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Kunst, Design, Gestaltung Professor/in Sachsen Hochschule

  • Professur (W3) für Malerei

    15.11.2018 Hochschule für Bildende Künste Dresden Dresden
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Professur (W3) für Malerei

Veröffentlicht am
15.11.2018
Bewerbungsfrist
31.01.2019
Vollzeit-Stelle
Hochschule für Bildende Künste Dresden
Dresden
logo
An der Hochschule für Bildende Künste Dresden ist ab 01.10.2019 eine

W3-Professur für Malerei

zu besetzen.

Gesucht wird eine Künstlerpersönlichkeit von hohem Rang mit einem künstlerischen Werk, das im Bereich der Malerei in offener künstlerischer Artikulation einen wesentlichen Beitrag zur Kunst der Gegenwart leistet. Sie soll ein entsprechend relevantes Werk mit Ausstellungen im In- und Ausland vorweisen können.

Der Aufgabenbereich umfasst die Lehre insbesondere im 2. Studienabschnitt des Studienganges Bildende Kunst sowie im Meisterschülerstudium. Die Professur übernimmt dabei die Leitung einer Fachklasse. Zu den Aufgaben der Professur gehören zudem die künstlerische Forschung und Praxis im Berufungsgebiet, die Betreuung von Studienprojekten, die Abnahme von Prüfungen, die Förderung und Betreuung des künstlerischen Nachwuchses, die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung und die Einwerbung von Drittmitteln.

Berufungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, Lehrerfahrung sowie ein herausragendes, dem Berufungsgebiet entsprechendes künstlerisches Werk. Die Vergütung richtet sich nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe W 3 der Sächsischen Besoldungsordnung. Die Dienstaufgaben sowie die dienstrechtliche Stellung der Professur ergeben sich aus § 67 und § 69 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG). Der Umfang der Lehrverpflichtung richtet sich nach der Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS) und beträgt derzeit wöchentlich 20 Lehrveranstaltungsstunden zu je 60 Minuten.

Die Hochschule für Bildende Künste strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Bewerberinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis, bei Erstberufungen jedoch zunächst auf Probe in einem befristeten Arbeitsverhältnis für den Zeitraum von zwei Jahren. Über die Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf der Probezeit auf Vorschlag des Dekans, dem eine Stellungnahme des Fakultätsrates beizufügen ist. Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf, Überblick über die bisherigen Leistungen, Nachweis der Lehrerfahrungen, beglaubigte Kopie der Urkunde über den höchsten akademischen Grad sowie eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses sind unter Angabe der Kennzahl I/23 bis zum 31.01.2019 (Posteingang Hochschule) zu richten an: Hochschule für Bildende Künste Dresden, Referat Personalangelegenheiten, Güntzstraße 34, 01307 Dresden

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