An der Philosophischen Fakultät ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt – vorbehaltlich
haushaltsrechtlicher Regelungen – die
W3-Professur
für Didaktik der deutschen Sprache
und Literatur im Primarbereich
zu besetzen.
Zu den Aufgaben der*des Stelleninhabers*in (*gn) gehört die Vertretung
des Faches Didaktik der deutschen Sprache und Literatur im Primarbereich
in Forschung und Lehre. Schwerpunkte in der Lehre sind die Felder
Schriftspracherwerbsprozesse, (schrift-)sprachliche Lernprozesse unter
besonderer Berücksichtigung der Inklusion, literarische Bildung in der
Grundschule, Übergangsprozesse in der (Schrift-)Sprachentwicklung und
(Schrift-)Sprachförderkonzepte.
Die Universität Rostock hat ihre Forschungsaktivitäten in vier Profillinien
gebündelt. Von der*dem künftigen Stelleninhaber*in (*gn) wird außerdem
erwartet, dass sie*er ihre*seine (*gn) Forschungsexpertise in die
Arbeit an der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock (INF)
bzw. in deren Departments „Altern des Individuums und der Gesellschaft“
und „Wissen – Kultur – Transformation“ einbringt.
Auskünfte erteilt:
Herr Prof. Dr. von Brand, Vorsitzender der Berufungskommission
Telefon: 0381/498-2500 E-Mail:
tilman.von-brand@uni-rostock.de
Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz
Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes
Hochschulstudium, fachlich einschlägige Promotion, Erfahrung in
der Lehre, Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen,
die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.
Erwartet wird ein abgeschlossenes Lehramtsstudium im Unterrichtsfach
Deutsch vorzugsweise für die Primarstufe. Zusätzlich soll gemäß § 58
Abs. 3 Satz 1 LHG M-V ein Zweites Staatsexamen oder eine gleichwertige
Qualifikation sowie eine mindestens dreijährige Schulpraxis nachgewiesen
werden. Eine feste Verankerung im fachdidaktischen Diskurs zum
Unterrichtsfach Deutsch der Primarstufe wird ebenfalls vorausgesetzt.
Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit,
ggf. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für fünf Jahre besetzt. Es besteht
die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation
und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung.
Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die
Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von
Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen
Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung
bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung
richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht
(*gn). Schwerbehinderte Bewerber*innen (*gn) werden bei gleicher Eignung,
Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am
wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit
Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen
gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in
der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung
des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis,
Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer
Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung
sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind bis
27.05.2021 zu
richten an die
Universität Rostock, Dekan der Philosophischen Fakultät,
August-Bebel-Straße 28, 18055 Rostock oder vorzugsweise per
E-Mail an berufungen.phf@uni-rostock.de. Wir weisen Sie aber darauf
hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden
die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend
der einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet
und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-
Vorpommern leider nicht übernommen
werden. Wir bitten, Bewerbungen nur
in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss
des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.