An der Philosophischen Fakultät ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt – vorbehaltlich
haushaltsrechtlicher Regelungen – die
W3-Professur für
Lateinische Philologie/Latinistik
(Nachfolge Prof. Dr. Christiane Reitz)
zu besetzen.
Die Professur vertritt am Heinrich Schliemann-Institut für Altertumswissenschaften
das Fach Latinistik mit Teilstudiengängen im BA, MA und in der Lehramtsausbildung.
Die künftige Stelleninhaberin/der künftige Stelleninhaber muss
daher das Fach in Lehre und Forschung in seiner gesamten thematischen Breite
und zeitlichen und sachlichen Tiefe vertreten können. Zudem ist die Bereitschaft
und Fähigkeit erforderlich, interdisziplinär mit den anderen Fächern des Instituts
zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus wird das Interesse an interdisziplinären
Fragestellungen auch außerhalb des Instituts und die Bereitschaft zur Mitarbeit in
den entsprechenden Forschungsverbünden der Interdisziplinären Fakultät erwartet.
Die neue Stelleninhaberin/der neue Stelleninhaber muss in der Lehre didaktisch
überzeugend agieren und in der Forschung durch Publikationen auf hohem Niveau
ausgewiesen sein. Erwartet wird zudem die Bereitschaft, sich auch an der akademischen
Selbstverwaltung aktiv zu beteiligen. Gesucht wird eine dynamische,
kooperative und kommunikative Persönlichkeit, die mit Engagement und Freude
an der gemeinsamen Arbeit das Team des Instituts verstärkt.
Auskünfte erteilt:
Herr Prof. Dr. Wolfgang Bernard, Vorsitzender der Berufungskommission
Telefon: 0381/498-2785, E-Mail:
wolfgang.bernard@uni-rostock.de
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Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz
Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes Hochschulstudium,
Promotion, Erfahrung in der Lehre, Habilitation oder vergleichbare
wissenschaftliche Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur
erbracht worden sind.
Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit,
ggf. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für 5 Jahre besetzt. Es besteht die Möglichkeit,
die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation
und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu
diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen
Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und
die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives
Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen
Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf
§ 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich
auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger
Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers
liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung,
Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung
des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis
unter Benennung der fünf wichtigsten Publikationen, Aufstellung der bisherigen
Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der
bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Darstellung eines
möglichen Lehr- und Forschungskonzeptes) sind bis
17.05.2018 zu richten an die
Universität Rostock, Dekan
der Philosophischen Fakultät, August-Bebel-Str 28,
18051 Rostock oder per E-Mail an:
dekan.phf@uni-rostock.de
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-
Vorpommern leider nicht übernommen werden.