Die Universität Bayreuth ist eine forschungsorientierte Universität mit international
kompetitiven und interdisziplinär ausgerichteten Profilfeldern
in Forschung und Lehre. An der Universität Bayreuth ist
in der Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik ab
01.04.2021 eine
W3-Professur für
Theoretische Physik (Lehrstuhl)
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen.
Gesucht wird eine international hervorragend ausgewiesene Persönlichkeit,
die die Theoretische Physik im Gebiet der klassischen kondensierten Materie
in Forschung und Lehre vertritt. Erwartet wird ein innovatives und zukunftsfähiges
Forschungskonzept mit Bezug zur Dynamik weicher Materie und
Fluide. Mögliche Forschungsschwerpunkte sind beispielsweise Systeme fernab
des thermodynamischen Gleichgewichts, aktive Materie und die Modellierung
oder Simulation komplexer oder biologischer Systeme.
In der Lehre ist das Fach Theoretische Physik in seiner vollen Breite in den
Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen der Physik zu vertreten. Eine
aktive Rolle in den universitären Profilfeldern und Elitestudienprogrammen mit
physikalischem Bezug, die bestehende Aktivitäten stärkt und ergänzt, sowie in
kollaborativen Forschungsverbünden ist ausdrücklich erwünscht. Die Bereitschaft
und Fähigkeit zur Einwerbung von Drittmitteln muss erkennbar sein. Die
Fähigkeit, in englischer Sprache zu unterrichten, wird erwartet.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen für Professor*innen und Professoren
an Universitäten des Freistaates Bayern. Die vollständige Stellenausschreibung
finden Sie unter
www.uni-bayreuth.de (Universität / Arbeiten an der Universität /
Stellenangebote).
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf mit wissenschaftlichem
Werdegang, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis, Darstellung der
wissenschaftlichen Arbeitsgebiete und Verzeichnis der Lehrveranstaltungen)
werden bis zum
28.02.2020 in genau einer PDF-Datei (max. 30 MB) erbeten an
den Dekan der Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik unter
dekanat.mpi@uni-bayreuth.de. Die Unterlagen werden nach Beendigung des Berufungsverfahrens
gemäß den Anforderungen des Datenschutzes gelöscht.