An der
Hochschule für Bildende Künste Dresden ist ab
1. Oktober 2020
folgende Stelle zu besetzen:
W3-Professur für
übergreifendes künstlerisches Arbeiten
Gesucht wird eine Künstlerpersönlichkeit, die im performativen Bereich
gattungs- und medienübergreifend arbeitet. Sie hat sich auf diesem Feld
eine anerkannte Position erarbeitet und ihr Werk leistet einen wesentlichen
Beitrag zur Kunst der Gegenwart. Vielfältige, auch internationale Ausstellungserfahrungen
sind erwünscht.
Der Aufgabenbereich umfasst die Lehre insbesondere im 2. Studienabschnitt
des Studienganges Bildende Kunst sowie im Meisterschülerstudium. Die
Professur übernimmt dabei die Leitung einer Fachklasse und soll die experimentelle
künstlerische Auseinandersetzung fördern. Zu den Aufgaben der Professur
gehören zudem die künstlerische Forschung und Praxis im Berufungsgebiet,
die Betreuung von Studienprojekten, die Abnahme von Prüfungen, die Förderung
und Betreuung des künstlerischen Nachwuchses, die Mitwirkung in der
akademischen Selbstverwaltung und die Einwerbung von Drittmitteln.
Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in
einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis,
bei Erstberufungen jedoch zunächst auf Probe in einem
befristeten Arbeitsverhältnis für den Zeitraum von zwei Jahren. Über die
Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten
Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf
der Probezeit auf Vorschlag des Dekans, dem eine Stellungnahme des
Fakultätsrates beizufügen ist. Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf,
Überblick über die bisherigen Leistungen, Nachweis der Lehrerfahrungen,
beglaubigte Kopie der Urkunde über den höchsten akademischen Grad
sowie eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses sind unter Angabe der
Kennzahl 24 bis zum 30.08.2019 (Posteingang Hochschule) zu richten an:
Hochschule für Bildende Künste Dresden, Referat Personalangelegenheiten,
Güntzstraße 34, 01307 Dresden.
Berufungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
pädagogische Eignung, Lehrerfahrung sowie ein herausragendes, dem Arbeitsfeld
entsprechendes künstlerisches Werk. Die Vergütung richtet sich nach
dem Sächsischen Besoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe W 3 der
Sächsischen Besoldungsordnung. Die Dienstaufgaben sowie die dienstrechtliche
Stellung der Professur ergeben sich aus § 67 und § 69 Sächsisches
Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG). Der Umfang der Lehrverpflichtung
richtet sich nach der Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS)
und beträgt derzeit 20 Semesterwochenstunden.
Die Hochschule für Bildende Künste strebt einen hohen Anteil von Frauen in der
Lehre an. Qualifizierte Bewerberinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert,
sich zu bewerben. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt.