An der
Hochschule für Bildende Künste Dresden ist ab 01.10.2019 eine
W3-Professur für Malerei
zu besetzen.
Gesucht wird eine Künstlerpersönlichkeit von hohem Rang mit einem künstlerischen
Werk, das im Bereich der Malerei in offener künstlerischer Artikulation
einen wesentlichen Beitrag zur Kunst der Gegenwart leistet. Sie soll
ein entsprechend relevantes Werk mit Ausstellungen im In- und Ausland
vorweisen können.
Der Aufgabenbereich umfasst die Lehre insbesondere im 2. Studienabschnitt
des Studienganges Bildende Kunst sowie im Meisterschülerstudium. Die
Professur übernimmt dabei die Leitung einer Fachklasse. Zu den Aufgaben
der Professur gehören zudem die künstlerische Forschung und Praxis im
Berufungsgebiet, die Betreuung von Studienprojekten, die Abnahme von
Prüfungen, die Förderung und Betreuung des künstlerischen Nachwuchses,
die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung und die Einwerbung
von Drittmitteln.
Berufungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
pädagogische Eignung, Lehrerfahrung sowie ein herausragendes, dem Berufungsgebiet
entsprechendes künstlerisches Werk. Die Vergütung richtet sich
nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe W 3 der
Sächsischen Besoldungsordnung. Die Dienstaufgaben sowie die dienstrechtliche
Stellung der Professur ergeben sich aus § 67 und § 69 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz
(SächsHSFG). Der Umfang der Lehrverpflichtung richtet
sich nach der Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS) und
beträgt derzeit wöchentlich 20 Lehrveranstaltungsstunden zu je 60 Minuten.
Die Hochschule für Bildende Künste strebt einen hohen Anteil von Frauen
in der Lehre an. Qualifizierte Bewerberinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert,
sich zu bewerben. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in
einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis,
bei Erstberufungen jedoch zunächst auf Probe in einem
befristeten Arbeitsverhältnis für den Zeitraum von zwei Jahren. Über die
Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten
Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf
der Probezeit auf Vorschlag des Dekans, dem eine Stellungnahme des
Fakultätsrates beizufügen ist. Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf,
Überblick über die bisherigen Leistungen, Nachweis der Lehrerfahrungen,
beglaubigte Kopie der Urkunde über den höchsten akademischen Grad
sowie eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses sind unter Angabe der
Kennzahl I/23 bis zum 31.01.2019 (Posteingang Hochschule) zu richten an:
Hochschule für Bildende Künste Dresden, Referat Personalangelegenheiten,
Güntzstraße 34, 01307 Dresden