Am Fachbereich Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Position im Beamten- oder im Arbeitsverhältnis zunächst befristet auf 5 Jahre mit dem Ziel der Entfristung zu besetzen:
Professur (W3) für Öffentliches Gesundheitswesen
Die Professur wird vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration gestiftet. Mit der Professur soll das Fach in Forschung und Lehre vertreten werden. Hiermit verbunden ist die Leitung des neu zu gründenden (An-)Instituts für Öffentliches Gesundheitswesen (ÖGW). Weitere Aufgaben sind:
- Aufbau einer landesweiten und regionalen Versorgungsforschung in Abstimmung mit den Akteuren des Gesundheitswesens sowie Aufbau eines Forschungsverbundes „Bevölkerungsgesundheit“ mit anderen hessischen Universitätsklinika und unter Einbindung von Gesundheitsämtern, Kliniken und ambulanten Versorgern
- Unterstützung des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen (HLPUG) bei der Konzipierung und Durchführung des Auswahlverfahrens nach § 7 Abs. 3 Ziffer 3 GHVÖG
- Konzipierung und Vertretung eines Schwerpunktcurriculums für Studierende gemäß der Vorabquote nach § 4 GHVÖG und für interessierte Medizinstudierende
- Durchführung sowie Begleitung von Forschungsprojekten im Bereich der Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Hessen unter den Rahmenbedingungen der Vorgaben des Reifegradmodells des Bundes („Digitales Gesundheitsamt 2025“). Bei der Erfüllung der Aufgaben soll insbesondere ein enger Wissenschafts-Praxis-Transfer unter Beteiligung des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamts und der Gesundheitsämter (v.a. der Stadt Frankfurt) stattfinden.
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin. Wünschenswert ist darüber hinaus die Anerkennung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen. Sie müssen wissenschaftlich hervorragend qualifiziert sein (Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistung) und über eigene Forschungs- und Lehrerfahrungen verfügen. Es wird erwartet, dass Sie durch ihre Forschungs- und Publikationstätigkeit international ausgewiesen sind. Ebenso sind Erfahrungen in engen Kooperationen mit anderen für den ÖGD relevanten Institutionen, vertiefte Kenntnisse der Strukturen des ÖGD in Deutschland sowie im internationalen Vergleich sowie darüber hinaus praktische Erfahrungen in Themenfeldern des ÖGD (Prävention, Kinder- und Jugendgesundheit, sozialpsychiatrischer Dienst, Infektionsschutz, Gesundheitsberichterstattung etc.) sowie Erfahrung in Digitalisierungsprojekten erwünscht. In der Lehre wird ein besonderes Engagement sowie die Durchführung interdisziplinärer Lehrveranstaltungen in der Ausbildung von Studierenden der Humanmedizin erwartet.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen nach §§ 67 und 68 Hessisches Hochschulgesetz.
Die Goethe-Universität setzt sich aktiv ein für Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion. Sie begrüßt besonders Bewerbungen von qualifizierten Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte und legt großen Wert auf die familienfreundliche Gestaltung universitärer Arbeitszusammenhänge. Personen mit einer Schwerbehinderung oder diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt; dies gilt auch für Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.
Bewerbungen mit Lebenslauf und Publikationsliste, Übersicht über Ihre Forschungs- und Lehrtätigkeit sowie Zeugnisse und eine Auswahl an aktuellen Lehrevaluationen senden Sie bis zum 29. Juli 2022 abgefasst nach den Richtlinien des Fachbereichs
(
http://www.uni-frankfurt.de/60005087/berufungen) in einer PDF-Datei an den Dekan des Fachbereichs Medizin:
Bewerbungen-Professur1@kgu.de. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der Berufungskommission, Herrn Univ.-Prof. Dr. med. David Groneberg, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin. Weitere Informationen zu Berufungsverfahren, rechtlichen Rahmenbedingungen und Datenschutz:
www.vakante-professuren.uni-frankfurt.de
Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.