Am
Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften ist im Institut für Kunstgeschichte
zum
Wintersemester 2021/2022 eine
Professur (W3) für Kunstgeschichte
und Digital Humanities
zu besetzen.
Die Bewerber/-innen (m/w/d) sollen in der Lage sein, den Bereich der Digital Humanities
möglichst umfassend mit dezidierter Forschungs- und Anwendungsorientierung im Feld
der Kunstgeschichte und/oder Bildwissenschaft zu vertreten. Voraussetzungen sind eine
qualifizierte Promotion im Bereich Kunstgeschichte/Bildwissenschaft und weitere wissenschaftliche
Publikationen, die für das Feld einschlägig sind. Erwartet werden insbesondere
durch eigene Projekte und Forschungen nachgewiesene Kompetenzen und wissenschaftliche
Leistungen im Bereich der innovativen Entwicklung von digitalen Methoden
und Technologien mit besonderer Berücksichtigung der visuellen Dimension bzw. mit
Bezug auf kulturelle visuelle Objekte. Erfahrungen in der erfolgreichen Einwerbung von
Drittmitteln werden vorausgesetzt. Internationale Verbindungen und Netzwerke sind
erwünscht.
Es wird erwartet, dass die/der Stelleninhaber/-in eine aktiv gestaltende Funktion im
Aufbau und Betrieb des in Gründung befindlichen Marburg Center for Digital Culture
and Infrastructure (MCDCI) übernimmt. Die aktive Partizipation an den Studiengängen
des Instituts, darunter die kunstwissenschaftlichen Studiengänge, der Bachelor "Kunst,
Musik und Medien" und insbesondere an den Studiengängen im Bereich der digitalen
Geisteswissenschaften wird vorausgesetzt. Die Professur ist dem Deutschen Dokumentationszentrum
für Kunstgeschichte - Bildarchiv Foto Marburg (DDK) assoziiert und
kann im Benehmen mit dem/der für die Forschung zuständigen Direktor/Direktorin zur
Planung und Organisation von einschlägigen Projekten auf die dort verfügbaren Ressourcen
zugreifen.
Der anzubietende Unterricht kann in Deutsch und/oder Englisch abgehalten werden. Bei
Bewerbern/Bewerberinnen ohne Kenntnisse der deutschen Sprache wird die Bereitschaft
erwartet, deutsche Sprachkenntnisse in angemessener Frist zu erwerben.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen der §§ 61, 62 HHG. Die Philipps-Universität
misst einer intensiven Betreuung der Studierenden und Promovierenden große Bedeutung
zu und erwartet von den Lehrenden eine ausgeprägte Präsenz an der Universität.
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. Personen
mit Kindern sind willkommen - die Philipps-Universität bekennt sich zum Ziel der familienfreundlichen
Hochschule. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2, 3)
werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 03.04.2020 an die Präsidentin
der Philipps-Universität Marburg ausschließlich als eine PDF-Datei an
bewerbung@verwaltung.uni-marburg.de.