An der Universität Siegen ist zum 1. Oktober 2019 die Stelle
einer Rektorin/eines Rektors
zu besetzen.
Die Universität Siegen ist mit knapp 20.000 Studierenden und ca. 2.200 Beschäftigen eine innovative
und interdisziplinär ausgerichtete Hochschule im grünen Herzen Deutschlands, die internationale
Ausrichtung mit einer festen Verankerung in der Region verbindet. Mit einem breiten Fächerspektrum
von den Geistes- und Sozialwissenschaften über die Wirtschaftswissenschaften bis zu den Natur-,
Ingenieur- und Lebenswissenschaften bietet sie ein hervorragendes Lehr- und Forschungsumfeld
mit zahlreichen inter- und transdisziplinären Forschungsprojekten sowie einem Schwerpunkt in der
Lehrerbildung. Gemäß ihrem Leitmotiv „Zukunft menschlich gestalten“ steht sie für Offenheit, Familienfreundlichkeit
und kulturelle Vielfalt in einer bundesweit führenden Industrieregion.
Die Universität Siegen befindet sich derzeit in einer Phase dynamischer Veränderungen, um ihre
ehrgeizigen Ziele in Forschung und Lehre zu verwirklichen.
Gesucht wird eine kommunikative, integrative, strategisch agierende und durchsetzungsstarke
Persönlichkeit mit Respekt für die Unterschiedlichkeit von Wissens- und Fachkulturen, die folgende
Voraussetzungen mitbringt:
- exzellente Reputation in Forschung und Lehre,
- mehrjährige Leitungserfahrung und Managementkompetenz im Wissenschafts- oder Hochschulbereich,
- ausgeprägte internationale Orientierung,
- die Fähigkeit zur Weiterentwicklung des Forschungsprofils der Universität,
- die Fähigkeit und Bereitschaft zur Kooperation mit Partnern in Wirtschaft und Gesellschaft und
- die Fähigkeit zur Umsetzung der anstehenden komplexen Aufgaben der Universität Siegen im
Bereich der strategischen und baulichen Entwicklung.
Zur Rektorin/Zum Rektor kann nach § 17 des Hochschulgesetzes NRW gewählt werden, wer über
eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügt und eine der Aufgabenstellung angemessene
Leitungserfahrung besitzt.
Die Rektorin/Der Rektor wird für eine Wahlperiode von sechs Jahren von der Hochschulwahlversammlung
gewählt. Wiederwahl ist zulässig; die Wahlperiode beträgt sodann vier Jahre. Die Besoldung
erfolgt nach der Besoldungsgruppe W 3 Landesbesoldungsgesetz NRW zuzüglich einer Funktionszulage.
Entsprechend der Bedeutung der Funktion sind weitere Funktions-Leistungsbezüge
gemäß § 6 Hochschul-Leistungsbezügeverordnung möglich.
Die Universität Siegen strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an. Entsprechend qualifizierte
Frauen werden nachdrücklich um ihre Bewerbung gebeten.
Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sind erwünscht.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spätestens
27. September 2018 (Poststempel)
zu richten an:
Universität Siegen, Geschäftsstelle des Hochschulrats, Adolf-Reichwein-
Straße 2a, 57076 Siegen
Informationen über die Universität Siegen finden Sie auf unserer Homepage
www.uni-siegen.de.