Wir suchen eine engagierte, tatkräftige, ideenreiche, entscheidungsfreudige und kommunikationsstarke Persönlichkeit mit Integrationsfähigkeit und Sensibilität für die künstlerischen und wissenschaftlichen Aspekte der unterschiedlichen Lehrgebiete.
Sie entwickelt die Hochschule in ihrer Gesamtheit inhaltlich und organisatorisch partizipativ. Sie versteht es, die künstlerischen, wissenschaftlichen und strukturellen Aspekte der ABK Stuttgart zu fördern, daraus neue Zukunftsstrategien zu entwickeln und diese umzusetzen. In Zeiten einer sich ständig wandelnden Kulturlandschaft schafft sie es, Menschen in und außerhalb der ABK Stuttgart zu verbinden und auf neue Wege mitzunehmen.
Gefordert werden weiterhin Motivationsfähigkeit, Organisationskompetenz und Verhandlungsgeschick, um die Akademie gemeinsam mit den Gremien der Hochschule weiterzuentwickeln. Der*die Rektor*in vertritt die Kunsthochschule nach außen. Sie*er ist Vorsitzende*r des Rektorats und des Senats. Sie*er nimmt beratend an den Sitzungen des Hochschulrats teil. Als Bewerber*in haben Sie idealerweise in mehreren aktuellen hochschulrelevanten Entwicklungsfeldern Erfahrung, etwa im strategischen Management im Kulturbereich, in Lehrangeboten und Forschungsmöglichkeiten der Zukunft oder baulicher Weiter-entwicklung einer facettenreichen Einrichtung.
Zum*zur Rektor*in kann ernannt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen erfolgreichen beruflichen Tätigkeit in leitender Funktion, insbesondere in den Bereichen Kunst, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie*er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist oder wer der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart hauptberuflich als Professor*in angehört.
Der*die Rektor*in wird vom Hochschulrat und vom Senat in einer gemeinsamen Sitzung aufgrund eines Wahlvorschlags einer Findungskommission, der der Zustimmung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg bedarf, für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.
Die Beschäftigung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Zeit, soweit nicht durch Vertrag ein befristetes Dienstverhältnis begründet wird. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe W 3 ausgewiesen. Eine Funktionsleistungszulage kann gewährt werden.
Die Hochschule strebt an, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhalten. Daher werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Menschen mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Aussagekräftige elektronische Bewerbungen (ein Gesamt-PDF von maximal 20 MB) werden bis zum
15. Juni 2023 erwartet und sollen unter dem Stichwort „Wahl Rektor*in“ an die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart, z. Hd. der Vorsitzenden des Hochschulrats, Stefanie Larson, an
bewerbung@abk-stuttgart.de gesendet werden.
Sie können sich über die ABK und ihre aktuellen Projekte gerne unter
www.abk-stuttgart.de informieren.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Julia Hub (Sachgebiet Personal) unter
julia.hub@abk-stuttgart.de.