicht übernommen
werden, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.
Bewerbungen mit entsprechenden Unterlagen (insb. Publikationsliste)
werden bis zum 19.08.2021 erbeten an:
Vertrauliche Personalsache
Hochschule Wismar
University of Applied Sciences
Technology, Business and Design
Stichwort: 78 450 019
Postfach 1210; 23952 Wismar
oder elektronisch als ein PDF-Dokument an:
personalabteilung@hs-wismar.de